Umschulden

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  1. Avatar von zwockel
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    Standard Umschulden

    Hallo,

    ich bin neu hier und würde gern mal Eure Meinung hören.
    Wir haben einen Vorfinanzierungsdarlehen über die LBS laufen über 50.000 Euro. Dort zahlen wir monaltich Zinsen in Höhe von 168,75 Euro.
    Zeitgleich sparen wir einen Bausparvertrag an Bausparsumme 50.000 Euro, aktuelles Guthaben 8600,00 Euro, monatlich 112,50 Euro seit April 2010.
    Zusätzlich haben wir noch einen Bausparvertrag über 32.000 Euro der monaltich mit 120,00 Euro bespart wird und auf dem mittlerweile 8.800 Euro an Guthaben drauf sind.

    Wäre es sinnvoll diese Sachen so weiter laufen zu lassen oder vielleicht doch über eine Kündigung nachzudenken und ein normales Darlehen über 50.000 Euro abzuschließen und das Guthaben sich auszahlen zu lassen um dies in Sondertilgung anderer Wohnungsdarlehen oder für Investiotionen oder Anschaffungen zu verwenden.

    Gern würde ich auch eine unabhängige Beratung vielleicht mal über PN in Kauf nehmen!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    Hallo zwockel,

    ich denke dass sich diese Frage gegenwärtig noch nicht stellen darf, denn sie werden ja an eine Zinsfestschreibung gebunden sein. Wann läuft diese denn aus?

  3. Avatar von zwockel
    zwockel ist offline
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    Standard AW: Umschulden

    Hallo,

    in der Onlineauskunft steht, dass die Zinsfestschreibung bis zur Zuteilung gilt
    Viele Grüße

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    Dann können sie das wegputzen

    Melde mich noch wegen ihrer PN

  5. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    Warum sollte er das wegputzen können? So ein Schmarrn.
    Das heisst der Zins ist festgeschrieben bis der BSV zugeteilt ist. Da der LBS Vertrag 20000€ Guthaben benötigt dauert das noch. Bei monatlich 112€ und 8500€ Guthaben dauert das ja noch ewig.

    -->früherste Ablösung des Darlehens nach 10 1/2 Jahren, also Nov. 2020.

    Welchen Darlehenszins hat der Bausparvertrag?

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    ??? Dann....als wenn der Bausparvertrag zugeteilt ist, kann er das Darlehen wegputzen. Was ist daran falsch?

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    @zwockel, ich glaube nicht dass das Vorfinanzierungsdarlehen eine Zinsfestschreibung bis zur Zuteilung des Bausparvertrages hat.
    Denn das Zuteilungsdatum ist nicht sicher. Und was nicht sicher ist mögen die Banken nicht.

    Es ist in der Regel so:
    Sie haben eine Bausparnummer 123456, diese ist unterteilt in ein Zwischenkreditkonto und ein Bausparkonto.
    Das Zwischenkreditkonto wird mit EUR 168,75 Zinsen bespart.
    Das Bausparkonto mit EUR 112,50 monatlich bespart.

    Besparen tuen Sie bis der Bausparvertrag zugeteilt wird.
    Doch es ist bei niedriger Besparung auch so, dass der Bausparvertrag gar nicht zugeteilt wird innerhalb der Zinsfestschreibung.
    In der Regel haben Sie eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Heißt in diesen 10 Jahren wäre es klug dass der Bausparvertrag zugeteilt wird.
    Wenn Sie das nicht schaffen gibt es ein Folgeangebot der Bausparkasse.

    Sie können aber nach BGB 489 nach 10 Jahren und 6 Monaten Kündigungsfrist aus dem Vorfinanzierungsdarlehen austeigen.

  8. Avatar von Caspar2020
    Caspar2020 ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    @bankkaufmann: hab hier einen Vorfinanzierungsdarlehensvertrag für einen BSV zwar nicht von der LBS vorliegen, aber da steht in den Bedingungen das die sollzinsbindung des Darlehens mit der Zuteilung des verpfändendeten Bausparvertrags endet.

    Allerdings steht in dem Vertrag auch das man nicht von der berechneten ansparrate nach unten abweichen darf. Ansonsten müssen die Kosten der Bank erstattet werden.

    Bei mehreinzahlung wird die Zuteilung frühestens zum "Ablösung am Datum x.xx.xxxx" möglich.

    Da wird in ca. 13,5 Jahren sein.

    ---
    ist das so untypisch für ein TA/BSV Kombiprodukt?

  9. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Umschulden

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ??? Dann....als wenn der Bausparvertrag zugeteilt ist, kann er das Darlehen wegputzen. Was ist daran falsch?
    Ja aber du hast ja geschrieben das er es jetzt wegputzen kann und das geht erst nach Zuteilung nd das ist bei der Konstellation noch lange.

