meine Frau hat den Riester-Hauptvertrag und ich nur einen "Huckepackvertrag", da ich anderweitig noch vorsorge, kein Riester.
Meine Frau hat nun Ende 2015, nach der Elternzeit unserer zwei Kinder, die Arbeitsstelle gekündigt, um sich ganz den Kinder zu widmen.
Aber wie ist das nun mit ihrem Riestervertrag ? Sie ist ja jetzt nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt und auch nicht mittelbar durch mich, da ich ja nur die 60€/Jahr einzahle und nicht voll.
Musss sie den Vertrag jetzt Kündigen ? Bzw. ruhen lassen ?
Kann sie ihn auch ohne Riesterzulagen weiterführen und wenn sie wieder erwerbstätig seil sollte, wieder die Förderung beantragen ?
Ich möchte keinen "Voll"Vertrag abschließen, damit sie dann mittelbar berechtigt ist, da ich bereits weitere Vorsorgen habe.
Es ist ein UniProfi Rente Vertrag bei UnionInvestment.
Aber wie ist das nun mit ihrem Riestervertrag ? Sie ist ja jetzt nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt und auch nicht mittelbar durch mich, da ich ja nur die 60€/Jahr einzahle und nicht voll.
Musss sie den Vertrag jetzt Kündigen ? Bzw. ruhen lassen ?
Kann sie ihn auch ohne Riesterzulagen weiterführen und wenn sie wieder erwerbstätig seil sollte, wieder die Förderung beantragen ?
Ich möchte keinen "Voll"Vertrag abschließen, damit sie dann mittelbar berechtigt ist, da ich bereits weitere Vorsorgen habe.
Es ist ein UniProfi Rente Vertrag bei UnionInvestment.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation ?
Vielen lieben Dank
Tobias
Bist Du nun selbst "riesterberechtigt" oder nicht ? Ein "Huckepackvertrag" suggeriert i.d.R. eine mittelbare Berechtigung, aber es erscheint mir Du bist ggf. sogar unmittelbar berechtigt.
Was genau muss man in Deinem Fall unter "Huckepack" verstehen ? Zahlst Du nur die 60 Euro Sockelbeitrag ein ?
Deine Frau kann den Vertrag (mit 60 Euro Sockelbeitrag) weiterlaufen lassen (oder ganz ruhend stellen) und wenn sie wieder erwerbstätig wird, erneut die Förderugn beantragen.
Wenn Du unmittelbar förderfähig bist, läuft der Vertrag Deiner Frau sogar zulagenberechtigt (mittelbare Förderung) weiter. Solltest Du auf Deinen Vertrag allerdings nur den Minimalbeitrag einzahlen und dadurch nur eine sehr geringe Förderung erhalten, so wird deine Frau ebenfalls nur einen minimale Förderung erhalten. Wenn Du für Deinen Vertrag (obwohl) berechtigt) keine Zulagen / Förderung beantragst, entfällt das automatisch auch für Deine Frau.
Aber wie ist das nun mit ihrem Riestervertrag ? Sie ist ja jetzt nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt und auch nicht mittelbar durch mich, da ich ja nur die 60€/Jahr einzahle und nicht voll.
Warum zahlst Du überhaupt ein? Wenn es kein echter Huckepackvertrag ist, dann bekommst Du mit Deiner geringen Einzahlung eine minimale Zulage. Solltest Du selbst unmittelbar förderberechtigt sein und wenig einzahlen wollen, dann könntest Du Dir die Kinder zuordnen lassen. Bei einem unterstellten Einkommen von 50.000 € und zwei nach 2007 geborenen Kindern müsstest Du selbst nur (50.000 * 4% - (2*300) - 154 = )1.246 € erbringen. Wenn Deine Frau dann noch 60 € einzahlt, würde sie auch noch 154 € Zulage bekommen und Du müsstest diese 154 € weniger einzahlen, d. h. nur noch 1.246 -154 = 1.092 €.
Musss sie den Vertrag jetzt Kündigen ? Bzw. ruhen lassen ?
Kann sie ihn auch ohne Riesterzulagen weiterführen und wenn sie wieder erwerbstätig seil sollte, wieder die Förderung beantragen ?
