Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe direkt ein Anliegen, bzw. eine kurze Frage
Ich hatte heute ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten, er schlug mir vor ich könnte über die Firma eine Direktversicherung abschließen oder 1% mehr Gehalt. Die Firma würde die Versicherung mit 3 % von meinen Bruttogehalt übernehmen, sprich der Arbeitgeber zahlt ca. 65 € (steuerfrei) ein oder ich bekomme ca. 20 € (Brutto) mehr Gehalt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, macht es Sinn so eine Versicherung abzuschließen? Wo ist der Haken?
Ich muss zugeben, dass ich mich mit dieser Thematik noch garnicht so richtig auseinander gesetzt habe, da ich noch recht Jung bin.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Zum besseren Verständnis: Bei Abschluss einer Direktversicherung würde der AG das jetzige Bruttoeinkommen um 65 € pro Monat aufstocken, um daraus die DV zu finanzieren?
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Zitat von Matthew Pryor
Zum besseren Verständnis: Bei Abschluss einer Direktversicherung würde der AG das jetzige Bruttoeinkommen um 65 € pro Monat aufstocken, um daraus die DV zu finanzieren?
Genau, der Betrag taucht in der Lohnabrechnung garnicht auf.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Ich bin jetzt nicht der Lohnprofi, aber wenn ich mich recht entsinne wird die DV pauschal durch den AG versteuert und wird deshalb im Gesamtbrutto berücksichtigt. Nur im Steuerbrutto und im SV-Brutto bleibt die DV außen vor.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Zitat von Lynkon
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe direkt ein Anliegen, bzw. eine kurze Frage
Ich hatte heute ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten, er schlug mir vor ich könnte über die Firma eine Direktversicherung abschließen oder 1% mehr Gehalt. Die Firma würde die Versicherung mit 3 % von meinen Bruttogehalt übernehmen, sprich der Arbeitgeber zahlt ca. 65 € (steuerfrei) ein oder ich bekomme ca. 20 € (Brutto) mehr Gehalt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, macht es Sinn so eine Versicherung abzuschließen? Wo ist der Haken?
Ich muss zugeben, dass ich mich mit dieser Thematik noch garnicht so richtig auseinander gesetzt habe, da ich noch recht Jung bin.
Vorab schon mal Vielen Dank.
Ich habe vor einigen Jahren auch eine Direktversicherung für die BAV über meinen Arbeitgeber abgeschlossen.
Dabei habe ich 4 % (maximal möglich) der Beitragsbemessungsgrenze (West) in diese Versicherung eingezahlt. Davon wurde etwa 3/5 durch Entgeltumwandlung eingezahlt (Arbeitnehmeranteil) und etwa 2/5 durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil).
Etwa 4 Jahre nach dem Vertragsabschluss musste der Arbeitgeber eine Insolvenz anmelden. Hätte die Direktversicherung 5 Jahre lang bestanden wäre sie unverfallbar gewesen. Da sie es nicht war, wurde der Rückkaufswert, der durch den Arbeitgeberanteil erwirtschaftet wurde in die Insolvenzmasse aufgenommen.
Das wäre jetzt z. B. ein Risiko für dich, wenn dein Arbeitgeber als Arbeitgeberanteil einbezahlt. Das durch die Entgeltumwandlung (Arbeitnehmeranteil) erwirtschaftete Vermögen bzw. die erwirtschafteten Leistungen sind sofort unverfallbar. Hier stellt sich jetzt vielleicht die Frage, wie das bei dir der Fall ist. Das kommt nicht ganz klar rüber.
Wenn du die Beiträge über Entgeltumwandlung bezahlst, werden die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen. Das bedeutet zum Einen, dass du für die Beiträge keine Einkommenssteuer und keinen Solidaritätszuschlag bezahlen musst. Auf der Gehaltsabrechnung entspricht dann das Steuer-Brutto sowie das SV-Brutto dem Brutto abzüglich der Beiträge durch Entgeltumwandlung. Zum Zweiten müssen du aber auch dein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegepflichtversicherung) bezahlen. Wenn du dann aber die die BAV-Rente beziehst, werden von dieser Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag sowie der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung abgezogen. Von der Versicherung bekommst du also keinen "Arbeitgeberzuschuss".
Da du durch die Entgeltumwandlung weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast, fällt dein Anspruch auf die Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld und Krankengeld geringer aus. Dafür profitierst du vom Steuerstundungseffekt.
Bei meiner Direktversicherung gab es z. B. eine Garantieverzinsung von 1,75 %. Da es aber auch eine Abschluss- und Vermittlungsgebühr gab, die mit den Beiträgen der ersten 5 Jahre verrechnet wurde, wurden von meinen Beiträgen 17,5 % als Gebühren abgezogen. Es war also mindestens in den ersten 5 Jahren ein Verlustgeschäft. Zudem gab es eine gesicherte Rente sowie eine zusätzliche Überschussbeteiligung, die jedoch zum Ende mit 0 EUR prognostiziert wurde, weil die Versicherung wohl Probleme hatte den garantierten Zins von 1,75 % zu erwirtschaften.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Verzeit die verspätete Antwort. Hatte bisschen viel zu tun.
