2013 habe ich bei meinem Immobilien Darlehen die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert. Die Bank wollte nicht zahlen, deswegen wurde Klage eingereicht. Kurz vor dem Gerichtstermin hat die Bank meine Forderung vollumfänglich akzeptiert. Es kam nicht zum Gerichtstermin, da man sich vorab verglichen hat. Ich wurde durch einen Anwalt vertreten. Man sagte mir 2013 in Zusammenhang mit der Bearbeitungsgebühr, das der Widerruf aufgrund der Widerrufsbelehrung momentan nicht geraten wird, da die Rechtslage noch nicht klar sei.
Aber nun: Im April 2014 habe ich dann der gleichen Bank gegenüber den Widerruf erklärt (verschiedene falsche Angaben in der Widerrufsbelehrung). Nun argumentiert die Bank, ich hätte den Widerruf verwirkt, da ich bereits 2013 wegen der Bearbeitungsgebühr einen Anwalt eingeschalten hatte und man dort nichts an der Widerrufsbelehrung zu bemängeln hatte.