Bausparvertrag splitten

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  1. Avatar von Tarkanku
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    Standard Bausparvertrag splitten

    Hallo,hab einen Bausparvertrag vom 17.6.2010 bei der schwäbisch hall (fuchs standard)
    über 30.000eur,mit einem Guthaben von ca. 5.500eur.
    Würde gerne einmal 10.000 und 20.000 teilen,das Guthaben auf den 10.000euro Vertrag um eine schnelle zuteilung zu bekommen:
    Den 20.000eur vertrag weiterlaufen lassen wegen den vwl vom Arbeitgeber.
    Muss man was beachten oder sogAr irgendwelche gebühren bezahlen?
    Danke im voraus

  2. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Hallo Tarkanku,

    eigentlich nicht. Eine Teilung des BSV ist normalerweise kostenfrei.
    Du brauxhst halt das Formular dafür. Gibts beim Sxhwäbisch Haller oder in der VR Bank.

    lg Stefan

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Finde ich total witzig, Spiegelei sagt gibt es in der VoBa Von 10 die da rum sitzen und alles am Leben erhalten wollen, wollen 4 keine Ahnung haben was für ein Formular das ist, 2 haben solch ein Formular nie gesehen, 3 haben keinen Bock Serviceleistungen für einen BSH Bausparvertrag zu übernehmen, 2 haben Urlaub, 1 ist krank.

    Guck dir Jahreskontoauszug an, da steht Servicenummer der Schwäbisch Hall Zentrale drauf. Ruf da an und schildere exakt das was du wünschst. Sag Teilung, schildere Darlehensverzicht und frag nach Bonuszins.

    Lass die VoBa Erhalter leben, hüte dich vor einem BSH Verteter (du hast noch 20.000 Euro Bausprsumme Luft) und hol dir dein Geld

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    @Tarkanku, Du kannst direkt bei Schwäbisch Hall in der Hauptverwaltung anrufen oder direkt zu einer VR Bank gehen.
    Sage denen bitte dass der Vertrag mit den VL und EUR 10.000 Bausparvertrag die bisherige Vertragsnummer beibehält damit nahtlos die VL dort weiter laufen können von Ihrem Arbeitgeber.

  5. Avatar von Tarkanku
    Tarkanku ist offline
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    @noelmaxim
    Was ist denn der Bonuszins?

  6. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Also ihr Professionellen seid ja echt mal wieder der Hammer. (Und das obwohl es nichts zu verdienen gibt) ;-)
    Der Erste macht lauter Tippfehler, oder ist ein C für dich ein Nogo? Ach ne, in deinem FinanzfaChmann hast du es auch verwendet.
    Der Zweite kann nicht bis 10 zählen. Und sagt, dass er auf sein Darlehen verzichten soll, obwohl er doch genau diese 10.000 € ausgezahlt haben will.
    Der Dritte ist noch schlimmer. Der TE will den 10.000 € ausbezahlt bekommen und die VL soll auf den verbleibenden BSV mit 20.000 € laufen.

    @Tarkanku, Foldendes ist aus der Produktbeschreibung zu entnehmen:
    Treueprämie in % p. a. ca.(bei Darlehensverzicht und unter bestimmten Voraussetzungen) 0,75
    Zusatzvergütung bei Darlehensverzicht: Bei Verzicht auf das zugeteilte Bauspar-Darlehen und nach Ablauf einer Treuezeit vonmind. 1 Jahr sowie einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Zuteilung kann der Bausparer in der Tarifvariante XX eineTreueprämie erhalten. Die Treueprämie entspricht einer zusätzlichen Guthabenverzinsung und beträgt in der Tarifvariante XXca. 0,75 %.

  7. Avatar von Tarkanku
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Also eigentlich möchte ich nur das Guthaben 5.000eur ausbezahlt bekommen, das Darlehen brauche ich nicht.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    BenniG, was sagst du denn nun? Da machst du dir die Mühe uns nach und nach anzuzählen, hast aber als einziger gar nichts verstanden!

    Du hast doch wohl nicht etwa die 10 nachgezählt? Ich hau mich weg, hast du die Ironie überhaupt nicht erkannt???

