2. Pfändung auf P-Konto - SPK drängt auf Forderungsausgleich
Hallo,
ich hoffe, daß ich in diesem Unterforum richtig bin:
ich beziehe ALG 2 und habe ein P-Konto mit mittlerweile 2 Pfändungen drauf. Ich weiß, ist nichts, auf das man stolz sein kann.
Am Donnerstag letzter Woche erhielt ich Post "meiner" Sparkasse, daß am Montag davor eine weitere Pfändung (die 2.) auf dem Konto eingegangen ist. Der Absender des Briefes ist von "meiner" Sparkasse, der Brief selbst kommt jedoch aus Berlin.
In dem Brief wird mir geraten, mein Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen; wenn ich schon eines hätte, könnte ich normal weiter am Zahlungsverkehr teilnehmen ...
Jetzt zum eigentlichen Problem: In dem Brief steht auch, daß ich binnen vier Wochen die Forderung ausgleichen oder eine Vereinbarung mit dem Gläubiger treffen soll. Andernfalls werde gem. Nr. x der AGBs der Sparkasse meine "Kreditlinie" gestrichen. Unter dieser Nr. x der AGBs ist jedoch von "Kündigung der Geschäftsbeziehung" die Rede
Dazu sagen möchte ich, daß die 2. Pfändung eine öffentliche ist. D.h. nicht von einem privaten Gläubiger, sondern von einer öffentlichen Stelle (nicht GEZ/Beitragsservice). Falls das eine Rolle spielt ...
Muß ich jetzt befürchten, daß die Sparkasse in 4 Wochen das Konto kündigt, wenn ich die Pfändung nicht rückgängig mache?
AW: 2. Pfändung auf P-Konto - SPK drängt auf Forderungsausgleich
Hey,
eine Kreditlinie fällt ebenfalls unter die Pfändung und wird von der Bank in der Regel paar Minuten vor Eintragung der Pfändung gekündigt. Das gleiche gilt für Kreditkarten.
Somit dürfte es sich in deinem Fall tatsächlich um die Kündigung des Kontos handeln. So lange dies kein P-Konto ist und/oder weitere Girokonten bestehen (auch bei anderen Banken) ist das auch vollkommen rechtens.
Wichtig zu wissen ist noch, dass eine Umstellung auf ein P-Konto nur im Guthaben erfolgen kann. Sollte auf diesem Konto also minus vorhanden sein, ist eine Umwandlung nicht möglich. Sollte das Konto sich im Plus befinden und auch sonst keine Beanstandungen enthalten, ist die Bank zur Umwandlung verpflichtet.
AW: 2. Pfändung auf P-Konto - SPK drängt auf Forderungsausgleich
Zitat von Escorpio
Wichtig zu wissen ist noch, dass eine Umstellung auf ein P-Konto nur im Guthaben erfolgen kann. Sollte auf diesem Konto also minus vorhanden sein, ist eine Umwandlung nicht möglich.
LG Escorpio
Das ist falsch.
Eine Umwandlung bringt in dem Fall aber nichts, da die Bank Eingänge sofort mit dem vorhandenen Minus aufrechnen wird.