LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Hallo,
ich habe noch einen alten Bausparvertrag der LBS, abgeschlossen 2001, Kontoführungsgebühr war keine festgelegt. Gerade habe ich den Kontoauszug für 2016 online eingesehen. Postalisch habe ich ihn noch nicht erhalten. Jetzt kommt der Hammer: Im Kleingedruckten des Kontoauszugs für 2016 steht was von einer Änderung der ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge) und dass zum 01.01.2017 eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro jährlich eingeführt wird. Weiterhin steht dort, dass ich dieser Änderung schriftlich widersprechen kann und sollte ich binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung nicht widersprechen, gilt meine Zustimmung als erteilt.
Meine Fragen hierzu:
1. Wann laufen die zwei Monate? Erst nachdem ich den Auszug auch schriftlich erhalten habe oder jetzt schon?
2. Was passiert wenn ich widerspreche? Kann mir die LBS den Bausparvertrag dann kündigen?
Ich kann jedem, der noch so einen alten Bausparvertrag der LBS hat nur raten, das Kleingedruckte in seinem Kontoauszug diesmal ganz genau zu lesen.
Danke für eure Antworten im Voraus!
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von matotin
Das heißt, sie können alle Vertragsbedingungen zu ihrem Vorteil verändern.
In vielen aktuellen Tarifen haben sich die (meisten) Bausparkassen eine Hintertür offen gelassen. Fast immer geht es dabei um die Zinssätze. Bedingt durch die Erfahrungen der jetzt seit etlichen Jahren laufenden Niedrigzinsphase. Die Bedingungen der Alttarife werden ebenfalls intensivst nach Hintertüren durchleuchtet. Ohne ihre Mütter im Hintergrund und das Ausweichen auf weitere Geschäftsfelder, insbesondere Finanzierungen, hätten bereits einige - auch große - Bausparkassen ihre Türen schließen müssen.
Aus Kundensicht/für die Kunden sehr ärgerlich und kaum zu verstehen.
Zitat von matotin
Bin ich dann damit nicht einverstanden, kündigen sie mir einfach. Wie kann man so einseitige Verträge zum Nachteil des Kunden durch die Finanzaufsicht bringen ? Mir ist eins klar, man will, dass ich Widerspruch einlege um mir dann zu kündigen. So glauben sie wird man die Altkunden mit gut verzinsten Verträgen los.
DAS haut mich ehrlich gesagt vom Hocker. Wie oben erwähnt, bei aktuellen (genehmigten) Tarifen fast Standard, aber bei Alttarifen???
Ich kann mich daran erinnern, dass genau darüber - bei den Alttarifen keine Hintertür eingebaut zu haben - die (heutigen) Bausparkassenvertreter den Kopf geschüttelt haben. Aber wer hat [früher] damit gerechnet, dass so eine Niedrigzinsphase, dann noch so langanhaltend, kommt?
Zitat von matotin
Mir ist auch aufgefallen, dass bei keinem Teilnehmer des Forums von solchen einseitigen Vertragsbedingungen berichtet wurde.
Eine wahrscheinliche Erklärung habe ich oben genannt. Weitere Wortmeldungen ob dies bei anderen Bausparkassen ebenfalls in den (alten) Bedingungen drinstehen, wären interessant und wichtig.
Grundsätzlich hoffe - und erwarte - ich, dass sich ein Ombusmann und/oder die Finanzaufsicht dieser Problematik annimmt. Verbraucherschützer wären ebenfalls gefragt.
Ist absolut sichergestellt, dass der zitierte §32 tatsächlich in den für DIESEN Tarif gültigen AGB der LBS Ost vorhanden ist und nicht in einer aktuelleren?
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
@matotin: Bin auch gerade schockiert. Vor allem, wenn diese Kündigungsklausel wirklich drinsteht können sie nächstes Jahr 50 oder 100 Euro verlangen und du könntest nichts machen. Eine Obergrenze für zulässige Kontogebühren scheint es ja nicht zu geben. Ich könnte mir schon vorstellen, dass da ein Gericht irgendwann entscheidet, dass das so nicht geht aber da müsste erst mal jemand klagen.
Wie obelix bereits empfohlen hat, würde ich an deiner Stelle auch erst mal überprüfen, ob der Paragraf wirklich in den für dich gültigen ABB steht.
Wenn ja, würde ich dir nicht raten zu widersprechen.
Du könntest Beschwerde bei der BaFin einlegen. Ob es was bringt, weiß ich nicht aber einen Versuch wäre es vielleicht wert. Die haben auch ein Verbrauchertelefon siehe https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/...efon_node.html
Ansonsten wäre vielleicht noch eine Verbraucherzentrale ein guter Ansprechpartner für dich. Ob ein Ombudsmann in diesem Fall etwas bringt, glaube ich eher weniger aber schaden kann es auch nicht.