Also....
Zitat von Tikonteroga
Etwa 4 Jahre nach dem Vertragsabschluss musste der Arbeitgeber eine Insolvenz anmelden. Hätte die Direktversicherung 5 Jahre lang bestanden wäre sie unverfallbar gewesen. Da sie es nicht war, wurde der Rückkaufswert, der durch den Arbeitgeberanteil erwirtschaftet wurde in die Insolvenzmasse aufgenommen.
Das wäre jetzt z. B. ein Risiko für dich, wenn dein Arbeitgeber als Arbeitgeberanteil einbezahlt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wenn mein AG in den nächsten 5 Jahre Insolvenz anmeldet wäre das eingezahlte Geld weg?
Zitat von Tikonteroga
Hier stellt sich jetzt vielleicht die Frage, wie das bei dir der Fall ist. Das kommt nicht ganz klar rüber.
Ich habe die Möglichkeit selber was einzuzahlen, aber das möchte ich momentan noch nicht. Die 65 € würden direkt vom AG herausgehen. Also von meinem Bruttolohn wird nichts abgezogen, mein monatlicher Auszahlungsbetrag bleibt gleich.
Zitat von Tikonteroga
Wenn du die Beiträge über Entgeltumwandlung bezahlst, werden die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen. Das bedeutet zum Einen, dass du für die Beiträge keine Einkommenssteuer und keinen Solidaritätszuschlag bezahlen musst. Auf der Gehaltsabrechnung entspricht dann das Steuer-Brutto sowie das SV-Brutto dem Brutto abzüglich der Beiträge durch Entgeltumwandlung. Zum Zweiten müssen du aber auch dein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegepflichtversicherung) bezahlen. Wenn du dann aber die die BAV-Rente beziehst, werden von dieser Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag sowie der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung abgezogen. Von der Versicherung bekommst du also keinen "Arbeitgeberzuschuss".
Das verstehe ich nichts ganz
Zitat von Tikonteroga
Bei meiner Direktversicherung gab es z. B. eine Garantieverzinsung von 1,75 %. Da es aber auch eine Abschluss- und Vermittlungsgebühr gab, die mit den Beiträgen der ersten 5 Jahre verrechnet wurde, wurden von meinen Beiträgen 17,5 % als Gebühren abgezogen
Also macht es Sinn so eine Versicherung abzuschließen anstatt 1% mehr Gehalt zu bekommen? Ich stehe bisschen auf dem Schlauch
PS: Die Unterlagen habe ich heute bekommen, da wird einmal was von einer garantierten monatlichen Rente und einer voraussichtlichen monatlichen Rente geredet, was kann ich mir beim letzten vorstellen?
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
[QUOTE=Lynkon;140775]Verzeit die verspätete Antwort. Hatte bisschen viel zu tun.
Also....
Zitat von Lynkon
Wenn ich es richtig verstanden habe, wenn mein AG in den nächsten 5 Jahre Insolvenz anmeldet wäre das eingezahlte Geld weg?
Also ich kann dir das jetzt nicht im Detail anhand der Gesetzgebung darlegen, ich kann dir nur sagen, wie das bei mir ablief.
Ich hatte eine Direktversicherung für die ich die Hälfte des Beitrags durch Entgeltumwandlung geleistet habe. Die andere Hälfte der Beiträge hat der Arbeitgeber geleistet. Diese Versicherung hatte während des Insolvenzverfahrens weniger als 5 Jahre bestanden. Deshalb konnte sich der Insolvenzverwalter die Hälfte des Rückkaufswert ausbezahlen lassen. Die andere Hälfte war jedoch unverfallbar, da ich die Hälfte der Beiträge über die Entgeltumwandlung geleistet hatte.
Ich hatte auch nachträglich noch eine zweite Direktversicherung abgeschlossen, um den maximal möglichen Betrag (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) einzuzahlen. Die Beiträge wurden komplett durch Entgeltumwandlung geleistet. Diese Direktversicherung war deshalb von Anfang an Unverfallbar.
Ein Problem dass es auch gab, war dass man die Direktversicherungen erst stilllegen konnte, wenn Beiträge in einer bestimmten Summe geleistet wurden. Ich nehme mal an, dass die Verwaltung- und Abschlussgebühren bezahlt sein mussten....
Der Arbeitgeber zu dem ich gewechselt bin, hätte für die Versicherung auch einen Zuschuss geleistet, jedoch nur etwa mehr als ein Viertel dessen, was der alte Arbeitgeber geleistet hat. Ich hätte einen größeren Teil über die Entgeltumwandlung einzahlen müssen.
