ich habe ein Frage zur Buchung des Gewinns in das Eigenkapital und eine mögliche Gewinnverwendung.
Angenommen eine GmbH ermittelt im Rahmen ihrer GuV einen Gewinn in Höhe von 140.000,00 EUR.
Nun stellt sich die Frage nach der Gewinnverwendung. Die Gesellschafter möchten 40.000,00 EUR ausschütten und 100.000,00 EUR als Gewinn behalten, um anschließend davon eine Maschine zu kaufen.
Eigentlich würde ich ja die 140.000,00 EUR in das Eigenkapital verbuchen, weil es ja mein Eigenkapital erhöht.
Wenn ich das nun tue, wie wird dann die Gewinnausschüttung verbucht?
Wenn ich davon ausgehe, dass ich vorher ein Eigenkapital von 100.000,00 EUR hatte und nun nach dem Geschäftsjahr die 140.000,00 EUR dazubuche, habe ich ja 240.000,00 EUR Eigenkapital.
Nun schütte ich 40.000,00 EUR aus und habe noch Eigenkapital in Höhe von 200.000,00 EUR (wie genau wird das verbucht/Wird der Gewinn überhaupt komplett in das Eigenkapitel verbucht oder erfolgt vorab die Ausbuchung der Ausschüttung?)
Ich glaube wir buchen erstmal Gewinnvortrag vor Verwendung mit dem vollen Betrag an (SKR 03 Konto 0860) und die Ausschüttung dann gegen Gewinnausschüttung Konto 2870 wenn ich mich nicht irre.
ich würde mal sagen, dass kommt ganz darauf an, wie der Gewinnverwendungsbeschluss aussieht. So einen brauchst du - soweit im Gesellschaftsvertrag nicht irgend etwas anderes steht - bei einer GmbH immer, wenn du eine Ausschüttung machen möchtest.
Wenn darin steht (Beispiel): "Aus dem für das Geschäftsjahr XY festgestellten Jahresüberschuss sollen 40.000 EUR an die Gesellschafter ausbezahlt werden und der verbleibende Betrag von 100.000 EUR auf weitere Rechnung vorgetragen werden." Dann musst du nur 100 kEUR in den Bilanzgewinn übernehmen und kannst den Rest direkt ausbezahlen (gegen die GUV unterhalb des Jahresüberschusses buchen).
Falls der Beschluss aber so aussieht: "Der für das Geschäftsjahr XY festgestellte Jahresüberschuss soll auf weitere Rechnung vorgetragen werden. Aus dem ermittelten Bilanzgewinn sollen 40.000 EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet werden." Dann darfst du deinen kompletten Jahresüberschuss erstmal in das Eigenkapital buchen und dann die Zahlung wieder dagegen stellen.
Du kannst also das Ganze selbst in die Hand nehmen.
Eine etwas ungewöhnlichere Maßnahme wäre eine Vorabausschüttung zu machen. Hierzu bräuchtest du einen Beschluss mit Datum VOR dem Bilanzstichtag, der ungefähr folgenden Wortlaut haben könnte: "Auf den für das Geschäftsjahr XY noch festzustellenden Jahresüberschuss soll eine Vorabausschüttung in Höhe von 40.000 EUR an die Gesellschafter getätigt werden." Falls die Zahlung zur Ausschüttung zum Bilanzstichtag noch nicht gelaufen ist, kannst du dann eine Verbindlichkeit einbuchen und das Eigenkapital schon reduzieren. Im Gegenzug könnten sich die Gesellschafter schon eine Forderung einstellen.
Sprich doch hierzu mal mit deinem Steuerberater, wie du das am Besten löst.