Zitat von
noelmaxim
Hallo Tom Brady,
nein, grundsätzlich genügt die Widerrufsbelehrung als solches. Allerdings ergeben sich - je nach Widerrufsbelehrung - weitere Ansätze der Fehlerhaftigkeit aus den AGB's oder derm Europäisch standardisiertem Merkblatt.
Mit den zur Verügung stehenden ca. 450 Banken reichen die Angebote alle Mal aus, um z.B. die Ing.DiBa, einige ganz wenige Sparda Banken, der Münchener Hypothekenbank und der DKB vergessen zu machen, weil diese wenigen Banken Widerrufer nicht finanzieren.