ich habe noch eine Frage. Unsere eigentliche "Wunschbank" sichert den Ausschluß eines Forderungsverkaufes in den Kreditbedingungen zu. Wir möchten allerdings einen Abtretungsausschluß der Grundschuld mit ins Grundbuch aufnehmen lassen. Dies haben Sie abgelehnt. Wo ist das Problem für die Bank, zwangsversteigern lassen kann Sie bei Zahlungsausfall je trotzdem. Hat damit jemand Erfahrung? Macht es überhaupt Sinn, bei anderen Bank nachzufragen? Hat vielleicht jemand eine Empfehlung? (weiss nicht ob die Frage hier erlaubt ist, wenn nicht, bitte löschen).
Kurz zu uns: Geplant ist ein Eigenheimkauf. Sind beide Angestellte im ÖD mit gehobenem Einkommen, unbefristet, keine Probezeit, derzeit aber noch EZ. Bei der Finanzierungsbedarf ist knapp 20% vom Kaufpreis.
Ich vermute, dass er damit bezweckt, die gemeinhin bei der Bestellung einer Grundschuld und einer eventuellen Abtretung auftretenden Gefahren zu minimieren. Das ist zwar in 99% der Fälle absolut unproblematisch, deswegen ist die Grundschuld ja im Vergleich zur Hypothek das beliebtere Sicherungsmittel, gleichwohl sind da echte Unterschiede zu beachten. Die Grundschuld dient zur Sicherung einer persönlichen Forderung des Grundschuldgläubigers. Die Grundschuld steht ihm dann aber nicht zu beliebigen Zwecken, sondern nur zu treuen Händen zur Sicherung der Forderung zu. Eine missbräuchliche Verwertung ist im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs und einem möglichen gutgläubigen Erwerb des (neuen) Gläubigers, an den abgetreten wird, durchaus möglich, da der Eigentümer ihm gegenüber die Einrede, die Grundschuld habe nur Sicherungscharakter und die gesicherte Forderung bestehe nicht, nicht mehr oder nicht in voller Höhe nicht geltend machen kann, selbst wenn der Gläubiger den Sicherungscharakter kannte (§ 1191 BGB). Um das zu verhindern, kann man selbstverständlich eine Abtretung der Grundschuld ausschließen und im Grundbuch eintragen lassen. Darlehnshöhe, welche Bank und Kaufpreis der Immobilie ist zur Beantwortung der Frage übrigens vollkommen unerheblich.
Warum die Bank das nicht will? Weil sie sich in ihrer Handlungsfreiheit nicht einschränken möchte. Ohne Vermerk kann sie die Grundschuld abtreten oder verpfänden.
In keinster Weise unerheblich, überhaupt nicht, denn wenn er nach einer Alternative sucht - "macht es Sinn nach einer Alternative zu suchen" - dann ist ja wichtig um welchen Beleihungsauslauf und um welche Summe es sich handelt.
Wenn er z.B. für 190.000 Euro kauft sind 38.000 Euro 20% des Kaufpreises und unter 50.000 Euro fallen 95% der Banken raus, da muss ich nicht mehr schauen, ob es Banken gibtl, die seinem Wunsch entsprechen
Ja stimmt, ich hatte überlesen, dass er neben seiner Fragestellung nach einer Alternative sucht. Ist aber nicht mein Gebiet, deswegen hatte ich das wohl nicht im Blick.
Was man machen könnte, wenn man sich mit der Bank nicht über ein Abtretungsverbot einig wird, wäre noch eine Vormerkung zur Sicherung des Rückgewähranspruchs aus der Sicherungsabrede gleichzeitig mit der Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Damit wäre der Neugläubiger diesbezüglich nicht mehr gutgläubig. Kostet halt ein paar Euro mehr für die Eintragung. Ob sich an den Konditionen was ändert, vermag ich nicht einzuschätzen.
spassinnebacken hat das Problem schon richtig beschrieben. Hypotheken werden nicht mehr angeboten, oder? Kreditbedarf liegt bei 110000€. @noelmaxim: Ich hatte gefragt, ob es Sinn macht bei anderen Banken nachzufragen, weil z.B. jemand eine Bank kennt, die sich darauf eingelassen hat. Was hat es mit den 50.000 € auf sich?
Sie nehmen ja 110.000 Euro auf, da spielen die 50.000 Euro Mindestsumme keine Rolle. Unter 50.000 Euro spielen viele Banken und die die es tun mit schlechten Zinsen wegen Zinsaufschlag - nicht mehr mit, da die meisten Hypothekenkredite ab 50.000 Euro angeboten werden.
Was soll denn konkret angefragt werden? Ich habe den Wunsch in allerletzter Konsequenz immer noch nicht verstanden?