Und selbst wenn es nicht sofort etwas bringt: Je mehr Leute sich beschweren umso wahrscheinlich ist es, dass irgendwann mal jemand dagegen klagt. Bei einem für den Verbraucher positiven Gerichtsurteil könnten die Gebühren dann ggf. auch noch nachträglich zurückverlangt werden.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Der § 32 mit mehreren Absätzen ist in meinem Vertrag Anfang der neunziger Jahre mit dem oben von mir aufgeführten Bestandteilen vorhanden. Welche AGB in heutigen Verträgen stehen ist mir nicht bekannt. Wie gesagt, ich beziehe mich alleine auf meinen Vertrag (neunziger Jahre).
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Ich bin auch betroffen (LBS Bayern), gleich bei zwei Verträgen von 2001 und 2009.
Ich habe sofort per E-Mail Widerspruch eingelegt, nachdem mir die entsprechende Klausel auf der Rückseite meiner Kontoauszüge aufgefallen war. Im Prinzip war der Widerspruch nur ein 5 Zeiler.
Die LBS hat den Widerspruch klaglos akzeptiert und mir gestern die Fortführung des Vertrags zu den bestehenden Konditionen schriftlich bestätigt.
Der Versuch zu kündigen wurde seitens der LBS nicht unternommen. Offensichtlich weiß man, dass man sich damit auf juristische Glatteis begeben würde.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Nein, bei mir ist unter den Kündigungsgründen nur das Übliche aufgeführt (keine Besparung trotz dreimaliger Mahnung etc.).
Dein Fall ist echt krass. Da würde ich mich mal an einen Rechtsanwalt (wenn du eine Rechtschutzversicherung hast) und/oder eine Verbraucherschutzorganisation wenden. Die LBS sichert sich in deinem Fall ja quasi zu, dass sie jederzeit einseitig den Vertrag ändern kann.
Es gab mal vor Jahren eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Debitel, in der eine vergleichbare Klausel gekippt wurde: Landgerichts Itzehoe gegen Talkline/debitel (Az.: 10 O 91/08). Vielleicht tuts ein böser Brief vom Anwalt mit dem Urteil als Munition schon und sie knicken ein. Ich denke, die werden auch keinen juristischen Streit wegen der paar Kröten anfangen wollen.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Kurzes Feedback meinerseits: Nachdem ich den Papierkontoauszug hatte, habe ich ebenfalls Widerspruch eingelegt. Heute kam eine Bestätigung der LBS, dass der Widerspruch vermerkt wurde und zukünftig keine Kontogebühren anfallen. Happy End!
(Bei mir stand aber auch keine Kündigungsandrohung in der Widerspruchsbelehrung und auch nicht in den ABB.)
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Hi,
ich greife den Thread hier nochmal auf, da ich nun auch Post von der LBS bekommen habe. Von mir wollen Sie nun 18 EUR Kontoführungsgebühren, sofern ich nicht widerspreche.
Meine Frage ist nun, ob Sie mir den Vertrag kündigen können, wenn ich den Änderungen widerspreche? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? Oder bleibt einfach alles beim Alten, wenn ich widerspreche? Im Anhang mal das Schreiben.
Bald schick ich denen auch mal ein Schreiben, dass ich noch mehr Zinsen haben möchte und Sie 6 Wochen Zeit haben zu widersprechen und wenn keine Antwort kommt, werden die geänderten Zinsen als anerkannt gewertet...
Wäre über eine zeitnahe Antwort dankbar. Vielen Dank schonmal im Voraus.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
auch ich habe eine Änderungsmitteilung von der LBS Nord BER-Han bekommen mit gleichem Wortlaut wie in der Abb. oben. Bei mir wäre es keine Neueinführung sondern eine Erhöhung der Gebühr von (seit Jahren schon 9,20 €) auf satte 24,- €/Jahr.
Zum Widerspruchsrecht im Schreiben steht: "Im Falle eines Widerspruchs verzichtet die LBS Nord für diesen Fall auf das Kündigungsrecht gemäß §32 Abs. 2 Satz 4 ABB".
Somit in die ABB geschaut, verzichtet die LBS auf Ihr Kündigungsrecht, dass sie sich lt. ABB damals schon eingeräumt hat. 1994 war von Niedrigzins keine Spur:
§32 Abs. 2 Satz 4 ABB besagt in meinen Vertragsunterlagen: "Im Falle des Widerspruchs des Bausparers kann die Bausparkasse den Bausparvertag kündigen, solange dies Auszahlung des Bauspardarlehens noch nicht begonnen hat." Wobei sich der §32 auf Bedingungsänderungen bezieht, nicht zu verwechseln mit dem Paragraphen über Kündigung des Vertrages.
Ich müsste also nicht mit einer Kündigung rechnen, wenn ich zur Gebührenerhöhung einen Widerspruch einlege. Also...
Musterbrief gesucht und los.
Hoffe, ich verstehe das nicht gänzlich falsch. Bin ja nicht "vom Fach".
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Das siehst du exakt richtig so und wichtig war, dass die LBS in dem Schreiben mitteilt, dass sie auf die Kündigung verzichtet.