  9. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Zitat Zitat von Tarkanku
    Würde gerne einmal 10.000 und 20.000 teilen,das Guthaben auf den 10.000euro Vertrag um eine schnelle zuteilung zu bekommen:
    Naja, das ist von dir ein Fischen im Trüben gewesen.
    Um sicher zu gehen, was er will, dann einfach mal nachfragen (ich weiß, habe ich auch nicht gemacht).
    Aber ohne die bis dato nicht vorliegende Information, ob der TE nun sein Guthaben oder die neue Bausparsumme haben will, konntest du nur raten (oder aus deiner Jahrelangen Erfahrung wissen), was der TE will.

    Wenn du dir die Arbeit machst, dir 5 Ausreden für die Angestellten der VoBa auszudenken, dann darf ich doch auch mal 5 zahlen addieren. Das habe ich sogar gerade noch im Kopf hinbekommen ;-)
    Mit deinem "einziger" wäre ich vorsichtig. Du hast in deinen Beitrag Spiagei's Antwort als Witz dargestellt, Bankkaufmann wiederholt dies quasi nur und rät zudem noch zu was falschen, aber ich soll der Einzige sein, der es nicht verstanden hat. Das verstehe ich nicht.

    Und warum sollte ich euch anzählen? Ihr liefert ja auch gute Informationen, liefert oftmals gute Tipps und tragt dazu bei, dass das Forum interessant bleibt.
    Wenn es für mich wirklich um eine kompliziertere Finanzierung gehen würde, könnte ich mir gut vorstellen, dich mal nach deiner Meinung zu fragen und wenn mich das Konzept, in Verbindung mit guten Konditionen überzeugt, eine Geschäftsbeziehung eingehen.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    BenniG, ist doch alles gut, war nicht böse gemeint.

    Wenn jemand so fragt, dann ist mir klar dass er nur das Guthaben haben will, sonst fragt er, wie das mit dem Darkehen laufen soll. Denn woher soll er wissen wie das geht, wenn er noch nicht mal auf die Idee kommt in der Zentrale anzurufen, um noch viel einfachere Dinge auf den Weg zu bringen Auch nicht böse gemeint übrigens.

    Es mag ja Ausnahmen geben, dass der Bänker der VoBa ohne Neugschäft dann hilfsbereit ist, in der Regel aber haben die VoBa's ihren Bausparbankberater und die VoBa Mitarbeiter nur Grundkenntnisse, eben wie man einen Bausparkontoeröffnet und ggf. noch wie hoch die Prämien sind. Ich habe es dem TE ersparen wollen, den Beraterkontakt mit anschlie0endem Verkausmarathon zu ersparen. Diese Auskünfte die der TE benötigt, die erhält er auch aus der Zentrale. Da muss ich keinen Bänker mit behelligen, der mich dann noch zu x und der dann wieder zu y schickt. Und bevor ich anrufe um einen Termin zu bekommen in der VoBa um nicht umsonst gekommen zu sein, weil der Bankenbetreuer Bausparen nicht da ist, kann ich auch in der Zentrale anrufen.

    Da finde ich den Vorschlag "geh in die VoBa", wo er vielleicht noch nicht mal Kunde der VoBa ist einfach blöd und überflüssig. Er könnte ja sogar mich anrufen, ich würde ihm das auch noch alles bereit stellen.

  11. Avatar von Tarkanku
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    So hatte vorhin ein nettes Gespräch mit der schwäbisch hall zentrale,der treue Bonus für den Vertrag würde bei einer Teilung wegfallen.
    Es würden keine Anträge geben,man müsste das schriftlich einreichen.

  12. Avatar von Tarkanku
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Hallo,habe heute ein Brief von der Bausparkasse bekommen, wegen der Bindungsfrist das die noch nicht abgelaufen wäre.
    Das Sparguthaben wird zum 31.5.17 ausbezahlt.
    Es geht um die Verwendungsbestätigung.Kann man die Auszahlung nicht um einen Monat verzögern?
    Dann wären die sieben jahre voll.
    Danke im voraus

  13. Avatar von Banker
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Hast du die Zuteilung schon angenommen also das Formular weggeschickt?

    Warum die 7 Jahre?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Wenn der Vertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird, interssiert die 7 jährige Bindefrist wegen Erhalt der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage nicht.

  15. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wenn der Vertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird, interssiert die 7 jährige Bindefrist wegen Erhalt der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage nicht.
    Der Hinweis "Bindungsfrist" lässt schwer vermuten, dass er nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.

    Obwohl man, nach den bisher vom TS abgegebenen Infos, mit weiteren Missverständnissen rechnen muss.

  16. Avatar von Tarkanku
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Hab die Auszahlung um einen Monat verzögert, dann läuft die bindungsfrist ab und man braucht kein Verwendungszweck.

