LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Hallo,
ich habe noch einen alten Bausparvertrag der LBS, abgeschlossen 2001, Kontoführungsgebühr war keine festgelegt. Gerade habe ich den Kontoauszug für 2016 online eingesehen. Postalisch habe ich ihn noch nicht erhalten. Jetzt kommt der Hammer: Im Kleingedruckten des Kontoauszugs für 2016 steht was von einer Änderung der ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge) und dass zum 01.01.2017 eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro jährlich eingeführt wird. Weiterhin steht dort, dass ich dieser Änderung schriftlich widersprechen kann und sollte ich binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung nicht widersprechen, gilt meine Zustimmung als erteilt.
Meine Fragen hierzu:
1. Wann laufen die zwei Monate? Erst nachdem ich den Auszug auch schriftlich erhalten habe oder jetzt schon?
2. Was passiert wenn ich widerspreche? Kann mir die LBS den Bausparvertrag dann kündigen?
Ich kann jedem, der noch so einen alten Bausparvertrag der LBS hat nur raten, das Kleingedruckte in seinem Kontoauszug diesmal ganz genau zu lesen.
Danke für eure Antworten im Voraus!
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Wird ja immer "besser" hier. §21 Abs. 3 ist höchstwahrscheinlich der Absatz, in dem steht, dass nachträgliche Änderungen der ABB mit Zustimmung des Kunden möglich sind und die Zustimmung als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb der Frist nach Bekanntmachung widersprochen wird. Dennoch würde ich mir, an deiner Stelle blondie, diesen §21 mal genau durchlesen, ob dort irgendwo von Konsequenzen bei Widerspruch die Rede ist. Wenn dort nichts steht, würde ich den Widerspruch "riskieren".
Zusätzlich kannst du natürlich auch schriftlich bei deiner LBS anfragen, was ein Widerspruch denn für Konsequenzen hätte. Pass aber auf, dass du die, in deinem Fall Sechs-Wochen-Frist nicht verstreichen lässt, falls die LBS nicht oder zu spät antworten sollte.
(3) Sonstige Bedingungsänderungen bedürfen des Einverständnissesdes Bausparers. Es gilt als erteilt, wenn derBausparer der Änderung nicht binnen sechs Wochennach Bekanntgabe in Textform widerspricht und bei Beginnder Frist auf die Bedeutung des unterlassenenWiderspruchs hingewiesen wurde. Satz 2 gilt nicht für denFall einer Änderung von § 18 Abs. 2 ABB, es sei denn, dieÄnderung ist lediglich redaktionell oder beruht auf einergesetzlichen Änderung
Und §17 wurde durch Punkt 5 ergänzt... Habe schon der Verbraucherzentrale Sachsen eine Mail geschickt mit dem Hinweis... einfach nur frech von denen...
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
damit ist alles klar und wie bereits von mir vermutet (#12), ist diese Änderung bzw. sind kommende Veränderungen, in den ABB abgesegnet. Anders konnte ich mir das nicht vorstellen. Hochinteressant, hat aber trotzdem für mich einen "unangenehmen Geschmack", dass z. B. eine (nachträgliche) Kontoführungsgebühr durch die Hintertür eingeführt werden kann. Vor allem stört mich diese "stillschweigende" Zustimmung des Kunden.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Von daher widersprechen und gut is... Aber ein *geschmäckle* hat die Sache schon finde ich. Gerade ältere Leute heften sowas ungelesen ab und schwups werden sicher nächstes Jahr 24,-€ Gebühr fällig.. Klar sind das hochverzinste Verträge (bei uns 4%). Aber wo es den Banken gut ging hat auch kein Hahn gekräht.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
@blondie: "... und bei beginnender Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen wurde." Auf die Bedeutung, also in diesem Fall die Einführung der Kontogebühr, bei unterlassenem Widerspruch wurdest du ja hingewiesen. Ich verstehe das so, dass die Konsequenz eines Widerspruchs wäre, dass die Änderung eben nicht in Kraft tritt, was du ja sowieso willst. Von weiteren Konsequenzen steht da nichts. Von daher sprechen die ABB eher für einen Widerspruch als dagegen. Ich bin nur Laie, deswegen sind meine Empfehlungen ohne Gewähr, aber ich an deiner Stelle würde widersprechen.
