persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Guten Abend, Ich möchte mit meiner Frau (nicht verheiratet) eine Immobilie erwerben und uns beide mit 50% als Eigentümer eintragen lassen. Ich müßte zur Finanzierung meines Teils einen Kredit mit Grundschuld aufnehmen, sie ist in der Lage Ihre Hälfte direkt zu bezahlen. Sie stimmt der Eintragung einer Grundschuld und der damit geforderten dinglichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu. Was wir ausschließen wollen (das haben wir der Bank auch so gesagt und Sie hat dem zugestimmt) ist eine persönliche Haftung meiner Frau (Ich würde meiner perönlichen Haftung, wie gefordert, zustimmen). Meine Frage ist: Wie muss dies in der Grundschuldbestellungsurkunde formuliert sein bzw. worauf müssen wir achten, dass sie nicht doch eine persönliche Haftung "durch die Hintertür" übernimmt. Vielen Dank für eure Hilfe
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
noelmaxim
Erfahrener Benutzer
07.03.2010
13.298
1
noelmaxim
Title
Erfahrener Benutzer
seit
07.03.2010
Ort
Braunschweig
Beiträge
13.298
Danke
1028
1
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Wenn ihre Frau keine Darlehensnehmerin ist, haftet sie persönlich auch nicht. Stimmt sie der Eintragung der Grundschuld auch auf ihrer 50% zu, haftet sie dinglich. Aus der dinglichen Haftung entsteht dann natürlich eine persönliche Haftung, denn wenn sie nicht mehr zahlen wird sie sicherlich zahlen, andernfalls wird ihr hälftiger Anteil mit versteigert.
Eigendlich trägt ihre Lebensgefährtin ein immenses Risiko, denn sie haftet dinglich für etwas, was sie nie erwerben wird und wenn sie nicht mehr zahlen, zahlt sie ihren Kredit ab und verschafft ihnen damit Eigentum. Dies damit ihr (das der Frau) Eigentum nicht verloren geht.
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist Ihr bewußt. Meine Frage ergab sich daher, dass bei der Beschäftigung mit dem Thema ein Muster für eine Vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde gefunden habe, die folgenden Passus enthält:
" 5. Persönliche Haftung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Wegen des Grundschuldkapitals und der Zinsen unterwirft sich der Eigentümer der Gläubigerin gegenüber der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, wobei die Gläubigerin berechtigt ist, den Eigentümer schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Pfandbesitz in Anspruch zu nehmen."
Ich habe das so interpretiert, dass sie dabei als Miteigentümerin auch persönlich haftet. Ist diese Sichtweise Falsch?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Spiagei
Erfahrener Benutzer
12.01.2017
267
1
Spiagei
Title
Erfahrener Benutzer
seit
12.01.2017
Ort
Waging am See
Beiträge
267
Danke
23
1
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Einzige Möglichkeit das zu umgehen ist es die Immobilie zu teilen. Dies ist jedoch nur sinnvoll wenn dort sich mehrere Wohneinheiten befinden und es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt oder erstellt werden kann. Bei einem Einfamiloenhaus kaum möglich.
Einer Eintragung der Grundschuld auf einen 50% Anteil ohne räumliche Trennung wird die Bank nicht zustimmen, denn wie will diese ein halbes Haus versteigern.
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Blöde Idee, die Kondition wird dann schlechter, ggf. bekommt der TE die Finanzierung bei der Beleihung nur der Hälfte der Immobilie dann auch nicht.
Persönliche Haftung in Bezug auf die Zwangsvollstreckungsunterwerfung, nicht aber der persönlichen Haftung auf den Darlehensbetrag. So wird man sie persönlich nie für das Darlehen haftbar machen, was sie aber wird, wenn sie nicht zahlen, da sie ja die Zwangsvollstreckung verhindern werden wird.
