Hallo ,
es geht um eine Finanzierung einer Eigentumswohnung die als Altersvorsorge gekauft wurde , gesplittete Finanzierung
durch ein Darlehen und einer Kapitallebensversicherung die nicht viele Überschüsse abwirft.
Nun frage mich ob es sinnvoll wäre die Lebensversicherung Rückzukaufen und den Rest mit einem erhöhten Darlehen voll zu tilgen.
Steuerlich ists wegen der Schuldzinnsen die natürlich dann höher würden auch ein Vorteil .
Was sollte ich beachten und welche Fakton sollte ich hierbei berücksichtigen um mir eine Meinung machen zu können.
Grüße
1. Ist die Wohnung vermietet?
2. Was verstehst Du unter gesplitteter Finanzierung?
3. Wie hoch sind die Schulden und wie teilen sie sich auf?
4. Wann, mit welcher Zinsbindung und welchem Zins wurde das/die Darlehen abgeschlossen?
5. Gibt es im Augenblick bei den Darlehen eine Tilgung?
6. Wann wurde die Lebensversicherung abgeschlossen?
1. Vermietet
2. Die Wohnung wird als Kredit abbezahlt parallel die Lebenversicherung ,wenn diese ausbezahlt wird > sollte ein Teil vom Rest mit der
garantierten Erlebensfallsumme getilgt werden.
3.Noch um die 90TSD.
4.2014 - 1,97% effektiver Jahreszins(PAngV) Ende der Festschreibungszeit 2019
5. momentan keine Tilgung
6.1999 für 26 Jahre
2. Die Wohnung wird als Kredit abbezahlt parallel die Lebenversicherung ,wenn diese ausbezahlt wird > sollte ein Teil vom Rest mit der
garantierten Erlebensfallsumme getilgt werden.
Also Du hast ein Darlehen mit einer üblichen Annuität (Zins und Tilgung) und die Lebensversicherung ist davon unabhängig und auch nicht beliehen? Wäre sie beliehen, dann hättest Du ein ganz anderes Problem, das ich dir mit dem nachfolgend zitierten Beitrag verständlich machen will:
Zitat von Steuertipps der AkadArbGem
Eine Lebensversicherung kann und wird vielfach auch für Finanzierungszwecke eingesetzt: Sie wird zur Sicherung und / oder späteren Tilgung eines Darlehens abgetreten, verpfändet, hinterlegt oder beliehen. Seit dem 13.2.1992 ist eine solche Abtretung steuerschädlich, wenn »die Ansprüche aus Versicherungsverträgen während deren Dauer im Erlebensfall der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind« (§ 10 Abs. 2 Satz 2 ESTG 2004). Und das würde bedeuten, dass die Beiträge nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar wären und – was schlimmer ist – die spätere Auszahlung der Versicherungsleistung nicht mehr steuerfrei sein würde.
4.2014 - 1,97% effektiver Jahreszins(PAngV) Ende der Festschreibungszeit 2019
Der Zins ist relativ niedrig, da müsste die Rendite von der LV höher sein. Eine LV von 1999 hat einen garantierten Höchstrechnungszins von 4,0 %. Das ist der höchste Stand der Nachkriegszeit.
5. momentan keine Tilgung
Warum nicht? Wirst hoffentlich nicht die LV beliehen haben?
6.1999 für 26 Jahre
Das Ding sollte man unabhängig von der Finanzierung laufen lassen. Am Ende kann man das Geld auch dafür steuerunschädlich verwenden.
Nun frage mich ob es sinnvoll wäre die Lebensversicherung Rückzukaufen und den Rest mit einem erhöhten Darlehen voll zu tilgen.
Steuerlich ists wegen der Schuldzinnsen die natürlich dann höher würden auch ein Vorteil .
Zitat von tneub
Dürften de Schuldzinsen ncht eigentlich niedriger werden? (niedrigeres Zinsniveau und Teiltilgung)
Du hast recht, bedingt durch das heutige Zinsniveau und auch durch die, aufgrund des Rückkaufs verminderte Restschuld würde er künftig weniger Zins zahlen müssen. Nur die , für die vorzeitige Ablösung des bestehenden Darlehens, fällig werdende Vorfälligkeitsentschädigung, würde einmalig einen steuerlichen Vorteil bringen, der allerdings mit der Vorfälligkeitsentschädigung teuer erkauft werden müsste und deshalb sehr fragwürdig wäre.