Hausverkauf- und Neukauf

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  1. Avatar von TomBrady
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    Standard Hausverkauf- und Neukauf

    Hallo liebe Forumskollegen,

    ich habe mal eine Frag zur folgenden Konstallation:

    Wir haben ein Haus gebaut und demenstprechend auch eine Finanzierung am laufen.
    Durch verschiedene Umstände (hauptsächlich beruflich, aber der Grund spielt wohl eh keine Rolle) haben meine Frau und ich ggf. vor innerhalb Deutschlands umzuziehen.
    Die Finanzierung läuft seit ca. 6 Jahren.

    1. Nehmen wir an, wir würden uns tatsächlich für einen Verkauf/Umzug entscheiden, kann dann - sofern der Verkaufspreis hoch genug ist - das Darlehen von uns sofort zurückgezahlt werden OHNE VFE ?
    2. Ist es generell möglich, wenn man eine passende Immobilie findet die Finanzierung "einfach" auf das neue Objekt zu übertragen?
    3. Falls nein (oder wenn es ein besseres Vorgehen gibt), was sonst tun?? :-)

    Hoffe man kann verstehen in welcher Situation wir uns befinden und es kann jemand helfen.
    Ich sage auf jeden Fall vielen Dank vorab

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Bei Verkauf können sie nach BGB$490 kündigen. Der Zinsverlust muss der Bank entschädigt werden.

    Ein Pfandtausch ist grundsätzlich möglich, so die Bank dem zustimmt und das tut sie in der Regel, wenn sich ihre Sicherheit nicht verschlechtert.

    Man sollte die Widerrufsbelehrung prüfen lassen, ggf. kann das Darlehen noch widerrufen werden, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Entsprechend der Schwere des Fehlers oder der Fehler vergleicht man sich dann und spart die Vorfälligkeitsentschädigung ein oder klagt gegen die Bank, was wiederum davon abhängt, ob man rechtschutzversichert ist. Lasst eure Widerrufsbelehrung einfach kostenlos prüfen.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    @TomBrady, wenn das Darlehen noch innerhalb der Sollzinsbindung ist kann es nicht ohne VFE zurückgezahlt werden.

    Ein Pfandtausch ist generell technisch möglich, doch fragen Sie erstmal die bislang finanzierende Bank ob diese einen Pfandtausch aktuell prüfen würde.

    Wie sind denn die Eckdaten?
    Verkehrswert der Immobilie bislang? Restschuld der Darlehen?

  4. Avatar von TomBrady
    TomBrady ist offline
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    @noemaxim

    An diesen Widerrufsjoker hatte ich auch schon mal gedacht. Wenn man hier regelmäßig mitliest, kann man an dem Gedanken ja kaum vorbeikommen :-) Ich habe mich bisher immer etwas dagegen gesträubt weil ich ja grundsätzlich mit dem Vertrag so einverstanden war. Ist so eine Gewissenssache. Andererseits geht es aber auch um unser Geld und unsere Möglichkeiten das Vorhaben zu realisierern. Wo und wer könnte seriös diese Prüfung durchführen? Rechtsschutzversichert sind wir.

    @bankkaufmann

    Finanzierung läuft bei der Wüstenrot als Zwischendarlehen. Wenn ich das bisher in den Bausparvertrag eingezahlte Kapital als Tilgung zähle, hätten wir bei einem Darhlehen von 230.000 Euro (191.000 Euro + 39.000 Euro KFW )
    noch eine Restschuld von ca 210.000 Euro
    -Darlehenszinssatz 3,6 % / Effektiv 3,83 %
    - Verkehrswert: Die Überlegungen und Pläne sind noch ziemlich am Anfang, daher liegt mir kein Gutachten o.a. vor. Wenn ich vergleiche, zu welchen Preisen Immobilien die vergleichbar sind angeboten werden, würde ich hier mal ca. 280.000 - 310.000 Euro ansetzen

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    @TomBrady, bei diesem Bankpartner wird ein Pfandtausch grundsätzlich möglich sein.
    Bei einem Verkauf der Immobilie und Verrechnung mit Vorfälligkeit würde ich zuvor prüfen wollen an Ihrer Stelle wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung wäre.
    Deswegen richtig die Idee Pfandtausch oder noch ganz warten bis Sollzinsbindung zu Ende ist. Dann ist ein Verkauf ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Hallo Tom Brady,

    die Prüfung können sie über mich durchführen lassen. Ich arbeite mit renomierten Anwälten Banken und Kapitalmarktrecht wie Herrn Koch aus dem Forum hier oder der IGWiderruf Herrn Klaus zusammen.

    Senden sie mir den Vertrag per Mail, ich lasse den prüfen.

  7. Avatar von TomBrady
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @TomBrady, bei diesem Bankpartner wird ein Pfandtausch grundsätzlich möglich sein.
    Bei einem Verkauf der Immobilie und Verrechnung mit Vorfälligkeit würde ich zuvor prüfen wollen an Ihrer Stelle wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung wäre.
    Deswegen richtig die Idee Pfandtausch oder noch ganz warten bis Sollzinsbindung zu Ende ist. Dann ist ein Verkauf ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
    Das hört sich ja ganz gut an. Vielen Dank für die ausführlichen Infos.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo Tom Brady,

    die Prüfung können sie über mich durchführen lassen. Ich arbeite mit renomierten Anwälten Banken und Kapitalmarktrecht wie Herrn Koch aus dem Forum hier oder der IGWiderruf Herrn Klaus zusammen.

