Kapitalentnahme Riester - Verständnisfrage ZfA Bescheid

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  1. Avatar von lasa
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    Standard Kapitalentnahme Riester - Verständnisfrage ZfA Bescheid

    Hallo Zusammen,
    ich habe gestern hier schon einen Post erstellt, bei dem es u.a. darum ging, dass ich gerne mein Riester-Kapital für den Kauf einer Immobilie nutzen möchte. Nach Aussage der Zurich (Förder Riester Rente) würde ich aufgrund der abgezogene Verwaltungskosten etc. die notwendigen 3000 Euro nicht erreiche und eine Entnahme deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

    Heute habe ich einen positiven Bescheid von der ZfA bekommen, bei der ich die Kapitalentnahme für Wohnzwecke beantragt habe.
    In dem Bescheid steht ein Absatz, den ich nicht ganz verstehe. (Siehe Anhang)

    Bedeutet dies, dass die Entnahme auch möglich ist, wenn die 3000 Euro noch nicht erlangt wurden. Hauptsache diese werden innerhalb von 12 Monaten erreicht?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!

    Viele Grüße
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  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Kapitalentnahme Riester - Verständnisfrage ZfA Bescheid

    Zitat Zitat von lasa
    Heute habe ich einen positiven Bescheid von der ZfA bekommen, bei der ich die Kapitalentnahme für Wohnzwecke beantragt habe.
    In dem Bescheid steht ein Absatz, den ich nicht ganz verstehe. (Siehe Anhang)

    Bedeutet dies, dass die Entnahme auch möglich ist, wenn die 3000 Euro noch nicht erlangt wurden. Hauptsache diese werden innerhalb von 12 Monaten erreicht?
    So würde ich den Absatz auch interpretieren. Mit der Erlaubnis zu einem weiteren Abzug könntest Du dabei auch gleich die Zulage für 2017 abgreifen. Das man dafür 12 Monate Zeit hat ist mir neu. Ich hätte vermutet, dass die letzte Einzahlung vor der Entnahme auf dem Konto sein muss. Die Abzüge für die weiteren Einzahlungen werden hoffentlich nicht so hoch sein, dass sie die Zulage aufzehren.

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