@obelix: Sorry, ich verstehe dich in diesem Punkt nicht mehr oder wir reden irgendwie aneinander vorbei. Du meintest doch bisher immer, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass sich die Bausparkassen auf so dünnes Eis begeben. Ich bin der Meinung, dass es kein dünnes Eis ist, solange der Kunde über sein Widerspruchsrecht informiert wird, was ja über die Kontoauszüge statt gefunden hat. Und jetzt schreibst du, dass du schon vermutet hast, dass es abgesegnet ist? Das war doch auch meine Vermutung, warum hast du dann vorher von dünnem Eis gesprochen?
Aber wie auch immer, ich denke wir sind uns alle zumindest in dem Punkt einig, dass die Bausparkunden in diesem Jahr ihren Kontoauszug ganz genau lesen und gegebenenfalls handeln sollten, oder?
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von blondie
Von daher widersprechen und gut is... Aber ein *geschmäckle* hat die Sache schon finde ich. Gerade ältere Leute heften sowas ungelesen ab und schwups werden sicher nächstes Jahr 24,-€ Gebühr fällig.. Klar sind das hochverzinste Verträge (bei uns 4%). Aber wo es den Banken gut ging hat auch kein Hahn gekräht.
Hat sich überschnitten mit meinem letzten Post aber was mir gerade auffällt: Wenn du tatsächlich noch 4% Zinsen bekommst, dann sind die ABB, die du verlinkt hast, nicht die ABB, die zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses gültig waren. Und nur die sind für dich relevant.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von NoPlan
@obelix: Sorry, ich verstehe dich in diesem Punkt nicht mehr oder wir reden irgendwie aneinander vorbei. Du meintest doch bisher immer, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass sich die Bausparkassen auf so dünnes Eis begeben. Ich bin der Meinung, dass es kein dünnes Eis ist, solange der Kunde über sein Widerspruchsrecht informiert wird, was ja über die Kontoauszüge statt gefunden hat. Und jetzt schreibst du, dass du schon vermutet hast, dass es abgesegnet ist? Das war doch auch meine Vermutung, warum hast du dann vorher von dünnem Eis gesprochen?
Zitat von obelix
Meine persönliche Einschätzung/Vermutung:
Nur "aus dem Blauen heraus" und weil die Bausparkassen dringend Einnahmen benötigen sowie die Hochzinstarife unattraktiver machen zu wollen kann die Kontoführungsgebühr nicht "plötzlich" erhoben werden. Es muss eine legale Grundlage dafür geben.
Bis vor wenigen Beiträgen hatte niemand hier entsprechende Voraussetzungen in den ABB genannt. Genau das war meine Vermutung; dass die Grundlage für die Einführung einer Kontoführungsgebühr in den ABB enthalten ... und damit von der BaFin genehmigt ist. Ohne diese Grundlage wäre es "sehr dünnes Eis" gewesen.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von NoPlan
Hat sich überschnitten mit meinem letzten Post aber was mir gerade auffällt: Wenn du tatsächlich noch 4% Zinsen bekommst, dann sind die ABB, die du verlinkt hast, nicht die ABB, die zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses gültig waren. Und nur die sind für dich relevant.
Gut müssen wir gucken ob da noch was da noch da ist. War ja ein vererbter Bausparvertrag
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von obelix
Bis vor wenigen Beiträgen hatte niemand hier entsprechende Voraussetzungen in den ABB genannt. Genau das war meine Vermutung; dass die Grundlage für die Einführung einer Kontoführungsgebühr in den ABB enthalten ... und damit von der BaFin genehmigt ist. Ohne diese Grundlage wäre es "sehr dünnes Eis" gewesen.
Ich zitiere mal meinen Beitrag #3:
Zitat von NoPlan
Ich habe mir die Original-ABB durchgelesen und da steht nichts von einem vorläufigen Verzicht auf Kontoführungsgebühren. Es steht aber drin, dass Änderungen der ABB der Zustimmung des Vertragsinhabers einen Monat nach Bekanntgabe erfordern.
Damit wollte ich eigentlich ausdrücken, dass die Grundlage für eine ABB-Änderung schon in den ursprünglichen ABB gegeben war. Zumindest in meinem Fall.
Zitat von blondie
Gut müssen wir gucken ob da noch was da noch da ist. War ja ein vererbter Bausparvertrag
Wenn nicht, kannst du die entsprechenden ABB bei Interesse auch bei deiner LBS anfordern. Aber am Besten vorher nachfragen, ob sie dafür auch noch Gebühren verlangen
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von NoPlan
Ich zitiere mal meinen Beitrag #3:
Damit wollte ich eigentlich ausdrücken, dass die Grundlage für eine ABB-Änderung schon in den ursprünglichen ABB gegeben war. Zumindest in meinem Fall.
