Kapitalentnahme Riester um Schwester bei Hausübergabe auszuzahlen??
Hallo zusammen, ich habe im Jahr 2015 mein Elternhaus übernommen und schulde seither meiner Schwester 65.000,00 €. Vereinbart habe ich mir meiner Schwester, dass ich spätestens ab 2020 mit Ratenzahlungen beginne. Ich könnte aber natürlich jetzt schon anfangen zu zahlen. Dieses Auszahlen der Schwester gilt, so wie ich es verstanden habe als "Anschaffungskosten" und ich könnte dazu meinen alten Riestervertrag in Wohnriester umwandeln und an meine Schwester auszahlen. Ich habe gestern die ZFA angerufen und wollte mich informieren. Leider war die Dame nicht bereit, mir Auskunft zu geben und hat lapidar gemeint, ich soll mal die Auszahlung beantragen und ihr den Notarvertrag, eine Meldebescheinigung und einen aktuellen Grundbuchauszug zukommen lassen. Meine Frage ist nun, ob ich die 65000 € schon an meine Schwester gezahlt haben muss und dann erst die Auszahlung meines Riesters beantragen kann oder ob ich die Zahllast an meine Schwester einfach mindern kann. Ideal wäre, dass ich zur Minderung meiner Schulden das Riestergeld einfach an meine Schwester weiterleite. Das dürft doch nichts anderes sein, als wenn ich bei einer Bank meine Schulden mit Riester mindern wollen würde.
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungswerte zu diesem Thema??
Vorab vielen Dank für die Antworten.
AW: Kapitalentnahme Riester um Schwester bei Hausübergabe auszuzahlen??
Zitat von ikarus72
Hallo zusammen, ich habe im Jahr 2015 mein Elternhaus übernommen und schulde seither meiner Schwester 65.000,00 €. Vereinbart habe ich mir meiner Schwester, dass ich spätestens ab 2020 mit Ratenzahlungen beginne. Ich könnte aber natürlich jetzt schon anfangen zu zahlen. Dieses Auszahlen der Schwester gilt, so wie ich es verstanden habe als "Anschaffungskosten" und ich könnte dazu meinen alten Riestervertrag in Wohnriester umwandeln und an meine Schwester auszahlen. Ich habe gestern die ZFA angerufen und wollte mich informieren. Leider war die Dame nicht bereit, mir Auskunft zu geben und hat lapidar gemeint, ich soll mal die Auszahlung beantragen und ihr den Notarvertrag, eine Meldebescheinigung und einen aktuellen Grundbuchauszug zukommen lassen. Meine Frage ist nun, ob ich die 65000 € schon an meine Schwester gezahlt haben muss und dann erst die Auszahlung meines Riesters beantragen kann oder ob ich die Zahllast an meine Schwester einfach mindern kann. Ideal wäre, dass ich zur Minderung meiner Schulden das Riestergeld einfach an meine Schwester weiterleite. Das dürft doch nichts anderes sein, als wenn ich bei einer Bank meine Schulden mit Riester mindern wollen würde.
Stell den Antrag bei der ZFA. M. E. kann das gesamte Riester-Kapital an die Schwester ausgezahlt werden. Du musst keinen Vorschuss leisten.