Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Hallo,
Wir kaufen gerade ein Haus und wollen dazu Kapital aus unseren Riester-Verträgen entnehmen. Laut ZFA gelten dabei folgende Fristen:
Wann ist der „unmittelbare zeitliche Zusammenhang“ gegeben?
Vom Vorliegen des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs ist regelmäßig auszugehen, wenn innerhalb von einem Monat vor dem Antrag auf Entnahme bei der ZfA und bis zwölf Monate nach Auszahlung durch den Anbieter entsprechende Aufwendungen für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung entstanden sind.
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Das Datum der Antragstellung bei der ZfA ist maßgeblich. Entstandene Aufwendungen (bzw. noch entstehende Aufwendungen) müssen natürlich belegt werden. Kaufvertrag, Kostenaufstellung, Grundbuchauszug...Geht aber auch aus dem Antragsformular hervor.
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Genau, aber auf welchen Zeitraum beziehen sich die Fristen für die Antragsstellung? Muss ich also spätestens innerhalb von einem Monat nach Unterzeichnung des Kaufvertrages den Antrag stellen? Oder reicht es aus, den Antrag innerhalb von einem Monat nach Kaufpreiszahlung gestellt wird?
Womit ich die entstandenen Kosten belegen muss geht natürlich aus dem Antrag hervor, aber leider nicht die Fristen hierfür.
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Zitat von tba
Genau, aber auf welchen Zeitraum beziehen sich die Fristen für die Antragsstellung? Muss ich also spätestens innerhalb von einem Monat nach Unterzeichnung des Kaufvertrages den Antrag stellen? Oder reicht es aus, den Antrag innerhalb von einem Monat nach Kaufpreiszahlung gestellt wird?
Womit ich die entstandenen Kosten belegen muss geht natürlich aus dem Antrag hervor, aber leider nicht die Fristen hierfür.
Die Antwort steht in der von Dir zitierten Quelle:
Vom Vorliegen des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs ist regelmäßig auszugehen, wenn innerhalb von einem Monat vor dem Antrag auf Entnahme bei der ZfA und bis zwölf Monate nach Auszahlung durch den Anbieter entsprechende Aufwendungen für eine woh-nungswirtschaftliche Verwendung entstanden sind.
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#6
Hanomag
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Hanomag
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AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Zitat von tba
Entstehen denn die Aufwendungen bei Kaufvertragsunterzeichnung oder erst bei Kaufpreiszahlung?
Meines Erachtens mit dem im Kaufvertrag genannten Datum zur Kaufpreisverpflichtung. Aber, wenn Du zeitlich so eng beantragen willst, dann würde ich sichergehen und bei der ZfA nachfragen.
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Ich habe noch eine PDF-Datei mit Erläuterungen zum Entnahmeantrag gefunden (https://www.zfa.deutsche-rentenversi...html?nn=311880)
Dort steht folgendes:
"Der Entnahmevorgang und die wohnungswirtschaftliche Verwendung müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn Ihnen Aufwendungen für die entsprechende förderfähige Verwendungsart innerhalb des Zeitrahmens von einem Monat vor Antragsstellung bei der ZfA und bis zwölf Monate nach der erstmaligen Auszahlung des geförderten Altersvorsorgevermögens entstanden sind oder entstehen werden. Entstanden sind die Aufwendungen in dem Moment, in dem diese tatsächlich bezahlt wurden."
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Zitat von tba
Ich habe noch eine PDF-Datei mit Erläuterungen zum Entnahmeantrag gefunden (https://www.zfa.deutsche-rentenversi...html?nn=311880)
Dort steht folgendes:
"Der Entnahmevorgang und die wohnungswirtschaftliche Verwendung müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn Ihnen Aufwendungen für die entsprechende förderfähige Verwendungsart innerhalb des Zeitrahmens von einem Monat vor Antragsstellung bei der ZfA und bis zwölf Monate nach der erstmaligen Auszahlung des geförderten Altersvorsorgevermögens entstanden sind oder entstehen werden. Entstanden sind die Aufwendungen in dem Moment, in dem diese tatsächlich bezahlt wurden."
Na prima, dann haben wir's nun konkret. Und da sie in Deinem Beispiel wahrscheinlich zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Verpflichtung gezahlt werden, lag ich mit meiner Vermutung nicht weit daneben.
Aber warum willst Du 37 Jahre lang fiktive aber steuerpflichtige Zinsen aufbauen? Zwei Prozent ist im Augenblick viel Zins.
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Zitat von Hanomag
Na prima, dann haben wir's nun konkret. Und da sie in Deinem Beispiel wahrscheinlich zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Verpflichtung gezahlt werden, lag ich mit meiner Vermutung nicht weit daneben.
Danke für deine Unterstützung
Zitat von Hanomag
Aber warum willst Du 37 Jahre lang fiktive aber steuerpflichtige Zinsen aufbauen? Zwei Prozent ist im Augenblick viel Zins.
Wir brauchen wahrscheinlich jetzt das Kapital. Wenn wir jetzt die Entnahme machen, haben wir den Vorteil, dass wir weniger Eigenkapital einsetzen müssen und damit noch einen Puffer für unvorhergesehene Aufwendungen haben. Nachteil ist natürlich die spätere Versteuerung - je nach Steuersatz im Alter zahlen wir aber weniger als die erhaltenen Zulagen zurück. Falls es mehr ist, sehen wir das einfach als Kreditzinsen an.
Die Alternative, die wir noch hätten wäre eine Entnahme innnerhalb der nächsten 10 Jahre um dann damit monatliche Tilgungsrate zu ersetzen. Ob das geht ist aber fraglich - dazu gibt es eine eigenständige Frage.
Zitat von Hanomag
Willst Du zukünftig nicht mehr riestern?
Doch, im Rahmen der Finanzierung haben wir jeweils einen Wohnriester-Bausparvertrag der über 12 Jahre angespart wird, nach der Zuteilung tilgen wir damit über weitere 12 Jahre einen Baustein des Kredits.
AW: Fristen bei Entnahme aus Riester-Vertrag zum Hauskauf
Zitat von tba
Nachteil ist natürlich die spätere Versteuerung - je nach Steuersatz im Alter zahlen wir aber weniger als die erhaltenen Zulagen zurück. Falls es mehr ist, sehen wir das einfach als Kreditzinsen an.
Da ihr weiteres Riesterkapital zur Wohnfinanzierung nutzen wollt, erhöht sich das steuerpflichtige Wohnförderkonto entsprechend.
Die Alternative, die wir noch hätten wäre eine Entnahme innnerhalb der nächsten 10 Jahre um dann damit monatliche Tilgungsrate zu ersetzen. Ob das geht ist aber fraglich - dazu gibt es gleich eine eigentständige Frage.
Schwierig, weil man bei verbleibenden 3.000 € mindestens 3.000 € entnehmen muss. Außerdem müsste mit dem Kreditgeber vereinbart werden, dass die kassischen Tilgungsraten damit ersetzt werden.
Zitat von tba
Doch, im Rahmen der Finanzierung haben wir jeweils einen Wohnriester-Bausparvertrag der über 12 Jahre angespart wird, nach der Zuteilung tilgen wir damit über weitere 12 Jahre einen Baustein des Kredits.
Die Tilgungsbeträge erhöhen das steuerpflichtige Wohnförderkonto und damit im Alter den im anderen Thread errechneten Grenzsteuersatz.