Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

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  1. Avatar von sera
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    Standard Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich baue derzeit ein Haus. Dort werde ich auch selber einziehen! Dies ist ja auch Voraussetzung für das Wohneigentumsprogramm von der Kfw Bank! Nun habe ich folgendes Anliegen: Mein Freund möchte gerne mit in das Haus ziehen. Dieser bezieht derzeit Bafög, weil er eine schulische Ausbildung macht und dementsprechend seinen Lebensunterhalt bewerkstelligen muss. Kann ich ihm einen Mietvertrag oder ähnliches aufsetzen, damit er weiterhin Bafög beziehen kann, wenn er bei mir lebt? Ich kann schließlich nicht uns beide über Wasser halten.

    LG, Sera

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Daukind, warum ist das nicht akzeptabel?
    Der TE ging es mit ihrer Frage enzig darum, etwas vorzutäuschen (einen Mietvertrag, welcher niemals Rechte und Pflichten entfalten soll, weder soll Geld fließen, noch (imaginäres) Geld versteuert werden), damit ihr Partner Sozialleistungen erhält. DAS ist nicht akzeptabel.

    Die Diskussion darum, wann und ob Bafög gezahlt wird hat Hanomag dann eröffnet. Wie immer völlig am Thema und der Frage vorbei...

  3. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von sera
    Dieser bezieht derzeit Bafög, weil er eine schulische Ausbildung macht und dementsprechend seinen Lebensunterhalt bewerkstelligen muss. Kann ich ihm einen Mietvertrag oder ähnliches aufsetzen, damit er weiterhin Bafög beziehen kann, wenn er bei mir lebt? Ich kann schließlich nicht uns beide über Wasser halten.

    LG, Sera
    Vieleicht liege ich ja falsch, aber es geht doch nur ums Bafög und das muss er doch zurückzahlen, oder ??

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von Daukind
    Der TE ging es mit ihrer Frage enzig darum, etwas vorzutäuschen (einen Mietvertrag, welcher niemals Rechte und Pflichten entfalten soll, weder soll Geld fließen, noch (imaginäres) Geld versteuert werden), damit ihr Partner Sozialleistungen erhält. DAS ist nicht akzeptabel.

    Die Diskussion darum, wann und ob Bafög gezahlt wird hat Hanomag dann eröffnet. Wie immer völlig am Thema und der Frage vorbei...
    Zu unserer beider Intellekt: Du merkst ja nicht einmal, dass genau Du mit Deiner Missgunst völlig neben der Sache liegst.

  5. Avatar von MissTake
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Vieleicht liege ich ja falsch, aber es geht doch nur ums Bafög und das muss er doch zurückzahlen, oder ??
    Nein, ist SchülerBAföG = 100% Zuschuss

    studienBAföG = 50% Zuschuss + 50% Darlehen gedeckelt auf 10 000€

  6. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Vieleicht liege ich ja falsch, aber es geht doch nur ums Bafög und das muss er doch zurückzahlen, oder ??
    Nein, muss er nicht?

    Dass Hanomag sich für diesen Beitrag bedankt, spricht mal wieder Bände...

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von MissTake
    Nein, ist SchülerBAföG = 100% Zuschuss

    studienBAföG = 50% Zuschuss + 50% Darlehen gedeckelt auf 10 000€
    Das ist wohl richtig, schmälert aber nicht die Aussage, dass es der Themenstarterin hauptsächlich um das BAföG ging und nicht wie Daukind meint:
    Zitat Zitat von Daukind
    Die Diskussion darum, wann und ob Bafög gezahlt wird hat Hanomag dann eröffnet. Wie immer völlig am Thema und der Frage vorbei...

  8. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von Hanomag
    Das ist wohl richtig, schmälert aber nicht die Aussage, dass es der Themenstarterin hauptsächlich um das BAföG ging und nicht wie Daukind meint:
    Der TE ging es darum Bafög (also Sozialleistungen) mit einem ProForma-Mietvertrag zu erschleichen. Dass der Mietvertrag gar nicht notwendig ist, um Bafög zu erhalten tut doch absolut nichts zur Sache.

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung

    Zitat Zitat von Daukind
    Der TE ging es darum Bafög (also Sozialleistungen) mit einem ProForma-Mietvertrag zu erschleichen.
    Zitat Zitat von Daukind
    Die Diskussion darum, wann und ob Bafög gezahlt wird hat Hanomag dann eröffnet. Wie immer völlig am Thema und der Frage vorbei...
    Ja was denn nun?
    Dass der Mietvertrag gar nicht notwendig ist, um Bafög zu erhalten tut doch absolut nichts zur Sache.
    Hat aber die Frage der TS beantwortet.

    Und nun bin ich raus.

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