Vorfälligkeitsentschädigung

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  1. Avatar von matti85
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo zusammen,

    bei mir haben sich durch ein gutes berufliches Angebot einige Umstände geändert.

    Wir wollten unsere Wohnung erst vermieten (Raum Düsseldorf) und haben auch diese Inseriert.
    Wir bekommen derzeit , aber viele Kaufangebote bzw. Anfragen, da der Markt hier einfach Leer ist mit Vernünftigen Immobilien.

    Die Preise haben so angezogen, dass sich der Verkauf für uns lohnen würde.

    Das KFW Darlehn kann man jederzeit tilgen, daher keine VFE fällig.
    Das große Darlehn ca. 185.000€ läuft seit 1.6.2015. Zinsbindung sind 20 Jahre, jedoch kann man nach 10 Jahren raus. Sondertilgung 5% möglich sowie kostenlose Tilgungssatzerhöhung auf 5% Pkt..

    Der Zins für das große Darlehn liegt bei 2,20%. Soweit ich weiß ist der derzeitige Zinssatz für die Laufzeit am Markt höher falls das eine Rolle spielt?!

    Wie kann ich ca. berechnen was an VFE fällig wäre?

    Spekulationssteuer würden entfallen, da wir die Wohnung 2 Jahre selbstgenutzt haben, richtig?

  2. Avatar von hoehlenbewohner
    hoehlenbewohner ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung


  3. Avatar von matti85
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Super vielen Dank.

    Liegt bei ca. 10k, das wäre zu verschmerzen...

    Welcher Zinsatz müsste über meinem eff. Zins liegen, damit eine VFE nicht genommen wird?

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Wie kommst du darauf, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt, wenn der Marktzins höher liegt?

    Nach welcher Methode rechnet deine Bank denn ab? Aktiv/Aktiv oder Aktiv/Passiv?

  5. Avatar von matti85
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Ich bin davon ausgegangen, dass wenn die Wiederanlagemöglichkeit meiner Bank größer ist als mein Zins ich nichts zahlen müsste.

    Aber ok falsch gedacht.
    Die VFE ist trotzdem nicht so hoch. Hab da mit 20-30k erst gerechnet gedanklich.

  6. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,

    lass dir das aber das vorher noch von deiner Bank bestätigen, nicht das es böse Überraschungen gibt.

    Und ja du hast Recht, wenn die Bank einen höheren Wiederanlagezins bekommen würde, bräuchtet ihr lediglich Gebühren zahlen.....davon sind wir momentan aber weit entfernt.

    lg Stefan

    Lg Stefan

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    ??? Aktiv/Aktiv oder Aktiv/Passiv gibt die Bank vor und das darf sie rechtlich. Dieses gebunden an das Kreditgesetz!

  8. Avatar von matti85
    matti85 ist offline
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Ich lass mir das schriftlich geben.

    Wo finde ich das mit aktiv oder passiv? Und was bedeutet dies?

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Vereinfacht dargestellt Zinsverlust mit Abzug des Anlagezinssatzes, eben nicht mit Bezug zur Weiterreichung des Geldes in oder an dem Markt.

  10. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Bank darf rechtlich selbst entscheiden ob sie nach Aktiv Aktiv oder Aktiv Passiv rechnet.

    Dem Darlehensnehmer muss das in der Berechnung mitgeteilt werden damit er es auch nachprüfen kann.

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Und m.E. müssen die Berechnungen für die VFE im Kreditvertrag erläutert werden, sonst darf die Bank gar keine VFE verlangen. Wie detailliert das sein muss, weiß ich leider nicht, aber die Profis hier können dazu ggf. noch etwas schreiben.

    Vor allem ist zu beachten, dass die Bank bei der Berechnung der VFE die Möglichkeit der Sondertilgung und der Änderung des Tilgungssatzes berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde davon Gebrauch gemacht hat oder nicht.

    Neben dem Rechner der Interhyp kenne ich noch den hier:
    https://vorfaelligkeit.fmh.de

    Und dort schrieb ich auch schon einmal etwas zur VFE (bitte auch die dort folgenden Beiträge berücksichtigen):
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post107352

  12. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Gibt es Urteile eventuell darüber was genau im Wortlaut bezüglich VFE im Kreditvertrag stehen muss?
    Wäre interessant.

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