Kündigen muss man nicht; Ruhen lassen kann man und weiterzahlen ohne Zulagenanspruch kann man auch.
Ich möchte keinen "Voll"Vertrag abschließen, damit sie dann mittelbar berechtigt ist, da ich bereits weitere Vorsorgen habe.
Es gibt keinen Voll- oder Halbvertrag. Es wäre aber sinnvoll, wenn Du den für die volle Zulageberechtigung notwendigen Betrag erbringen würdest.
Der Grund, warum ich nicht noch so viel in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen will ist, das der Vertrag meiner Frau schon lange läuft, ich ihren Beitrag nicht kürzen will und ich aber anderweitig schon eine Vorsorge (ohne Riester) habe und nicht in zig Verträge einzahlen will.
Meine Frau und ich waren die ganzen Zeit unmittelbar berechtigt, da wir beide rentenversicherungspflichtig waren. Nun ist es meine Frau nicht mehr. Sie wäre dann ja durch mich unmittelbar berechtigt, da ich ja noch rentenversicherungspflichtig bin, oder?
Ich stelle mir nun die Frage, ob sie die volle Zulage bekommt, unabhänig davon wieviel ich meinem Riestervertrag einzahle (mind den Sockelbetrag von 60€/Jahr), nur wegen der Tatsache, dass ich rentenversicherungspflichtig bin und sie soviel einzahlt, das sie die Zulage ohne Abzüge bekommen sollte ?
Also bei steuerklassen.com habe ich folgendes gefunden:
### Für die staatliche Förderung macht es keinen Unterschied, ob eine mittelbare oder eine unmittelbare Begünstigung besteht. Einzige Bedingung ist, dass der mittelbar Begünstigte wenigstens 60 Euro selbst auf den Riester-Vertrag einzahlt und der unmittelbar Begünstigte seinen Mindestbeitrag erbringt.
###
Aber das ist genau das Problem, ich bin unmittelbar begünstigt, zahle aber nicht meinen Mindestbeitrag in meinen Vertrag.
Also igrendwie macht mir dieses ganze Riestergedöns nen Knoten in den Kopf...
Und dann noch... wie gebe ich das bei der Steuer an ?
Sie wäre dann ja durch mich unmittelbar berechtigt, da ich ja noch rentenversicherungspflichtig bin, oder?
Sie wäre durch Dich mittelbar berechtigt.
Ich stelle mir nun die Frage, ob sie die volle Zulage bekommt, unabhänig davon wieviel ich meinem Riestervertrag einzahle (mind den Sockelbetrag von 60€/Jahr), nur wegen der Tatsache, dass ich rentenversicherungspflichtig bin und sie soviel einzahlt, das sie die Zulage ohne Abzüge bekommen sollte ?
IM Falle ihrer mittelbaren Berechtigung bekommt sie die volle (Kinder-)Zulage nur dann, wenn sie mindestens 60 € in ihren Vertrag und Du 4 % Deines Vorjahresbruttos abzüglich Deiner Zulage von 154 € in Deinen Vertrag einzahlst.
Für die staatliche Förderung macht es keinen Unterschied, ob eine mittelbare oder eine unmittelbare Begünstigung besteht. Einzige Bedingung ist, dass der mittelbar Begünstigte (=Ehefrau) wenigstens 60 Euro selbst auf den Riester-Vertrag einzahlt und der unmittelbar Begünstigte seinen Mindestbeitrag (Vorjahresbrutto abzüglich Zulage von 154 €) erbringt.
Aber das ist genau das Problem, ich bin unmittelbar begünstigt, zahle aber nicht meinen Mindestbeitrag in meinen Vertrag.
Richtig erkannt.
Und dann noch... wie gebe ich das bei der Steuer an ?
Die Steuer ist für Dich sicher uninteressant, Du müsstest ordentlich (max. 2.100 €) einzahlen und davon mehr Steuererstattung bekommen als alle Zulagen der Familie.
Wenn die Ehefrau noch in Elternzeit ist, wäre sie selbst unmittelbar zulageberechtigt und müsste auch 4 % vom Vorjahresbrutto abzüglich Zulagen, mindestens aber 60 € einzahlen.