Sparkasse Gebühren 150 Euro für Grundschuldabtretung / Löschungsbewilligung
Hallo,
nachdem ich meinen Kredit ablösen konnte und in absehbarer Zeit auch keinen weiteren
benötige, möchte ich die Grundschuld an mich selbst abtreten. Dies habe ich bei der
Sparkasse auch beantragt, diese hat mir nun die vollstreckbare Ausführung der Buchgrundschuld,
die Abtretungserklärung und eine Rechnung über 150 Euro zugeschickt.
Auf der Rechnung steht lapidar der Posten "Gebühr für die Grundschuldabtretung".
Nach einiger Recherchen im Internet habe ich rausgefunden, dass Banken wohl per Gesetz verpflichtet sind,
die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld zu bewilligen ohne ein Entgelt dafür verlangen zu dürfen,
es sei denn es fallen tatsächliche Sachkosten an wie die Beglaubigung durch einen Notar. (BGH, Az. XI ZR 244/90)
Da die Sparkasse Siegel führend ist, gibt es keine Beglaubigungskosten.
Bei einer Löschungsbewilligung wäre die Sache also klar, keine Gebühr zulässig.
Wie sieht das hier im Falle der Abtretung aus ?
Soll/muss ich die 150 Euro zahlen, ggf. unter Vorbehalt, wie verhalte ich mich am besten gegenüber der
Sparkasse, (die ganz nebenbei auch meine Hausbank ist) ?
AW: Sparkasse Gebühren 150 Euro für Grundschuldabtretung / Löschungsbewilligung
@hispa, müsst eigentlich auch in dem Preisaushang der Bank geregelt sein. Können Sie sich ja im Vorfeld anfordern sodaß man sieht dass die Gebühr nicht "gewürfelt" wird.
AW: Sparkasse Gebühren 150 Euro für Grundschuldabtretung / Löschungsbewilligung
Hallo,
danke für die Anworten.
Dass beim Grundbuchamt bei der Löschung Kosten anfallen ist mir klar. Die fallen auch bei der Abtretung an.
Rechtlich ist es aber meiner Meinung nach gar nicht so klar, ob die Bank die Gebühren zu Recht erheben darf.
(unabhängig davon ob das im Preisverzeichnis drinsteht oder nicht )
Da steht unter Punkt 17:
"Die Erteilung einer Löschungsbewilligung stellt keine Dienstleistung der Bank für den Bodenkreditnehmer dar.
Die Beklagte erfüllt damit vielmehr ihre aus § 1144 BGB folgende eigene Verpflichtung."
Und in § 1144 BGB steht drin:
"Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind."
Darunter fällt doch eindeutig auch die Abtretung oder sehe ich hier irgendwas falsch ?
AW: Sparkasse Gebühren 150 Euro für Grundschuldabtretung / Löschungsbewilligung
Hallo Hispa,
wenn du dir die Urteile anschaust gelten die für die Urkunden zur Löschung. Du willst aber eine Abtretung. Das ist etwas völlig anderes und verursacht bei der Bank auch Kosten, da diese nun die Überwachung des Grundbuches für die Abtretung übernehmen muss. Die müssen dich dann über alle Änderungen im GB informieren. (ist zwar in deinem Fall nicht sinnvoll, aber rechtlich ist das so)
Warum willst du die denn eigentlich abtreten???? Lass di doch bei der Bank, die kann doch damit sowieso nichts anfangen. Und wenn du die für eine andere Bank brauchst zahlst du nochmal Gebühren. Also meines Erachtens ist dein Vorhaben nicht sinnvoll.
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Zitat von Spiagei
Hallo Hispa,
wenn du dir die Urteile anschaust gelten die für die Urkunden zur Löschung. Du willst aber eine Abtretung. Das ist etwas völlig anderes ....
Naja. Ich argumentiere mal so : Auch eine Abtretung stellt ebenso wie die Löschungsbewilligung keine Dienstleistung der Bank für den Kreditnehmer dar, sondern die Bank erfüllt damit ihre aus § 1144 BGB folgende eigene Verpflichtung. Und die darf nix kosten.
Warum willst du die denn eigentlich abtreten???? Lass di doch bei der Bank, die kann doch damit sowieso nichts anfangen. Und wenn du die für eine andere Bank brauchst zahlst du nochmal Gebühren. Also meines Erachtens ist dein Vorhaben nicht sinnvoll.
Wie ich bereits geschrieben habe, brauche ich in absehbarer Zeit keinen neuen Kredit.
Falls doch wäre Löschung und Neubestellung zu teuer.
An mich abtreten und dann ggf. an eine Bank meiner Wahl (die mit den besten Konditionen) abtreten ist deutlich billiger.
Aber das Thema wollte ich hier gar nicht breittreten.....
AW: Sparkasse Gebühren 150 Euro für Grundschuldabtretung / Löschungsbewilligung
Zitat von noelmaxim
Wieso nicht da lassen wo die Grundschuld jetzt ist???
Ich will der Bank den jederzeit vollstreckbaren Titel wegnehmen (genau das ist eine Grundschuld)
Die Kosten sind sehr im Rahmen: 217 € bei 200.000 € Grundschuld.
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Zitat von noelmaxim
?? Wenn nichts mehr valutiert, was sollen die ihnen wegnehmen wollen/können?
Naja das ist schon passiert, Banken haben Grundschulden (ohne die dazugehörigen Kredite) verkauft und der Käufer hat vollstreckt.
