Kapitalertragsteuer-Rückzahlung bei Umzug in Niedrigsteuerland?
Hallo,
leider habe ich dieses Thema nicht über die Suche finden können, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich überlege nach Malta oder ggf. auch in ein anderes warmes Land zu ziehen, das nicht die steuerlichen Nachteile Deutschlands bzgl. der Kapitalertragsteuer hat.
Wie verhält es sich, wenn ich in diesem Jahr bereits Steuern abgedrückt habe und dann noch in diesem Jahr umziehen würde? Gäbe es Teil-Rückzahlungen oder sogar komplette Rückzahlungen, wenn ich über ein halbes Jahr auf Malta leben würde?
AW: Kapitalertragsteuer-Rückzahlung bei Umzug in Niedrigsteuerland?
Generell ist man dort unbegrenzt steuerpflichtig, in dem Land, wo man überwiegend wohnt. Demzufolge müsstest du noch vor Jahresmitte auswandern.
Wenn gewisse steuerpflichtige Tatbestände in Deutschland vorliegen, kann man auch weiterhin in Deutschland teilweise steuerpflichtig sein.
Solche Fälle regeln dann aber konkret Doppelbesteuerungsabkommen für die jeweiligen Länder.
Da das aber dann in Richtung Steuerberatung geht und dies den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist, wirst du dich an einen Steuerberater wenden müssen.