kurze Frage - ich habe eine Chance, im Ausland eine Firmierung zu bekommen. Dabei hat das Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD. Meine Frage, nach den Steuern in dem Land, wie viele % Steuern muss ich grob in DE vom Gewinn zahlen? Nur die Einkommensteuer? Oder fallen da weitere Steuer in DE an?
Also eigentlich habe ich beruflich etwas in Richtung Steuern zu tun, aber ich verstehe schon deine Fragen nicht. Aus 2 Zeilen wirrer Fakten kann dir vermutlich keiner etwas sagen.
Du nennst weder die Art der Firmierung, noch das Land, noch die Einkunftsart usw.
Gerade wenn es um Doppelbesteuerungsabkommen geht, können die von Land zu Land unterschiedlich abgeschlossen sein. Es heißt ja nur, dass nichts doppelt besteuert wird. In welchem Land das ganze besteuert wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Das ganze ist dann nciht mehr pauschal zu beantworten, sondern einzelfallbezogen.
Sofern es dir nur um Steuersätze in Deutschland geht:
Bei Juristischen Personen (GmbH, AG etc.) ist der Steuersatz der KST bei 15% zzgl. Soli und ggf. Gewerbesteuer.
Insgesamt entsteht eine Steuerlast von ca. 29,8%
Bei allen weiteren Firmen (Einzelunternehmen, GbR, KG, OHG) werden die Einkünfte über die Einkommensteuer und ggf über die GewSt versteuert.
Bei der Einkommensteuer ist der Steuersatz abhängig von der Höhe der Einkünfte.
Alles weitere dürfte dann schon unter Steuerberatung fallen, was den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist. Also geh zu einem Steuerberater, den wirst du sowieso brauchen.