Hallo zusammen,
vorab tolles Forum. ich habe eine Frage, ggf. hat jemand Argumente.
Situation Forwarddarlehn. Bank und Zinsen stehen Fest. (90 k€ für 1,23 effektiv 10 Jahre Volltiger)
Jetzt habe ich die Möglichkeit diesen Vertrag online abzuschließen oder in einer Filiale.
Was ist für mich rechtetechnisch vorteilhafter ? (Online Widerrufsrecht, ich glaube das gilt in der Filiale auch)
Die Abschlussart ist mir eigentlich egal, aber ggf gibt es doch Unterschiede.
Gefühlsmäßig tendiere ich mehr zum online Geschäftsabschluss. (war die 1. Finanzierung auch) Zeittechnisch und Arbeitsaufwand (z.B. Postident) sprechen eher für die Filiale.
Würde immer die Beratung empfehlen, da wenn du dich mit auskennst, es sein kann das du bei der Beantragung Fehler machst.
Besser allerdings sich von einem freien Makler beraten zu lassen, vielleicht gibt es noch eine günstigere Bank, oder ein besseres Konzept für dich.
Sorry, ggf habe ich mich unklar ausgedrückt, ich habe schon alles fertig, es geht "nur" um Unterschrift online leisten oder in die Filiale gehen.
(Fernmeldeanlagengesetzt kommt halt nur zum tragen wenn ich alles online gemacht habe, incl. Unterschrift)
Da Du (ggf Sie je nachdem das hier ausgelegt wird ;-) ) Freier Baufinanzierungs- und Versicherungsmakler bist, wo ist der vor oder Nachteil bei den Unterschriftsvarianten ?
Also wenn es dir nur um die Haftung geht, denke ich bist du in der Filiale besser aufgehoben. Dort kannst du, sollte mal etwas sein, die Bank besser verklagen als nur nsch Fernabfabegesetz.
Aber was spricht dagegen sich beraten zu lassen um vielleicht noch einen Schnaps mehr rauszuholen
Denke du hast da was falsch verstanden. Die Bank hat beim Fernabsatz die gleiche Formulierungen wie beim normalen Geschäft. Der Widerruf hat beide betroffen. Hier gibt es keinen Unterschied.
Der einzige Unterschied ist, das du noch ein paar Formulare mehr erhälst. Sonst ist alles gleich. Rein Haftungsrechnisch bist du beim Fernabsatz schlechter dran, da du ja selber die Verantwortung für deine Finanzierung übernimmst.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#8
noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Direktabschluss Online vs. Filiale
Warum Beratung Spiegelei? Er will nicht mehr beraten werden, es steht alles und die Frage lautet per Post hinsenden oder dort persönlich abgeben. Hier ist ihm die rechtliche Komponente wichtig.
Vom Prinzip ist es geal, Fakt ist aber beides können nicht die gleichen Verträge mit gleichen Widerrufsbelehrungen sein, denn nach Fernabsatz muss man anders belehren als im Präsenzgeschäft! Denke mal dass der TE nun gefragt wurde, ob die Verträge in der Filiale unterzeichnet werden sollen oder eben per Fernabsatz zu Hause, entsprechend fertigt man die Darlehensverträge mit den entsprechenden Widerrufsbelehrungen, so die Bank beides anbietet.
Geht es nur um das abgeben in der Filiale, aber der Verbraucher kann das auch zusenden wird immer nach Fernabsatz belehrt, es dann in der Filiale abgeben zu können und noch Fragen zu erörtern ist dann ein zuätzlicher Service.
Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen waren im Ürbigen ein Segen für den Verbraucher, mit Absicht wurde das sicher so nicht gestaltet und es hat auch lange gedauert, bis das einer - vorher weder die Banken, Anwälte, noch wir Vermittler oder Verbraucherschützer - gemerkt hatte und widerrufen hatte, obwohl die 14 Tage Widerrufsfrist um waren. Es tut aber aus meiner Sicht auch nicht Not, einen Darlehensvertrag einer Deutschen Bank vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Vorab erst einmal ein dickes Dankeschön an noelmaxim ,
das beantwortet meine Frage. Ich fasse es so zusammen, widerruf in beiden Fällen nur die Gestaltung ist unterschiedlich. Ansonsten kein Unterschied und Nebenabsprachen müssen in beiden Fällen schriftlich sein.