Sie haftet dinglich für den Kredit, nicht persönlich.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
Spiagei
Erfahrener Benutzer
12.01.2017
267
1
Spiagei
Title
Erfahrener Benutzer
seit
12.01.2017
Ort
Waging am See
Beiträge
267
Danke
23
1
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Zitat von frank75
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist Ihr bewußt. Meine Frage ergab sich daher, dass bei der Beschäftigung mit dem Thema ein Muster für eine Vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde gefunden habe, die folgenden Passus enthält:
" 5. Persönliche Haftung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Wegen des Grundschuldkapitals und der Zinsen unterwirft sich der Eigentümer der Gläubigerin gegenüber der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, wobei die Gläubigerin berechtigt ist, den Eigentümer schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Pfandbesitz in Anspruch zu nehmen."
Ich habe das so interpretiert, dass sie dabei als Miteigentümerin auch persönlich haftet. Ist diese Sichtweise Falsch?
Vielen Dank
Habe mir gerade die GS Bestellung der BHW angesehen. Hier unterwirft sich nur der Darlehensnehmer dieser Klausel. Der Eigentümer haftet damit nur mit der Immobilie.
Das bitte vorab mit dem Notar klären. Dann wisst ihr es sicher.
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Zitat von noelmaxim
Blöde Idee, die Kondition wird dann schlechter, ggf. bekommt der TE die Finanzierung bei der Beleihung nur der Hälfte der Immobilie dann auch nicht.
Persönliche Haftung in Bezug auf die Zwangsvollstreckungsunterwerfung, nicht aber der persönlichen Haftung auf den Darlehensbetrag. So wird man sie persönlich nie für das Darlehen haftbar machen, was sie aber wird, wenn sie nicht zahlen, da sie ja die Zwangsvollstreckung verhindern werden wird.
Sie haftet dinglich für den Kredit, nicht persönlich.
Das ist richtig, aber die einzige Möglichkeit wenn einer nicht mehr zahlt, das der andere seine Immobilie behält ohne des anderen Darlehen abzubezahlen.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#9
Bankkaufmann
Erfahrener Benutzer
20.05.2013
6.928
1
Bankkaufmann
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.05.2013
Ort
71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
Beiträge
6.928
Danke
519
1
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
@Frank75, sobald eine normale Grundschuldbestellungsurkunde von Ihrer Frau unterschrieben wird haftet Sie auch mit dem persönlichen Vermögen da Sie dann auch Darlehensnehmer ist.
Tritt sie nicht als Darlehensnehmerin in Erscheinung unterschreibt Sie keine Grundschuldbestellungsurkunde und somit kann auf das persönliche Vermögen nicht zugegriffen werden.
Hat nichts mit Grundstücksverhältnissen zu tun.
Ist die Immobilie ein Einfamilienhaus? Wurde ja noch gar nicht beschrieben oder?
Ansonsten gibt es bei entsprechendem Eigenkapitaleinsatz und günstiger Beleihung auch die Möglichkeit die persönliche Haftung aus der Grundschuldbestellung zu streichen.
Das macht die Bank nur wenn das Einkommen gut ist und wie hier viel Eigenkapital im Spiel ist.
Konkret, wie hoch wäre hier der Kaufpreis? Wie hoch das Darlehen? Wie hoch somit der Eigenkapitaleinsatz?
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Vielen Dank für Eure Antworten. Dann werden wir am Besten die konkreten Bedingungen der Bank vorher mit dem Notar klären. Ich habe allerdings nicht nicht den Eindruck, dass die Banken Änderungen bei der Grundschulbestellung zustimmen. Ich versuche gerade eine Bank zu finden, die ein Abtretungsverbot mit ins Grundbuch schreiben lässt. No way. Kurz zur Situation: Immobilie ist ein Einfamilienhaus. Beleihung nur ca. 20%. @noelmaxim: Gewollt ist die dingliche Haftung meiner LG natürlich nicht, aber wahrscheinlich nicht zu umgehen, da die Bank kaum nur das halbe Haus beleihen wird. Wie soll sie das im Zweifelsfall verwerten?
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
@frank75, die Bank wird bei einem Einfamilienhaus nicht das halbe Haus beleihen. Es gibt keine Bruchteilsbeleihung. Wenn dann wird das ganze Grundbuch mit der Grundschuld eingetragen.
