Ich baue derzeit ein Haus. Dort werde ich auch selber einziehen! Dies ist ja auch Voraussetzung für das Wohneigentumsprogramm von der Kfw Bank! Nun habe ich folgendes Anliegen: Mein Freund möchte gerne mit in das Haus ziehen. Dieser bezieht derzeit Bafög, weil er eine schulische Ausbildung macht und dementsprechend seinen Lebensunterhalt bewerkstelligen muss. Kann ich ihm einen Mietvertrag oder ähnliches aufsetzen, damit er weiterhin Bafög beziehen kann, wenn er bei mir lebt? Ich kann schließlich nicht uns beide über Wasser halten.
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Was hat Wohneigentum KfW denn damit zu tun ob Ihr Freund mit einzieht oder nicht? Er ist doch nicht Eigentümer oder Darlehensnehmer.
Können Sie doch einfach Ihren Freund mir reinnehmen oder darf er etwa wegen Bafög nicht mietfrei bei Ihnen wohnen?
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Würde ich uns beide mit meinem Gehalt über Wasser können, könnte er mietfrei bei mir wohnen und würde kein Bafög benötigen. Da dies aber nicht so ist,muss er dem Bafögamt zeigen, dass er ebenfas Kosten zu tragen hat für seinen Lebensunterhalt. Und daher auch meine Frage. Wenn ich selber drin wohne, kann ich ihm sozusagen eine möbliertes Haus wie eine WG vermieten oder ähnliches?
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Damit hat das nichts zu tun! Ich informiere mich einfach nur!
Diese Aussage von Ihnen hätte man auch freundlich sagen können, denn wäre mir das bewusst gewesen, hätte ich dies doch nichr gefragt! Ich finde es eine Frechheit so zu schreiben!
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Seit wann interessiert sich das Bafög-Amt für Ausgaben?
Relevant waren zu meiner Zeit, dass der Studien/Schulort weit genug vom Elternhaus entfernt ist und dass deren und das eigene Einkommen und Vermögen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals Kosten nachgewiesen zu haben.
Solange ihr nicht verheiratet seid geht die Wohnsituation das Amt also wenig an würde ich sagen. https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bedarf.html
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Zitat von hoehlenbewohner
Relevant waren zu meiner Zeit, dass der Studien/Schulort weit genug vom Elternhaus entfernt ist und dass deren und das eigene Einkommen und Vermögen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
So kenne ich es von meinen Kindern. Sobald die auswärts wohnten, gab es eine Wohnungspauschale.
Zitat von Daukind
Du erwartest hier Tipps wie Du uns um unsere Steuergelder betrügen kannst? Ziemlich dreist...
Dreist erscheint mir allein Deine Unterstellung.
Zitat von vision
Mein Sohn musste für dieses Semester seinen Mietvertrag vorlegen. Hat sich ja auch viel geändert ab August.
Vielleicht wollte das Amt sicherstellen, dass er nicht in einer elterlichen Wohnung wohnt?
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Zitat von Hanomag
Dreist erscheint mir allein Deine Unterstellung
Das ist keine Unterstellung, sondern eine Feststellung. Das wäre das gleiche als würdest Du mit deinen Kindern einen Proforma Mietvertrag schließen. Das ist schlicht Betrug am Sozialsystem
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Zitat von hoehlenbewohner
Relevant waren zu meiner Zeit, dass der Studien/Schulort weit genug vom Elternhaus entfernt ist und ...
Dies ist nicht einmal erforderlich.
Zitat von Daukind
Das ist keine Unterstellung, sondern eine Feststellung.
Es ist und bleibt eine Unterstellung.
Das wäre das gleiche als würdest Du mit deinen Kindern einen Proforma Mietvertrag schließen. Das ist schlicht Betrug am Sozialsystem
Und weiter geht es mit Deinen böswilligen Unterstellungen. Zumal ich dann unnötigerweise auch noch die Mieteinnahmen versteuern müsste. Bitte informier Dich anständig, bevor Du so einen Schund schreibst. Da Du's eh nicht tust, will ich Dir helfen.
Der Beitrag zu den Mietkosten ist eine Pauschale, deren Höhe allein davon abhängt, ob ihr während des Studiums bei euren Eltern wohnt oder nicht.
Wenn ihr nicht bei euren Eltern wohnt, müsst ihr dies z. B. durch einen Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung nachweisen (VwV 12.2.20). Unerheblich ist, wie weit eure eigene Unterkunft vom Elternhaus entfernt ist. Ihr könnt also auch in unmittelbarer Reichweite eurer Eltern wohnen und die höhere Wohnpauschale für eine auswärtige Unterbringung erhalten.
Wichtig allerdings: Ihr wohnt sehr wohl bei euren Eltern, wenn die Wohnung, die ihr bewohnt, euren Eltern gehört (und zwar unabhängig davon, ob ihr Miete zahlen müsst oder nicht). Sind eure Eltern (oder ein Elternteil) lediglich Miteigentümer der Wohnung, gilt die Regelung nur dann, wenn der Miteigentumsanteil mindestens 50% beträgt (VwV 12.3a.1 bzw. 13.3a.1).
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Freunde ruhig bleiben, ich diskutiere mit Hanomag noch, natürlich auch mit allen anderen
Daukind, warum ist das nicht akzeptabel? Der TE hat doch auch Kosten ihrem Lebensgefährten gegenüber. Ist die Frage nicht berechtigt, dass er sich an den Koten beteiligen kann, entsprechend dafür Unterstützung in Anspruch nimmt? Wofür gibt es denn Bafög? Meinst du er solle da umonst wohnen und Förderungen nicht in Anspruch nehmen, wo es diese doch gibt und andere auch in Anspruch nehmen?
Schon komisch, ich nur auf Provisionen, der Gier danach, der TE jetzt auf Sozialschmarotze, Honomag beteiligt sich mit null Intellekt usw.usw.usw. und Matthew klatscht still und heimlich im Hintergrund Applaus. Frage mich wovon ihr lebt und wenn euer Intellekt auch auf Studiengänge fusst wovon ihr diese seinerzeit finanziert habt und heute lebt!!!
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Da hat sich ja eine Diskussion entwickelt o.O
Also kollidiert das Wohneigentumsprogramm der Kfw, wo die Voraussetzung ist, dass ich selber darin wohne, dass ich jemanden mit einem Mietvertrag mit mir dort leben lasse?
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
@Sera, ich würde das anderst anpacken. Gibt es für den Mitbewohner eine exta abgeschlossene Wohneinheit worin er alleine wohne kann?
Eher doch nicht oder?
Das KfW Wohneigentum ist richtig für eigengenützte Immobilieneigentümer gedacht.
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Was ist denn ein eigengenützer Immobilieneigentümer?????
Man, wenn die Immobilie eigengenutzt wird und man untervermietet ist das überhaupt nicht KfW schädlich. Wenn ich ein 3 Familienhaus kaufe und 2 Wohnungen vermiete kann ich das Programm 124 trotzdem in Anspruch nehmen.
Verstehe das ganze Geschreibe von Bankkaufmann überhaupt nicht!!!!
AW: Wohneigentumsprogramm und teilweise Vermietung
Zitat von sera
Untermietvertrag geht dann also, wenn ich es nun richtig verstanden habe.
Dem BAföG-Amt genügt wahrscheinlich eine Meldebescheinigung Deines Freundes. Wenn Du einen Untermietvertrag machst, dann musst Du ggf. beim Finanzamt Mieteinkünfte versteuern.