  17. Avatar von Banker
    Banker ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Zitat Zitat von Tarkanku
    Hab die Auszahlung um einen Monat verzögert, dann läuft die bindungsfrist ab und man braucht kein Verwendungszweck.
    Ist mir zwar neu aber ok. Ich bin auch schon 5 Jahre raus aus der Materie.
    Meine Meinung war das bei Auszahlung BV der wohnwirtschaftliche Zweck immer angegeben werden muss, da es ja der Sinn vom Bausparen ist. Klar konnte man diesen in Gewisser Weise umgehen, aber Grundsätzlich musst die WW Zweck bestätigt werden.

    Weiß da jemand mehr? Kann man dann den Bausparer offiziell auch für den Autokauf nutzen ohne zu mogeln? :-)

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Zitat Zitat von Tarkanku
    Also eigentlich möchte ich nur das Guthaben 5.000eur ausbezahlt bekommen, das Darlehen brauche ich nicht.
    Dann war Deine anfängliche Fragestellung aber ungeschickt. Du hättest fragen müssen wie man möglichst schnell an das angesparte Geld kommt. Mit der Frage nach der schnellen Zuteilung hast Du hier suggeriert, dass Du ein vermindertes Darlehen beanspruchen willst. Aber vermutlich hast Du das getan um nicht auf eine Boni zu verzichten. Möglicherweise bekommst Du diese nach der Teilung auch nicht.
    Zitat Zitat von Banker
    Ist mir zwar neu aber ok. Ich bin auch schon 5 Jahre raus aus der Materie.
    Es war doch schon immer so, das man nach der Bindungsfrist frei über das Angesparte verfügen kann.
    Ich habe mich bis vor 30 Jahren intensiv mit Bausparverträgen beschäftigt und mein erstes Haus zu 100 % mit Bausparverträgen finanziert. Danach wurde an der Zuteilungsschraube gedreht, speziell beim BHW; dessen Eigner - verschiedene Gewerkschaften - hatten in Misswirtschaft (Stichwort: BAG) viel Geld verdummt und holten sich dieses teilweise bei den BHW-Sparern zurück. Danach habe ich für mich und meine Kinder zur Abschöpfung der Prämien nur kleine kostengünstige Bausparverträge abgeschlossen.
    Zitat Zitat von Banker
    Weiß da jemand mehr? Kann man dann den Bausparer offiziell auch für den Autokauf nutzen ohne zu mogeln? :-)
    Nach der Bindungsfrist (jetzt gibt es - glaube ich gelesen zuhaben - mit einer 7- und eine 10-jährigen sogar zwei) konnte man schon immer ein Auto oder sonst was kaufen. Einem Selberbauer wie ich es bin, ist es noch nie schwergefallen, durch Eigenleistungen ersparte Baudarlehen für andere Zwecke zu verwenden.

  19. Avatar von Banker
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    Standard AW: Bausparvertrag splitten

    Zitat Zitat von Hanomag
    Nach der Bindungsfrist (jetzt gibt es - glaube ich gelesen zuhaben - mit einer 7- und eine 10-jährigen sogar zwei) konnte man schon immer ein Auto oder sonst was kaufen. Einem Selberbauer wie ich es bin, ist es noch nie schwergefallen, durch Eigenleistungen ersparte Baudarlehen für andere Zwecke zu verwenden.
    Ok ... Ich habe ausschließlich Schwäbisch Hall verkauft. Da war es so, dass man auf der Zuteilungsannahmeerklärung immer den wohnwirtschaftlichen Zweck bestätigen musste. Klar nicht mit Belegen oder so, diese wurden erst ab 30 TEUR angefordert. Aber auch für einen 10 TEUR Vertrag musste man das auf der Annahmeerklärung bestätigen. Die Bank oder der Vertreter hat das mit seiner Unterschrift bestätigt.
    Klar ist auch das dem Banker das egal war wie er das Geld verwendet. Weil er ja dann wieder neues Geschäft machen konnte :-)

  20. Avatar von Hanomag
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    Zitat Zitat von Banker
    Ok ... Ich habe ausschließlich Schwäbisch Hall verkauft. Da war es so, dass man auf der Zuteilungsannahmeerklärung immer den wohnwirtschaftlichen Zweck bestätigen musste.
    Ich habe zwar nie Bauspar- oder Riesterverträge verkauft, aber nach Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist ist diese Bestätigung Pflicht.

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