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Hallo Frank75, ich habe mich eben erkundigt da der letzte Fall bezüglich Verzicht persönlicher Haftung schon etwas zurückliegt.
Ihre Konstellation ist jedoch gut.
Man wird sich den Fall anschauen und nur nach Prüfung und Vorlage aller Daten wird man final entscheiden über die persönliche Mithaft zu verzichten.
Generell ist es aber immer noch in Ausnahmefällen möglich und prüfbar.
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
?????? So ein Quatsch, da stehen meine Haare zu Berge.
Bankkaufmann, es geht hier nicht im persönliche Meinungen oder Ansichten, das ist ganz klar gesetzlich geregelt und zwischen den Darlehensnehmer und dem Sicherheitgeber zu klären und die Bank spielt da wunderbar mit.
Was gibt es da final zu entscheiden?? Nein, im Vorfeld zwischen den beiden fest zu legen und das wird die Bank nach dem vorliegenden Informationen durch den TE aus der Hüfte mit machen. Man, man, man
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
@noelmaxim, Ob Sie Haare auf dem Kopf haben oder nicht interessieren hier momentan überhaupt niemanden.
Es geht nur darum ob es nach dem Regelwerk einer Bank Stand heute aus dem Stand heraus einen grundsätzlichen Verzicht auf die persönliche Mithaft gibt. Ja oder Nein.
So einen Fall hat man auch nur selten. Ich jedenfalls.
Und wo ist das Problem wenn ich jetzt den Bankpartner frage ob man auf die persönliche Mithaft in der Grundschuldbestellung verzichtet oder nicht.
Lesen Sie doch einfach mal genauer was andere schreiben und vor allem schreiben Sie bitte sachlich und einfach.
Emotionen, Ausrufezeichen, Haare zu Berge, interessieren überhaupt keinen.
Und wenn Sie die Möglichkeit das im Vorfeld ohne Unterlagen zu klären ist doch fein und gut.
AW: persönliche Haftung bei 2 Grundstückseigentümern und Grundschuldbestellung
Bin ich von der Ignorliste? Danke, das hilft uns, da sie dann nicht meine Stelllungnahmen wiederholen müssen.
Es ist doch von mir auch nicht böse gemeint. Sie sind Bankkaufmann wie sie schreiben, da müssen sie doch die dingliche Haftung von der persönlichen Haftung unterscheiden können. Sie haftet nicht persönlich, zumindest nicht für das Darlehen. Da muss nichts mit der Bank besprochen werden. Sie wird noch nicht mal eine Mahnung bekommen, sollte der DN rückständig sein. Ihr wird irgendwann mal - so die Bank im Vorfeld nicht alles versucht und ausschöpft - die Ausfertigung der vollstreckbaren Grundschuld per Gerichtsvollzieher erhalten, das war es persönlich. Eben da haftet sie ja persönlich, nämlich mit der Unterwerfung der Zwangsvollstreckung, aber nicht für das Darlehen.
All das aber müssten sie doch wissen, was soll denn die persönliche Mithaft in der Grundschuldbestellung bedeuten? Es ist doch geklärt, was dann zu tun ist, wo sie haftet und wo nicht. Im übrigen ist dass doch bei Ersatzsicherheitenstellung - z.B. Vater haftet mit Grundvermögen für die Tocher - immer so.
Ich verstehe ehrlich gesagt vielmehr das Ansinnen des TE's nicht. Also wo die Frau - die ja bereit ist dinglich zu haften - mehr Sicherheit bekommen soll? Persönlich haftet nur er, ok, sie nicht. Sie haftet dinglich, ok, daraus entsteht zwangsläufig die persönliche Haftung mit der Unterwerfung, wo sie dann lieber das Darlehen bedient, statt das Haus - welches sie als Sicherheit bereit war zu stellen - nicht verwerten zu lassen. Wo kann ich da jetzt eine zusätzliche Sicherheit einbauen lassen, wo die Bank auf keine Sicherheit verzichtet???
Haus teilen, Hälfte nur beleihen, ist ja immer noch auf die Hälfte ein Beleihungsauslauf von 60%, wenn es derzeit auf 100% 20 % Auslauf wären.