Hallo,
wir kaufen gerade ein Haus und stehen vor der Frage, wie wir unsere vorhandenen Riester-Verträge einsetzen.
Wenn wir das Kapital jetzt entnehmen, senken wir den Einsatz unseres Eigenkapitals, müssen allerdings später mehr Steuern zahlen.
Daher ist jetzt unsere Idee, dass wir die Riester-Verträge als Puffer einsetzen. Das geht aber nur, wenn folgendes Szenario machbar ist:
1. Die Riester-Verträge bleiben bestehen.
2. Falls wir unvorhergesehene Ausgaben (Autokauf, Verdienstausfall Elternzeit, Arbeitslos, ...) haben, stellen wir einen Antrag auf Entnahme
3. Mit dem entnommen Kapital ersetzen wir monatliche Raten. Würden wir also 10.000 € entnehmen, könnten wir damit 10 Raten a 1.000 € ersetzen.
4. Durch die damit monatlich geringere Belastung puffern wir die unvorhergesehene Ausgabe ab.
Ist das machbar?
Uns ist klar, dass die Entnahme aus dem Riester-Vertrag eine Weile dauern kann - das können wir aber abfangen.
Auf dem Antragsformular kann man ein Haken setzen bei "laufende Tilgung", das geht also in die richtige Richtung.
In den Erläuterungen steht dann: "Die zu tilgende Forderung muss mindestens 3.000 € betragen."
Da ja für das entstehen der Aufwendungen ein zeitlicher Rahmen vorgegeben wird (1 Monat vor Antragsstellung bis 12 Monate nach Bewilligung), würde ich ja schon mit 3 Monaten auf die 3.000 € kommen.
Oder ist dann ein einmaliger Betrag der erreicht werden muss?
Die Anfrage habe ich auch schon an die ZFA gestellt, aber noch keine Antwort bekommen.
wenn ihr eine Entnahme aus dem Riestervertrag nicht direkt zur Tilgung eines Hauskredites verwendet, dann müsst ihr alle Förderngen zurückzahlen. Es dürfen auch keine Zinsen damit gezahlt werden.
Du kannst auch bei einem Bankdarlehen nicht einfach so mal für 10000€ die Raten reduzieren.
Deine Idee ist an sich gut, aber leider nicht umsetzbar ohne alle Förderungen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Daher ist jetzt unsere Idee, dass wir die Riester-Verträge als Puffer einsetzen. Das geht aber nur, wenn folgendes Szenario machbar ist:
1. Die Riester-Verträge bleiben bestehen.
2. Falls wir unvorhergesehene Ausgaben (Autokauf, Verdienstausfall Elternzeit, Arbeitslos, ...) haben, stellen wir einen Antrag auf Entnahme
3. Mit dem entnommen Kapital ersetzen wir monatliche Raten. Würden wir also 10.000 € entnehmen, könnten wir damit 10 Raten a 1.000 € ersetzen.
4. Durch die damit monatlich geringere Belastung puffern wir die unvorhergesehene Ausgabe ab.
Ist das machbar?
Ich würde versuchen mit der Bank ein Arrangement zu treffen. Mit viel gutem Willen lässt sich möglicherweise vorab vereinbaren, dass ihr im Falle von Zahlungsschwierigkeiten aufgrund eines unvorhergesehenen Falles die Annuität aussetzt und "ersatzweise" eine Sondertilgung mit dem Wohnriestervermögen durchführt. Da sich dabei das Risiko für die Bank nicht verschlechtern würde, sollte so etwas doch zu bewerkstelligen sein. Ersatzweise in Anführungszeichen, weil die Auszahlung offiziell eine Tilgung (keine Zinszahlung) sein muss.
Danke an alle für die Beiträge, hier meine Antworten.
Zitat von rupa
Das interessiert mich auch - hast du hierzu schon eine Antwort von der ZFA bzw. sonst was herausgefunden?
Leider nein, die ZFA hat mir nur schon geschrieben, was ich schon wusste/in meinem Beitrag schon steht. Eine weitere Antwort der ZFA steht noch aus.
Zitat von TomTy
Ich glaub das rechnet sich nicht, wer geld aus der Riester-Rente nimmt, verzichtet dabei ja auch auf die staatlichen Zuschüsse
Doch, das rechnet sich, da es eine förderunschädliche Verwendung ist. Die Zuschüsse bleiben also bestehen. Außerdem ist die Verwendung des Kapitals als Notgroschen sinnvoll, da der Zinsertrag höher ist als die Zinsen, die wir für unseren Hauskredit bezahlen.
