"Verbotspassus" im Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß, P-Konto und ALG 2

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  1. Avatar von Sandlot
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    Frage "Verbotspassus" im Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß, P-Konto und ALG 2

    Hallo,

    vor wenigen Tagen erhielt ich von einer lokalen Behörde (nicht das Finanzamt) eine Ausfertigung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der an 'meine' Sparkasse ergangen ist.

    Es geht um eine offene Gebühr, die ich schlicht vergessen hatte.

    Da ich ein P-Konto habe und da auf diesem nur ALG 2 eingeht, würde ich mir eigentlich nicht viel Gedanken machen.

    Jedoch: in dem Beschluß steht eine Mitteilung "für den Schuldner", welche sinngemäß besagt, daß ich über das Kontoguthaben nicht mehr verfügen darf, bis die Forderung ausgeglichen ist. Dieser Passus im Beschluß ist jedoch von keiner Rechtsfolgebelehrung begleitet, welche besagt, was passiert, wenn ich verfüge.

    Fakt ist, daß ich die Forderung im Moment nicht (voll) ausgleichen kann und an das ALG 2 ran können muß für meinen Lebensunterhalt.

    Gilt so ein Passus auch für P-Konten bzw. ALG 2 - Bezug?

    Sollte ich besser einen Anwalt aufsuchen?

  2. Avatar von credere
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    Standard AW: "Verbotspassus" im Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß, P-Konto und ALG 2

    Der Text im Pfändungsbeschluss ist ja nicht abgestimmt auf dein P Konto. Der Gläubiger weiß doch nicht ob du ein P-Konto führst oder nicht , von daher ist das eine pauschale Aussage.
    Durch den Pfändungsschutz kannst du weiterhin über die freien Guthaben verfügen.

    Grüsse

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