  10. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: Umschulden

    Zitat Zitat von Caspar2020
    @bankkaufmann: hab hier einen Vorfinanzierungsdarlehensvertrag für einen BSV zwar nicht von der LBS vorliegen, aber da steht in den Bedingungen das die sollzinsbindung des Darlehens mit der Zuteilung des verpfändendeten Bausparvertrags endet.

    Allerdings steht in dem Vertrag auch das man nicht von der berechneten ansparrate nach unten abweichen darf. Ansonsten müssen die Kosten der Bank erstattet werden.

    Bei mehreinzahlung wird die Zuteilung frühestens zum "Ablösung am Datum x.xx.xxxx" möglich.

    Da wird in ca. 13,5 Jahren sein.

    ---
    ist das so untypisch für ein TA/BSV Kombiprodukt?

    Nein. Das hat jede Bausparkasse so.

  11. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: Umschulden

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @zwockel, ich glaube nicht dass das Vorfinanzierungsdarlehen eine Zinsfestschreibung bis zur Zuteilung des Bausparvertrages hat.
    Denn das Zuteilungsdatum ist nicht sicher. Und was nicht sicher ist mögen die Banken nicht.

    Es ist in der Regel so:
    Sie haben eine Bausparnummer 123456, diese ist unterteilt in ein Zwischenkreditkonto und ein Bausparkonto.
    Das Zwischenkreditkonto wird mit EUR 168,75 Zinsen bespart.
    Das Bausparkonto mit EUR 112,50 monatlich bespart.

    Besparen tuen Sie bis der Bausparvertrag zugeteilt wird.
    Doch es ist bei niedriger Besparung auch so, dass der Bausparvertrag gar nicht zugeteilt wird innerhalb der Zinsfestschreibung.
    In der Regel haben Sie eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Heißt in diesen 10 Jahren wäre es klug dass der Bausparvertrag zugeteilt wird.
    Wenn Sie das nicht schaffen gibt es ein Folgeangebot der Bausparkasse.

    Sie können aber nach BGB 489 nach 10 Jahren und 6 Monaten Kündigungsfrist aus dem Vorfinanzierungsdarlehen austeigen.
    Fast jede Bausparkasse bietet Darlehen mit Zinsfestschreibung bis Zuteilung an. Meist ist dann aber auch die Rate des Bausparvertrages festgeschrieben.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Umschulden

    Nein Spiegelei, ich habe geschrieben..... DANN.... Also dann wenn der Vertrag zugeteilt wurde!

    Bis Zuteilung des Bausparvertrages ist insbesondere bei der LBS üblich.

    Trotzdem kann er nach 10 Jahren kündigen nach BGB §489.

    Es bleibt zu hinterfragen, ob er Sonderzahlungen für die Beeinflussung der Zuteilungszeit tätigen darf. Damit könnte er diese nach vorne holen. Glaube das aber eher nicht, entsprechendes muss sich aber im Vertrag wiederfinden.

  13. Avatar von TomBrady
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    Standard AW: Umschulden

    Hallo,

    ich habe da eine Verständnisfrage:

    1. Habe ich es richtig verstanden, dass ich nach 10 Jahren aufgrund des BGB § JEDES Darlehen "umschulden" kann ?
    2. Falls ja, macht es dann in der Konstellation des Fragestellers ünerhaupt einen Unterschied ob der Bausoparvertrag zuteilungsreif ist oder nicht ? Dürfte ja dann egal sein (?)

    Vielen Dank vorab

  14. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Umschulden

    @TomBrady,
    Es gilt bei einem Darlehen das Datum der Vollauszahlung. Wichtig deswegen weil bei Neubauten mitunter viele Monate bis zur Vollauszahlung vergehen.
    Datum der Vollauszahlung dann 10 Jahre in die Zukunft zählen und dann das Darlehen mit 6 Monatiger Kündigungsfrist kündigen.

    Beispiel:
    01.01.2007 Valutierung Darlehen zum Teil
    15.09.2007 Vollauszahlung Darlehen
    15.09.2017 Kündigung des Darlehens zum 15.03.2018
    Modell hier wenn das Darlehen eine Sollzinsbindung von beispielsweisen 15 Jahren hat 01.01.2007 bis 01.01.2022.

  15. Avatar von TomBrady
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    Standard AW: Umschulden

    @Bankkaufmann

    vielen Dank für die Erklärung.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Umschulden

    Hallo Zwockel,

    wenn in dem Darlehensvertrag "fest bis Zuteilung" steht, kannst du den Vertrag kündigen und mit 3 monatiger Kündigungsfrist umschulden!!!

    Denn wenn Darlehensverträge mit Bausparkassen (wie BHW oder LBS) einen Passus enthalten, der die Konditionen bzw. den Zins bis zur Zuteilung festschreibt, kann der Darlehensnehmer seinen Baudarlehensvertrag ggf. ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Dies ist deshalb möglich, weil mit der Angabe „fest bis Zuteilung“ kein konkreter Zinsbindungszeitraum benannt wird. Das hat zur Folge, dass nach der gesetzlichen Regelung eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Auch hier ist ein erfolgreicher Widerruf möglich.

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