In einigen Verträgen steht in den ABB's eben dieser Passus, dass bei Widerspruch die Bausparkasse kündigen darf (nicht bei allen Verträgen), eben dabei ist bei der Ausübung des Widerspruches exakt zu achten.
Bei dir alles gut, der Passus steht drin, aber die LBS teilt mit dem Erhöhungsschreiben den Kunden mit, auf diesen zu verzichten.
So zahlen die uninformierten, nachlässigen und bequemen Kunden die Gebühr in Zukunft, da sie der Erhöhung nicht widersprechen oder aber die Kasse verzichtet nicht auf den Paragraphen, der Kunde mit dem entsprechenden Passus in den ABB's widerspricht sorglos und die Kasse kündigt den ggf. hochverzinsten Vertrag.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Nach meinem Widerspruch im Dezember bekam ich auch direkt eine Bestätigung der LBS Nord, die wie folgt lautet:
Ihren Widerspruch haben wir in unseren Unterlagen vermerkt. Für den von
Ihnen genannten Vertrag / die von Ihnen genannten Verträge gelten weiterhin
die bisherigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
(ABB).
Zu viel belastete Entgelte im Januar 2018 werden wir unaufgefordert
korrigieren. Sie brauchen nichts
weiter zu veranlassen.
Die 18 EUR Kontogebühren hatten Sie zuvor eingezogen und bis jetzt allerdings noch nicht zurückgezahlt (Trotz Bestätigung des Widerrufs)
Meine Frage ist nun, wann man mit einer Rückzahlung rechnen kann. Und darüber hinaus könnte ich im Prinzip ja auch noch die verlorenen Zinsen, die ich für die 18 EUR bekommen hätte, zurückfordern (hier gehts mir aber eher um's Prinzip und nicht um die paar Cent).
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Hallo. So nachdem ich bei gleichem problem mit der LBS-Nord auf der suche nach leidensgenossen über google gesucht habe bin ich hier gelandet.
Hatte auch anfang Dezember 2017 die Mitteilung bekommen über das Serviceentgeld was erhoben wird auf meine Verträge. Nachdem ich das kleingedruckte durchgelesen habe von selbigen
und sicher war das ich bei einspruch nichts zu befürchten hatte ging noch am gleichen Tag das Fax mit dem Widerspruch raus.
Hierauf gab es keine reaktion aber pünktlich zum Jahreswechsel wurde mir die 18 euro pro Vertrag berechnet. Direkt wieder hingeschrieben (diesmal per mail da es Silvesterabend war) und recht schnell eine
Antwort erhalten mit dem gleichen Text wie be SaltonSea. Erstmal beruhigt aber jetzt nach 6 wochen ist immer noch nichts passiert. Also wieder hingeschrieben (per mail) und wieder genau die gleiche Antwort bekommen
wie in der Silvesternacht. dabei wollte ich nur genau wissen wielang es dauert bis de rückzahlung erfolgt. Mit anderen worten die mail ist ne standdartantwort und ob sich da wirklich jemand
um die Belange ihrer Kunden kümmert stellt sich beii mir jetzt in Frage. Mal schauen wann ich da mal jemanden telefonisch zu fassen bekomme.
Wie stehts bei euch? Schon jemand erfahrung wann das Geld zurücküberwiesen wurde oder muß man doch den Weg per einschreiben usw wählen.
Hatte es eigentlich so verstanden das es per Fax mit Sendebericht und Bild des gefaxten reicht.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von Jetron
Hierauf gab es keine reaktion aber pünktlich zum Jahreswechsel wurde mir die 18 euro pro Vertrag berechnet. ... Also wieder hingeschrieben (per mail) und wieder genau die gleiche Antwort bekommen
wie in der Silvesternacht.
in der Antwort-Mail der LBS steht:
"Zu viel belastete Entgelte im Januar 2018 werden wir unaufgefordert korrigieren. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen."
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von obelix
in der Antwort-Mail der LBS steht:
"Zu viel belastete Entgelte im Januar 2018 werden wir unaufgefordert korrigieren. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen."
Es reicht(e) ein E-Mail als Widerspruch.
Kurze Rückmeldung von mir: Noch keine Rückerstattung der 18 EUR für die Kontogebühren bisher (Stand 05. März).
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Habe heute eine Gutschrift mit Wertstellungsdatum 1.1.2018 über die Differenz auf dem Onlinekontoauszug zum Bausparvertrag gesehen.
Wie verhalte ich mich eigentlich richtig, wenn ich den Bausparvertrag noch möglichst lange als gute Geldanlage nutzen möchte?
Wurde 07/2014 zugeteilt - spare zur Zeit den maximalen Betrag jeden Jannuar und nebenbei noch 40€ VWL.
Wann sollte ich auf das Darlehen verzichten und die Zuteilung annehmen, wenn ich das Bonusguthaben nicht gefährden möchte?
Habe ich es richtig verstanden, dass Bausparguthaben+Bonusguthaben zusammen die Bausparsumme übersteigen dürfen - allerdings das Bausparguthaben selber nicht - damit nicht von der Bausparkasse gekündigt wird?