Vor dem Risikobegrenzungsgesetz 2009 durfte der Käufer einer Grundschuld das auch und der Grundstückseigentümer konnte
den Grundschuldverkäufer auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt mit dem Risikobegrenzungsgesetz wurde dem ein Riegel vorgeschoben
aber man sollte sich darüber klar sein, dass eine Grundschuld ein abstraktes nicht akzessorisches Recht ist und dass nur
die Sicherungsabrede verhindert, dass die Bank nach Gutdünken eine Vollstreckung beantragen kann. Deswegen habe ich mir
die vollstreckbare Ausfertigung aushändigen und die Grundschuld abtreten lassen.
Aber Sie haben recht, wahrscheinlich (zu 99,X % sicher) hätte ich die Grundschuld auch bei der Bank lassen können.
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So läuft das doch, Löschungsbewilligung und vollstreckbare Ausfertigung aushändigen lassen und fertig...?
Ob man das dann beim Notar löschen oder erstmal im Grundbuch stehen lässt bleibt dann jedem überlassen.
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Zitat von volltilger
So läuft das doch, Löschungsbewilligung und vollstreckbare Ausfertigung aushändigen lassen und fertig...?
Ob man das dann beim Notar löschen oder erstmal im Grundbuch stehen lässt bleibt dann jedem überlassen.
Richtig, das wäre eine Möglichkeit. Aber mit Löschungsbewilligung kann man nur löschen und nicht abtreten an sich selbst oder eine andere Bank.
Wenn man eine Löschungsbewilligung bekommt und später mal wieder evtl. einen Kredit braucht, dann geht das mit derselben Grundschuld nur bei derselben Bank, indem man
die Löschungsbewilligung und vollstreckbare Ausfert. an diese zurückgibt. Wenn eine andere Bank deutlich bessere Konditionen hat und man da den Kredit aufnehmen will
muss man die GS löschen und mit Notar neubestellen, das kostet bei 200k€ Grundschuld über 1000 Euro. Abtreten geht ohne Notar und kostet 217 Euro.
Übrigens passiert es oft, dass die Löschungsbewilligung und/oder vollstreckbare Ausführung verlegt wird und/oder Angehörige/Erben im Todesfall das Schriftstück nicht finden.
Ein Verkauf der Immobilie wird in einem solchen Fall zumindest verzögert. Auch dies ist bei Abtretung (an sich selbst) und Eintragung im Grundbuch ausgeschlossen. ( Bei vollzogener Löschung natürlich auch....)
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Bei dem verlieren gebe ich dir Recht, aber das ist kein Problem, denn die Bank kann diese Löschungsbewilligung auch nocheinmal ausstellen.
Hier nun der Denkfehler in deiner Argumentation.
Du trittst die GS an die ab. Soweit so gut. Aber jetzt willst du diese an eine Bank deiner Wahl abtreten und was passiert. Jede Bank will in diesem Fall eine noterielle Abtretung mit Grundbuchüberwachung. = Erneute Gebühr. ca 700€.
Also die bezahlst du so und so. Sprich der Spass kostet die die 350€ und die andere Gebühr wird trotzdem mal,fällig
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Ich hoffe du behälst Recht! Es wurde ja schon gesagt, daß Abtretung und Löschungsbewilligung 2 getrennte Vorgänge sind... die Abtretung hat ja nichts mit der Rückzahlung des Darlehens zu tun, das geht ja über die ursprüngliche Vertragsgestaltung hinaus. Hat man als Kunde überhaupt einen Anspruch auf Abtretung oder ist das eine Kulanzregelung der Bank? Ich fürchte, daß die Gebühren in Ordnung sind!
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Zitat von Spiagei
Hier nun der Denkfehler in deiner Argumentation.
Du trittst die GS an die ab. Soweit so gut. Aber jetzt willst du diese an eine Bank deiner Wahl abtreten und was passiert. Jede Bank will in diesem Fall eine noterielle Abtretung mit Grundbuchüberwachung. = Erneute Gebühr. ca 700€.
Also die bezahlst du so und so. Sprich der Spass kostet die die 350€ und die andere Gebühr wird trotzdem mal,fällig
Glaube ich nicht bzw. verstehe ich nicht.
Was soll eine Grundbuchüberwachung sein ???
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Zitat von volltilger
Ich hoffe du behälst Recht! Es wurde ja schon gesagt, daß Abtretung und Löschungsbewilligung 2 getrennte Vorgänge sind... die Abtretung hat ja nichts mit der Rückzahlung des Darlehens zu tun, das geht ja über die ursprüngliche Vertragsgestaltung hinaus. Hat man als Kunde überhaupt einen Anspruch auf Abtretung oder ist das eine Kulanzregelung der Bank? Ich fürchte, daß die Gebühren in Ordnung sind!
Im Vertrag steht soweit ich das überblicke nur was von "Freigabe von Sicherheiten". Zwischen Löschungsbewilligung und Abtretung (und der hier noch nicht diskutierten löschungsfähigen Quittung) ist da nicht unterschieden. Naja, mal sehen was die Bank sagt, die muss ja nun irgendwie auf mein Schreiben reagieren und ihre Rechtsauffassung kundtun....
AW: Sparkasse Gebühren 150 Euro für Grundschuldabtretung / Löschungsbewilligung
Keine Ahnung was ihr da alle veranstalten wollt!!! Grundschuld stehen lassen und bei Bedarf an die neue Bank abtreten lassen!!! Die Löschungsbewilligung ist ein Dokument, so etwas hat man - so sie einem ausgehändigt wird - nicht zu verlieren.
Forderungsverkauf hat mit einer Valuta zu tun, aber eine Grundschuld ohne Forderung ist noch nie von einer Bank verkauft worden.