Wenn nicht, kannst du die entsprechenden ABB bei Interesse auch bei deiner LBS anfordern. Aber am Besten vorher nachfragen, ob sie dafür auch noch Gebühren verlangen
Wobei ich ja vermuten möchte das sowieso die neuen aktuellen ABB gelten. Da mit großer Wahrscheinlichkeit Änderungen nie widersprochen wurden von dem jenigen der den Vertrag abgeschlossen hatte...
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Zitat von blondie
Wobei ich ja vermuten möchte das sowieso die neuen aktuellen ABB gelten. Da mit großer Wahrscheinlichkeit Änderungen nie widersprochen wurden von dem jenigen der den Vertrag abgeschlossen hatte...
Vorsicht! Jeder Tarif hat andere ABB. Welchen Tarif du hast, kannst du deinem Kontoauszug entnehmen. Oder anders gesagt: Wenn die von dir verlinkten ABB auf deinen Vertrag zutreffen würden, würdest du nur 0,05% Basiszins bekommen und bereits 9 Euro "jährliches Vertragsentgelt" bezahlen.
ich hab auch gestern meinen Bausparkonto Auszug für 2016 erhalten. Bin bei der LBS Bayern. Der Tarif lautet LBS-V35. Hierbei sollen die ABB mit Wirkung zum 01.01.2017 geändert werden, so dass dann eine Kontogebühr in Höhe von 9,60€ fällig wird. Werde auch gleich meinen Wiederspruch verfassen und absenden und bei Abweisung der Gebührenstornierung die Einschaltung des zuständigen Ombudsmann der VÖB ankündigen.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Widerspruch, übrigens ohne "e" , reicht wohl aus.
Hatte auch vorab per PDF im E-Mail Anhang widersprochen und per Einschreiben hinterher. Es wurde schon direkt auf die E-Mail reagiert und die Kontoführungsgebühren nicht erhoben.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Mittlerweile gibt es einen interessanten Artikel der Stiftung Warentest zu dem Thema: https://www.test.de/Debeka-Neue-Gebu...ich-5132973-0/
Meine Ausgangsfragen haben sich damit erledigt aber es kann natürlich gerne weiter diskutiert werden.
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Ich habe seit den neunziger Jahren ein Vertrag bei der LBS Ost Potsdam. Bezahle seit Anfang Kontogebühren damals 12.- DM, bis letztes Jahr 9,20 Euro. Ab 01.01.17 verlangen sie 24.- Euro.
Man hat mir mit dem letzten Kontoauszug die Veränderungen angekündigt mit dem Hinweis auf einen möglichen Widerspruch. Ich wurde auf verschiedene Paragraphen hingewiesen.Als ich diese
las, war ich doch ziemlich schockiert. Ich gebe den entsprechenden §§ 32 wieder:
Die Änderung bedarf der Zustimmung des Bausparers. Diese gilt als erteilt wenn innerhalb eines Monats nicht schriftlich widersprochen wird. Und jetzt kommt's !
Die Bausparkasse ist verpflichtet, den Bausparer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Im Falle des Widerspruchs des Bausparers kann die
Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen !
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Aber was hätte die Kündigung seitens der Bausparkassen für Folgen?
Bekommt man sein Guthaben inkl. normaler Zinsen zurück?
Bekommt man eventuelle Bonuszinsen?
Bekommt man seine Abschlussgebühr zurück?
AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?
Ich gehe schon davon aus, dass sie nicht umhinkommen das Guthaben auszuzahlen. Mein Problem ist, dass ich durch diesen §§ 32 der Bausparkasse als Kunde völlig ausgeliefert bin. Das
heißt, sie können alle Vertragsbedingungen zu ihrem Vorteil verändern. Bin ich dann damit nicht einverstanden, kündigen sie mir einfach. Wie kann man so einseitige Verträge zum Nachteil des Kunden durch die Finanzaufsicht bringen ? Mir ist eins klar, man will, dass ich Widerspruch einlege um mir dann zu kündigen. So glauben sie wird man die Altkunden mit gut verzinsten Verträgen los. Zu meiner Schande muss ich eingestehen bei Abschluss des Vertrages nicht alles kleingedruckte gelesen zu haben. Sie hätten dann mein Geld nicht bekommen. Mir ist auch aufgefallen, dass bei keinem Teilnehmer des Forums von solchen einseitigen Vertragsbedingungen berichtet wurde. Nochmal,
es handelt sich um die LBS Ost Berlin-Brandenburg !!