    Senden sie mir den Vertrag per Mail, ich lasse den prüfen.
    Danke für das Angebot. Wird dafür der ganze Vertrag benötigt oder genügt die Widerrufsbelehrung ?
    Kann man grds. eine Aussage darüber treffen ob man Fall des Falles recht einfach eine neue finanzierende Bank findet? Dabei gehen meine Gedanken weniger Richtungn finanzielle Situation. Die ist vermutlich wegen einiger Gehaltssteigerungen sogar besser als vorher. Evtl. arbeiten verschiedene Banken aus Solidarität nicht so gerne mit "widerrfulern" ??

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    @Tom Brady, korrekt, einige Banken lehnen eine Umschuldung nach einem Widerruf ab.
    Doch nicht aus Solidarität.
    Die Konkurrenz zwischen den Banken ist ja auch "hoch".

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Hallo Tom Brady,

    nein, grundsätzlich genügt die Widerrufsbelehrung als solches. Allerdings ergeben sich - je nach Widerrufsbelehrung - weitere Ansätze der Fehlerhaftigkeit aus den AGB's oder derm Europäisch standardisiertem Merkblatt.

    Mit den zur Verügung stehenden ca. 450 Banken reichen die Angebote alle Mal aus, um z.B. die Ing.DiBa, einige ganz wenige Sparda Banken, der Münchener Hypothekenbank und der DKB vergessen zu machen, weil diese wenigen Banken Widerrufer nicht finanzieren.

  10. Avatar von TomBrady
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo Tom Brady,

    nein, grundsätzlich genügt die Widerrufsbelehrung als solches. Allerdings ergeben sich - je nach Widerrufsbelehrung - weitere Ansätze der Fehlerhaftigkeit aus den AGB's oder derm Europäisch standardisiertem Merkblatt.

    Mit den zur Verügung stehenden ca. 450 Banken reichen die Angebote alle Mal aus, um z.B. die Ing.DiBa, einige ganz wenige Sparda Banken, der Münchener Hypothekenbank und der DKB vergessen zu machen, weil diese wenigen Banken Widerrufer nicht finanzieren.
    Hallo,

    ich war die Woche beruflich etwas eingespannt, daher melde ich mich erst heute wieder.
    Ich wollte ggf. auf das Angebot der Prüfung der Widerrufsbelehrung zurückkommen. Welche Unterlagen neben der eigentlichen Belehrung benötigt man dafür ??

    Ergänzung:
    Anders gefragt, sollte ich alle genannten Dokumente in meinen Unterlagen finden oder woran kann ich erkennen ob z.b. die AGB relevant sind?

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Sende einfach erst mal den Darlehensvertrag mit der WRB. Alles weitere sehen wir dann.

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sende einfach erst mal den Darlehensvertrag mit der WRB. Alles weitere sehen wir dann.
    Ich habe eben eine E-Mail mit der WRB geschickt.

  13. Avatar von TomBrady
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Noch eine Frage zum Thema der RSV:

    Es hat sich damals um einen Neubau gehandelt. Sehe ich das richtig, dass die Deckung damit nach §3 der ARB ausgeschlossen ist ( RSV bestehe bei der HUK)?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Ja, ist sie, definitiv.

    Aber es geht nicht um die Rückabwicklung, es geht um raus ohne Vorfälligkeitsentschädigung und das wird in einem Vergleich erzielt.

    Der nötige Druck wird trotzdem mit einem Anwalt ausgeübt, ohne Streitwert, auf Erfolgsbasishonorar. Der Anwalt ist hier in den Threads Widerrufsjoker als sebkoch on Tour.

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja, ist sie, definitiv.

    Aber es geht nicht um die Rückabwicklung, es geht um raus ohne Vorfälligkeitsentschädigung und das wird in einem Vergleich erzielt.

    Der nötige Druck wird trotzdem mit einem Anwalt ausgeübt, ohne Streitwert, auf Erfolgsbasishonorar. Der Anwalt ist hier in den Threads Widerrufsjoker als sebkoch on Tour.
    Ok, Danke. Konnten Sie meine letzt Mail kurz anschauen und können Sie sagen wann ich ungefähr mit einer Info rechnen kann?
    Gruß

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Die kommt nachher.

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Das geht ja schnell.
    Vielen Dank

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    Standard AW: Hausverkauf- und Neukauf

    Guten Morgen Herr Buhmann,

    ich hatte Ihnen letzten Dienstag eine Mail geschrieben. Können Sie abschätzen wie lange die Prüfung der WRB ungefähr noch dauert? Die Sache eilt zwar nicht so sehr, aber dann hätte ich einen Zeitrahmen.
    Vielen Dank

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    Auch auf diesem Weg nochmal Danke
    für die schnelle Reaktion 👍🏻

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