Es gab auch das Gerücht - "der Mitarbeiter hat gesagt, dass der Chef gesagt hat ..." - dass der Chef bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Hälfte des Rückkaufswert einbehalten hätte können. Ich erinnere mich jedoch nicht an Gerüchte, nach denen er das gemacht hat und mir waren auch keine Fälle bekannt. Ich weiß auch nicht im genauen, wie hier die Gesetzeslage ist. Aber könnte eine deiner Fragen im Beratungsgespräch sein.
Zitat von Lynkon
Das verstehe ich nichts ganz
Also wenn man Beiträge durch Entgeltumwandlung - also durch Brutto - leistet, dann werden dir von diesem Brutto keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Da du weniger Sozialversicherungsbeiträge leistest, sinkt auch die Höhe deines Anspruchs auf diverse Sozialleistungen wie gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld 1 und Krankengeld.
Wenn du z. B. 2000 EUR Brutto verdienst und 100 EUR über Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung bezahlst, dann werden vereinfacht 1900 EUR zur Berechnung des Kranken- und Arbeitslosengeld 1 bzw. zur Ermittlung von Entgeltpunken für die gesetzliche Rentenversicherung herangezogen. Außerdem musst du für die 100 EUR auch keine Steuern bezahlen. Du darfst die Steuern also behalten und darfst sie in die Direktversicherung einbezahlen und erhältst Zinsen. Jedoch musst dann in der Rentenphase die Rente versteuern und bekommst Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung abgezogen, wenn du die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten ist.
Zitat von Lynkon
Also macht es Sinn so eine Versicherung abzuschließen anstatt 1% mehr Gehalt zu bekommen? Ich stehe bisschen auf dem Schlauch
Das ist nicht einfach zu beantworten. Eine Gehaltserhöhung von 1 % ist nicht viel. Dein Nettogehalt bzw. dein Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld und Krankengeld wird nur unbedeutend höher werden. Der Zuschuss von deinem Arbeitgeber ist da deutlich höher. Es bestehen jedoch die o. g. Nachteile.
Wenn du jetzt bis zur Rentenphase einen Arbeitgeber hast, der dir diese 65 EUR einbezahlt und selbst nicht einzahlen muss, dann kann man es vielleicht als nettes Extra ansehen.
Wenn es jedoch irgendwann zu der Frage kommt, ob du zusätzliche Beiträge über die Entgeltumwandlung leisten möchtest, könnte man sich ja mal erkundigen, ob dann eine Riester-Rente nicht eine bessere Alternative wäre. Die Begründung dafür ist, dass du durch die Entgeltumwandlung weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlst und wie o. g. deine Ansprüche sinken. Bei der Riester-Rente ist das jedoch nicht der Fall, und du erhältst diverse Zulagen oder kannst Steuern sparen.
Du hättest dann die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, die staatlich geförderte Riester-Versicherung und die gesetzliche Rentenversicherung.
Zitat von Lynkon
PS: Die Unterlagen habe ich heute bekommen, da wird einmal was von einer garantierten monatlichen Rente und einer voraussichtlichen monatlichen Rente geredet, was kann ich mir beim letzten vorstellen?
Also es gibt eine garantierte Rente, die wohl anhand der vereinbarten Beiträge, der Garantieverzinsung und der Gebühren durch die Versicherung ermittelt wird. Die voraussichtliche Rente kann wohl zusätzlich noch eine Überschussbeteiligung enthalten, wenn der Versicherer an den Kapitalmärkten deutlich höhere Erträge als die Garantieverzinsung erwirtschaften kann.
Bei mir wurde die Überschussbeteiligung in den ersten Jahren in etwa als zweistelliger prozentualer Anteil der garantierten Rente "geschätzt" oder "prognostiziert". Am Ende lief er jedoch gegen 0 EUR bzw. 0 %.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Zitat von Tikonteroga
Jedoch musst dann in der Rentenphase die Rente versteuern und bekommst Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung abgezogen, wenn du die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten ist.
Man sollte erwähnen, dass die Beiträge zur gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung voll - also incl. dem ausfallenden Arbeitgeberanteil - gezahlt werden müssen.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Zitat von Hanomag
Man sollte erwähnen, dass die Beiträge zur gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung voll - also incl. dem ausfallenden Arbeitgeberanteil - gezahlt werden müssen.
Ja, danke für die Ergänzung. Und im Nachhinein ein "sorry" für die schon sehr zahlreichen "Flüchtigkeitsfehler" hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik.
AW: Direktversicherung / Lebens- oder Rentenversicherung
Vielen Dank für eure Hilfe. Besonder bei "Tikonteroga" möchte ich mich bedanken, dass du dir die Zeit genommmen hast und Licht in die Dunkelheit gebracht hast