ich habe heute einen korrigierten Einkommensteuerbescheid für 2013 erhalten. Darin heißt es ich solle die in 2013 erhaltene "Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altervorsorgebeiträge" wieder zurückzahlen, natürlich mit saftigen Zinsen.
Begründung hierfür: "Nach angaben der ZfA ist - meine Frau - im Jahr 2013 nicht zulageberechtigt, da sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehört."
Ich kann mir das leider überhaupt nicht erklären:
Wir haben im Dezember 2012 unseren Sohn bekommen, meine Frau war das ganze Jahr 2013 in Elternzeit und hat Elterngeld bezogen. Ihr Vorjahresverdienst lag bei ca. 28k€, Sparbeitrag lag bei 2700€.
Sie hat 2013 noch einige Tage bei ihrem Arbeitgeber ausgeholfen, Jahresverdienst war bei 2065€, Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, usw. wurden abgeführt.
Hat jemand eine Idee warum meine Frau nicht zulagenberechtigt sein soll?
ich habe heute einen korrigierten Einkommensteuerbescheid für 2013 erhalten. Darin heißt es ich solle die in 2013 erhaltene "Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altervorsorgebeiträge" wieder zurückzahlen, natürlich mit saftigen Zinsen.
Begründung hierfür: "Nach angaben der ZfA ist - meine Frau - im Jahr 2013 nicht zulageberechtigt, da sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehört."
Das ist sehr unlogisch. Warum sollte sie nicht zulageberechtigt sein? Wenn das Kind ihr zugeordnet bleibt, dann hat sie einen Zulagenanspruch von 454 €. Der steuerlich wirksame Höchstbetrag liegt bei 2.100 €. Damit steuerlich etwas rüber kommt, müsste der Steuersatz höher als 21,62 % sein. Bei 30 % wäre die Steuerermäßigung z. B. (2.100 € * 30% - 454 € =) 176 €. Damit will ich auch sagen, dass ihr ein relativ hohes zu versteuerndes Einkommen haben müsst, um überhaupt Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge zu bekommen.
Zitat von michipox
Wir haben im Dezember 2012 unseren Sohn bekommen, meine Frau war das ganze Jahr 2013 in Elternzeit und hat Elterngeld bezogen. Ihr Vorjahresverdienst lag bei ca. 28k€, Sparbeitrag lag bei 2700€.
Mit diesem Vorjahresverdienst hätte für den vollen Zulagenanspruch von 454 € eine Einzahlung von (28.000*4%-454=) 666 € genügt, für steuerliche Höchstförderung hätten (2.100 € - 454 €) =1.646 € genügt.
Sie hat 2013 noch einige Tage bei ihrem Arbeitgeber ausgeholfen, Jahresverdienst war bei 2065€, Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, usw. wurden abgeführt.
Hat jemand eine Idee warum meine Frau nicht zulagenberechtigt sein soll?
Wurde der Sparbeitrag von 2.700 € in 2013 eingezahlt?
Hallo,
schonmal vielen Dank für die Antworten!
...sehr dubios die Geschichte...
Ich werde natürlich die ZfA um Stellungnahme bitten, bin sehr gespannt auf die Antwort.
Zur Frage von Hanomag:
Zitat von Hanomag
Wurde der Sparbeitrag von 2.700 € in 2013 eingezahlt?
Ja, meine Frau zahlt jedes Jahr 2.700€ ein, auch in 2013.
Die Frage nach den erfolgten Einzahlungen ist irreführend. Es geht doch in erster Linie darum die Frage zu klären, warum keine Zulagenberechtigung vorgelegen haben soll. Und das ist in der gegebenen Konstellation, wie beschrieben, nicht erklärbar. Der Fokus sollte deshalb darauf liegen zu klären, wie die vermeintlich nicht gegebene Zulagenberechtigung begründet wird.
Die Frage nach den erfolgten Einzahlungen ist irreführend. Es geht doch in erster Linie darum die Frage zu klären, warum keine Zulagenberechtigung vorgelegen haben soll. Und das ist in der gegebenen Konstellation, wie beschrieben, nicht erklärbar. Der Fokus sollte deshalb darauf liegen zu klären, wie die vermeintlich nicht gegebene Zulagenberechtigung begründet wird.
Erst durch eine Einzahlung in 2013 wird man in 2013 zulagenberechtigt und da der TS nicht eindeutig ausgesagt hat, dass die 2.700 € in 2013 geleistet wurden, habe ich nachgefragt.
Hallo, ich weiß das Thema ist schon alt.
wenn ich den Beitrag von michipox so lese, kommt mir einiges bekannt vor. Mein Finanzamt will auch noch Geld von 2014 und 2015. Gleiches Problem.
nach langem langen rumtelefonieren haben wir jetzt folgendes gemacht, bzw. herrausgefunden:
irgendwie war meine Frau für 2014 als mittelbar zulageberechtigt gemeldet (richtig wäre unmittelbar gewesen)
um dies abzuändern habe ich jetzt folgendes erledigt:
Bausparkasse: KB 256-4 AV_Änderung zulagerelevanter Angaben
Bausparkasse: KB 256d-3_Antrag auf Festsetzung_AV-Zulage_neu
Zfa/Rentenvericherung: Formular V800 (das meine Frau die ersten 3 Jahre überwiegend die Kindererziehnung übernommen hat)
Das traurige, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 !!! Jahr, das Finanzamt will jetzt sein Geld zurück.