Steuererklärung - Student und Arbeitnehmer

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  1. Avatar von Drabbi
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    Standard Steuererklärung - Student und Arbeitnehmer

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und momentan etwas mit meiner Steuererklärung überfragt. Bisher habe ich nie mehr wie den Steuerfreigebtrag verdient, daher waren die bisheringen Steuererklärungen einfach.

    Zu meiner jetzigen Problemstellung:

    Ich habe 2012 angefangen zu studieren und 2016 mein Studium beendet. Ich habe in Dortmund studiert und in Ingolstadt [Entferneung: 540km] ein Praktikum absolviert und meine Abschlussarbeit geschrieben. Das Praktikum habe ich 2015 absolviert. 2015 kam ich mit den Einnahmen aus dem Praktikum nicht über den Steuerfreibetrag, daher hatte ich keine Probleme bezüglich der Steuererklärung.

    Die Abschlussarbeit habe ich am 01.10.2015 angefangen. Für die Abschlussarbeit habe ich mir in der Nähe Ingolstadts eine richtige Wohnung gesucht. Den Wohnsitz in Ingolstadt habe ich als Zweitwohnsitz angegeben. Mein Erstwohnsitz war noch bei meinen Eltern, nähe Dortmund.
    Am 31.03. lief mein Vertrag bei der Firma für die Abschlussarbeit aus (Freier Mitarbeiter, "geringfügig" Vergütet) und Ende April habe ich mein Studiengang beendet (Bzw. habe die Urkunde erhalten).
    Vo Ende April bis zum 13.06. habe ich aufgrund einer OP nichts gemacht, war jedoch noch als Student eingeschrieben (Exmatrikulation 13.06.) Am 13.06 habe ich dann mit meinemn Job angefangen, welchen ich bis heute ausübe. Mittendrin habe ich mich im Mai umgemeldet, sodass mein einziger Wohnsitz in Ingolstadt ist.

    Ich bin daher überfragt, was ich für das Jahr 2016 steuerlich geltend machen kann. Die Wohnung habe ich mir damals aufgrund der Abschlussarbeit (Erststudium) gesucht. In der Zeit der Abschlussarbeit bin alle 2 Wochen nach Dortmund gefahren um Freunde und Verwandte zu treffen und um mit dem Professor meiner Abschlussarbeit in Kontakt zu stehen. (Leider habe ich keine Tankquittungen gesammelt und nur 1x mit Karte bezahlt) Mein PKW war die ganze Zeit auf mich angemeldet und versichert.

    1) Kann ich die Mietkosten für die Wohnung geltend machen (Bis zum Erhalt der Urkunde)?
    2) Kann ich den Fahrtweg von meinem Zweitwohnsitz zur Firma der Abschlussarbeit geltend machen (Bis Ende März)?
    3) Kann ich den Fahrtweg von meinem Zweitwohnsitz zur meinen Eltern bzw. zur Hochschule geltend machen? (Bis zum Erhalt der Urkunde und auch ohne Tankquittungen?)
    4) Kann ich den Semesterbeitrag für 2016 steuerlich geltend machen?
    5) Wie sieht es mit den studentischen Krankenkassenbeiträgen aus?
    6) Während der Abschlussarbeit war ich für eine Woche im Ausland (wegen der Abschlussarbeit). Dort sind für mich Verpflegungskosten aufgekommen. Kann ich diese absetzen?
    7) Beim Recherchieren im Netz habe ich noch gelesen, dass man Kosten fürs Studium Rückwirkens als Werbungskosten absetzen kann. Stimmt das?

    Das sind viele Fragen und ich habe im Netz leider keine eindeutige bzw. passende Antwort zu meiner Situation gefunden. Ich weiß nun leider nicht wie ich mich verhalten soll und was passiert, wenn das Finanzamt die Werbungskosten bzw. sonstige Aufgaben nicht akzeptiert (Wird dann einfach die Werbungskostenpauschale angesetzt?)

    Schon einmal vielen Dank im vorraus für die Hilfe.

    Beste Grüße

    Marcel

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuererklärung - Student und Arbeitnehmer

    Zitat Zitat von Drabbi
    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und momentan etwas mit meiner Steuererklärung überfragt. Bisher habe ich nie mehr wie den Steuerfreigebtrag verdient, daher waren die bisheringen Steuererklärungen einfach.

    Zu meiner jetzigen Problemstellung:

    Ich habe 2012 angefangen zu studieren und 2016 mein Studium beendet. Ich habe in Dortmund studiert und in Ingolstadt [Entferneung: 540km] ein Praktikum absolviert und meine Abschlussarbeit geschrieben. Das Praktikum habe ich 2015 absolviert. 2015 kam ich mit den Einnahmen aus dem Praktikum nicht über den Steuerfreibetrag, daher hatte ich keine Probleme bezüglich der Steuererklärung.