Zitat von Spiagei
wenn ihr eine Entnahme aus dem Riestervertrag nicht direkt zur Tilgung eines Hauskredites verwendet, dann müsst ihr alle Förderngen zurückzahlen. Es dürfen auch keine Zinsen damit gezahlt werden.
Du kannst auch bei einem Bankdarlehen nicht einfach so mal für 10000€ die Raten reduzieren.
Wir würden das Kapital ja zur Tilgung einsetzen - nur eben nicht als zusätzliche Tilgung. In dem von der ZFA geforderten Zeitraum kommen wir auch locker auf eine Tilgung von 10.000 (ohne Zinsen). Eine Reduzierung der Ratenzahlungen hätten wir somit auch nicht.
Zitat von Hanomag
Ich würde versuchen mit der Bank ein Arrangement zu treffen. Mit viel gutem Willen lässt sich möglicherweise vorab vereinbaren, dass ihr im Falle von Zahlungsschwierigkeiten aufgrund eines unvorhergesehenen Falles die Annuität aussetzt und "ersatzweise" eine Sondertilgung mit dem Wohnriestervermögen durchführt. Da sich dabei das Risiko für die Bank nicht verschlechtern würde, sollte so etwas doch zu bewerkstelligen sein. Ersatzweise in Anführungszeichen, weil die Auszahlung offiziell eine Tilgung (keine Zinszahlung) sein muss.
Das klingt in der Tat nach einer guten Idee. Vielleicht müssen wir das Ganze so angehen. Danke!
So, jetzt ist auch endlich die Antwort von der ZfA angekommen. Die Kurzfassung: Es funktioniert wie geplant!
Zitat von ZfA
"Der entnommene Altersvorsorgebetrag kann für monatliche Tilgungen, Sondertilungen und Ablösung von Darlehen genutzt werden, wobei ausschließlich der Tilgungsbeitrag (nicht die Zinsen) berücksichtigt werden.
Für den Nachweis der wohnungswirtschaftlichen Verwendung wird der Zeitraum ein Monat vor Antragstellung bis zwölf Monate nach der ersten Auszahlung berücksichtigt. In diesem Zeitraum muss das entnommene Kapital zur Tilgung eingesetzt worden sein.
Bezüglich des Prozesses der Auszahlung (Einmalauszahlung/Mehrfachauszahlung/etc.) wenden Sie Sich bitte an Ihren Anbieter.
[Hervorhebungen von mir]
Man kann also alte, gut verzinste Riester-Anlagen bestehen lassen um das Kapital einerseits als Puffer verfügbar zu haben, anderseits in bspw. 10 Jahren eine Umschuldung vorzunehmen!
In Anlehnung an den Vorschlag von Hanomag, wäre eine weitere Möglichkeit...
Das ihr mal grundsätzlich die monatliche Annuitätenrate niedrig haltet und dafür ein jährliches Sondertilgungrecht mit in den Vertrag einbaut. So dass ihr z.B. zu Jahresende, selbst entscheiden könnt, was habt ihr aufgrund der Lebensumstände übrig und was könnt und wollt ihr vom Darlehen sondertilgen.
Erfordert sicherlich Disziplin und etwas Sparwille, damit das Geld nicht bereits vorab für "eher unnötige Ausgaben" ausgegeben wird, wenn es "frei verfügbar" auf dem Konto liegt und möglicherweise sind die Kondition etwas andere und ggf. braucht ihr etwas länger bis ihr mit dem Darlehen fertig seid, aber ihr seid dadurch auch absolut flexibel und müsst nicht anderweitig Kapital beschaffen wie die Entnahme aus eurem Riester-Vertrag oder wenn es soweit wäre mit der Bank verhandeln oder ihnen auch nur bescheid zu geben.
Die Möglichkeit der Geldentnahme aus dem Vertrag besteht dann ja auch immer noch, wäre aber sicherlich mMn die letzte Option bei temporären Zahlungsschwierigkeiten.
danke tba, schön zu wissen, dann hab ich meinen Riester Bausparer noch als Ass im Ärmel.
