Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Gehalt
Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Gehalt. Hinzu kommt die Arbeitnehmersparzulage als staatliche Sparförderung, welche abhängig sind von den Einkommensgrenzen. In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ist die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen zum Arbeitslohn zusätzlich berücksichtigt. Ein Sparvertrag unterliegt einer Sperrfrist von sieben Jahren. In diesem Zeitraum darf über das Geld nicht verfügt werden. Ausnahmen (wie Tod des Sparers, Erwerbsfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) sind möglich.
Die Arbeitnehmer Sparzulage gibt es für Anlageformen wie Bausparverträge, Aktienfonds Sparpläne, Genußscheine, Wertpapier Sparverträge.
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AW: Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Gehalt
Zitat von ramonciko
In diesem Zeitraum darf über das Geld nicht verfügt werden. Ausnahmen (wie Tod des Sparers, Erwerbsfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) sind möglich.
Die Arbeitnehmer Sparzulage gibt es für Anlageformen wie Bausparverträge, Aktienfonds Sparpläne, Genußscheine, Wertpapier Sparverträge.
Hallo,
sorry, aber das ist nicht rischdisch.
Über das Geld darf, im Rahmen der ggf. durch die Sparform vorgegebenen Fristen, jederzeit verfügt werden.
Geschieht dies vor Ablauf der Bindefrist, kann kein Antrag auf AN-Sparzulage gestellt werden.