Besteuerung des Wohnförderkontos bei Entnahme aus Riester-Vertrag
Hallo,
Wir kaufen gerade ein Haus und wollen dazu Kapital aus unseren Riester-Verträgen entnehmen.
Ist die folgende Rechnung für die nachgelagerte Besteuerung korrekt?
Entnahmebetrag 2017: 7200 €
Der Renteneintritt ist in 37 Jahren, bei 2% Verzinsung (inkl. Zinseszinsen) ergibt sich ein Stand des Wohnförderkontos von 14980 €
Bei einmaliger Versteuerung zum Renteneintritt gibt es einen Nachlass von 30% (4494 €), es verbleiben also 10486 € auf dem Wohnförderkonto die zu versteuern sind.
Bei einem Steuersatz von 30% müssten also 3145 € gezahlt werden.
Sind insbesondere folgende Annahmen korrekt?
1. Zinseszinsen
2. Steuersatz von 30% während der Rente (Wie wäre der maximale Steuersatz?)
AW: Besteuerung des Wohnförderkontos bei Entnahme aus Riester-Vertrag
Zitat von tba
2. Steuersatz von 30% während der Rente (Wie wäre der maximale Steuersatz?)
Natürlich, ist ohne Glaskugel etwas schwierig - habe mittlerweile aber selber etwas rausfinden können:
Zitat von https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
13.470 Euro bis 52.881 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner zahlen zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.
Als Ehepaar können wir also bis zu einer Rente in Höhe von 105762 € mit einer maximalen Einkommenssteuer von 26,5% rechnen.
Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir als Ehepaar eine Bruttorente in Höhe von 48000 € erhalten, würde unsere Einkommenssteuer bei 12,5% liegen (laut https://www.smart-rechner.de/rentenb...ng/rechner.php)
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Hanomag
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Hanomag
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AW: Besteuerung des Wohnförderkontos bei Entnahme aus Riester-Vertrag
Zitat von tba
Rente Brutto ca. 52000 €, Ehepaar (1 Beamtin, 1 sozialversicherungspfl. Angestellter)
Hilft das schon weiter?
Wenn man keine weiteren Einkünfte (KAP, V+V usw.) hat und von dem genannten Brutto die Krankenkassenbeiträge, die außergewöhnlichen Belastungen (Behindertenfreibetrag usw.) und pauschal 1.000 € für Versorgungs- und Rentenfreibeträge abzieht, dann hat man das zu versteuernde Einkommen. Mit diesem einfach mal im Steuerrechner nachschauen.
Danach hat ein Verheirateter mit einem zvE von 40.000 € in 2017 eine Grenzbelastung von 26,75 %. Erhöht sich das zvE um 10.000 €, dann hat er eine Grenzbelastung von 28,99 %.