    Die Abschlussarbeit habe ich am 01.10.2015 angefangen. Für die Abschlussarbeit habe ich mir in der Nähe Ingolstadts eine richtige Wohnung gesucht. Den Wohnsitz in Ingolstadt habe ich als Zweitwohnsitz angegeben. Mein Erstwohnsitz war noch bei meinen Eltern, nähe Dortmund.
    Am 31.03. lief mein Vertrag bei der Firma für die Abschlussarbeit aus (Freier Mitarbeiter, "geringfügig" Vergütet) und Ende April habe ich mein Studiengang beendet (Bzw. habe die Urkunde erhalten).
    Vo Ende April bis zum 13.06. habe ich aufgrund einer OP nichts gemacht, war jedoch noch als Student eingeschrieben (Exmatrikulation 13.06.) Am 13.06 habe ich dann mit meinemn Job angefangen, welchen ich bis heute ausübe. Mittendrin habe ich mich im Mai umgemeldet, sodass mein einziger Wohnsitz in Ingolstadt ist.

    Ich bin daher überfragt, was ich für das Jahr 2016 steuerlich geltend machen kann. Die Wohnung habe ich mir damals aufgrund der Abschlussarbeit (Erststudium) gesucht. In der Zeit der Abschlussarbeit bin alle 2 Wochen nach Dortmund gefahren um Freunde und Verwandte zu treffen und um mit dem Professor meiner Abschlussarbeit in Kontakt zu stehen. (Leider habe ich keine Tankquittungen gesammelt und nur 1x mit Karte bezahlt) Mein PKW war die ganze Zeit auf mich angemeldet und versichert.

    1) Kann ich die Mietkosten für die Wohnung geltend machen (Bis zum Erhalt der Urkunde)?
    2) Kann ich den Fahrtweg von meinem Zweitwohnsitz zur Firma der Abschlussarbeit geltend machen (Bis Ende März)?
    3) Kann ich den Fahrtweg von meinem Zweitwohnsitz zur meinen Eltern bzw. zur Hochschule geltend machen? (Bis zum Erhalt der Urkunde und auch ohne Tankquittungen?)
    4) Kann ich den Semesterbeitrag für 2016 steuerlich geltend machen?
    5) Wie sieht es mit den studentischen Krankenkassenbeiträgen aus?
    6) Während der Abschlussarbeit war ich für eine Woche im Ausland (wegen der Abschlussarbeit). Dort sind für mich Verpflegungskosten aufgekommen. Kann ich diese absetzen?
    7) Beim Recherchieren im Netz habe ich noch gelesen, dass man Kosten fürs Studium Rückwirkens als Werbungskosten absetzen kann. Stimmt das?

    Das sind viele Fragen und ich habe im Netz leider keine eindeutige bzw. passende Antwort zu meiner Situation gefunden. Ich weiß nun leider nicht wie ich mich verhalten soll und was passiert, wenn das Finanzamt die Werbungskosten bzw. sonstige Aufgaben nicht akzeptiert (Wird dann einfach die Werbungskostenpauschale angesetzt?)
    Die Beantwortung Deiner Fragen wäre eine individuelle Steuerberatung, die nur einer bestimmten Berufsgruppe vorbehalten bleibt. Für andere kann sie strafbar sein.

    Du kannst Dir aber auch einen guten Steuerratgeber zulegen. Ich finde in meinem immer gute Antworten, hier oder hier.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuererklärung - Student und Arbeitnehmer

    Ich gebe einfach immer alles an, was ich für erwähnenswert halte. Ich gebe dem Finanzamt gleich sämtliche Belege geordnet mit. Der zuständige Mitarbeiter hat noch nie Rückfragen gestellt und bisher wurde eigentlich alles anerkannt. Ich vermute einfach mal, dass eine Privatperson stärker in die Grauzone eindringen darf, wie ein offizieller Steuerberater.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Steuererklärung - Student und Arbeitnehmer

    Zitat Zitat von BenniG
    Ich gebe einfach immer alles an, was ich für erwähnenswert halte. Ich gebe dem Finanzamt gleich sämtliche Belege geordnet mit. Der zuständige Mitarbeiter hat noch nie Rückfragen gestellt und bisher wurde eigentlich alles anerkannt. Ich vermute einfach mal, dass eine Privatperson stärker in die Grauzone eindringen darf, wie ein offizieller Steuerberater.
    Das kann aber auch nach hinten losgehen. Der Mitarbeiter entscheidet dann nach gut Dünken. Ggf fehlen ihm dann wichtige Informationen (z.B. Erststudium/Zweitstudium) und er entscheidet zu Ungunsten. Wenn man dann nicht einmal weiß was angsetzt werden darf, dann bekommt mans nicht mal mit, so dass man keinen Einspruch einlegt. Man sollte also schon wissen, wo man die Ausgaben einzutragen hat. (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuererklärung - Student und Arbeitnehmer

    Zum einen kann man ja über Elster (und wenn man andere Programme verwendet auch dort) eine Steuerberechnung durchführen. Wenn dies mit dem Bescheid übereinstimmt, weiß man, dass es der Mitarbeiter genauso angenommen hat. Falls Differenzen nach oben oder unten auftreten, muss man sich näher mit der Materie beschäftigen.
    Zum anderen sollte man natürlich schon wissen, was man wo einzutragen hat.

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