Was ich nicht genau verstehe: wie genau wird das mit dem Tilgungsbeitrag dann gerechnet ohne Zinsen?
zb.:
1.Monat: 500 EUR Tilgung ( davon 400 Euro Tilgung 100€ Zinsen)
2.Monat 500 EUR Rilgung ( davon 400,50 Euro Tilgung und 99,50 Zinsen)
....
wird das dann monatlich aufgesplittet oder wie soll ich nachweisen was ich mit dem Entnommenen Betrag bezahlt habe?
In Anlehnung an den Vorschlag von Hanomag, wäre eine weitere Möglichkeit...
Das ihr mal grundsätzlich die monatliche Annuitätenrate niedrig haltet und dafür ein jährliches Sondertilgungrecht mit in den Vertrag einbaut.
[...]
Die Möglichkeit der Geldentnahme aus dem Vertrag besteht dann ja auch immer noch, wäre aber sicherlich mMn die letzte Option bei temporären Zahlungsschwierigkeiten.
Danke, genau so ist das schon geplant.
Zitat von ichilas
danke tba, schön zu wissen, dann hab ich meinen Riester Bausparer noch als Ass im Ärmel.
Was ich nicht genau verstehe: wie genau wird das mit dem Tilgungsbeitrag dann gerechnet ohne Zinsen?
zb.:
1.Monat: 500 EUR Tilgung ( davon 400 Euro Tilgung 100€ Zinsen)
2.Monat 500 EUR Rilgung ( davon 400,50 Euro Tilgung und 99,50 Zinsen)
....
wird das dann monatlich aufgesplittet oder wie soll ich nachweisen was ich mit dem Entnommenen Betrag bezahlt habe?
Bei uns gab es eine Aufstellung der Bank, wie sich die Tilgung/Zinsen monatlich aufteilen. Zusammen mit einem Kontoauszug sollte das dann meiner Meinung nach reichen. Bei Bedarf kann die Bank das ja auch sicherlich für die dann relevanten Monate nochmal bescheinigen.
Im Endeffekt ist es aber dann so, wie in deinem Beispiel beschrieben.
Ich finde die Idee die über die Monate anfallende Tilgung für das selbstgenutzte Wohneigentum (nicht die Zinsen!) über eine Riester Entnahme zu finanzieren auch recht charmant.
Jetzt ist mein Anteil am Haus aber nur bei 50%, bedeutet das, dass dann mein Anteil der Tilgungsraten auch nur zu 50% aus meiner Riester Entnahme gedeckt werden kann?
Im Schreiben der Zfa steht bei laufenden Rate "gegebenenfalls bezogen auf den Anteil am Eigentum".
Jetzt ist mein Anteil am Haus aber nur bei 50%, bedeutet das, dass dann mein Anteil der Tilgungsraten auch nur zu 50% aus meiner Riester Entnahme gedeckt werden kann?
Nein, sofern Deine Tilgungsraten nur Deinen Anteil tilgen.
Zitat von uta
Im Schreiben der Zfa steht bei laufenden Rate "gegebenenfalls bezogen auf den Anteil am Eigentum".
Deinen Anteil darfst Du mit Deinen geförderten Raten tilgen.
Gut, nun stammt die betreffende Tilgungs-Rate ein gemeinsames Dahrlehen. Mein Anteil an dem Dahrlehn beträgt genau 50%, insofern würde ich davon ausgehen das die laufende Tilgunsgrate auch nur zu 50% aus dem Riesterentnahme gedeckt werden kann.
Zunächst einmal ist ein Anteil am Eigentum grundsätzlich ausreichend, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.Der geförderte Betrag darf allerdings die Höhe der Erwerbskosten des Eigentumsanteils nicht überschreiten, das gilt so sinngemäß auch für die Tilgungsleistungen. Passt schon.
Der geförderte Betrag darf allerdings die Höhe der Erwerbskosten des Eigentumsanteils nicht überschreiten, das gilt so sinngemäß auch für die Tilgungsleistungen.
Soweit richtig.
Zitat von Matthew Pryor
Passt schon.
Sehr oberflächlich gedacht. Die Fragestellerin (FS) will einen großen Teil ihres geförderten Vermögens zum zuTilgen eines gemeinschaftliches Darlehen verwenden. Da wird die ZFA wohl nicht mitspielen. Wenn denn das finanzierende Institut eine Lösung kreieren kann, nach der mit dem entnommenen Kapital nur Darlehensanteile der FS getilgt werden und man damit die ZFA überzeugen kann, dann wäre es ggf. möglich. Ich vermute hier kein einfaches Unterfangen.