LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

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  1. Avatar von NoPlan
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    Standard LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Hallo,

    ich habe noch einen alten Bausparvertrag der LBS, abgeschlossen 2001, Kontoführungsgebühr war keine festgelegt. Gerade habe ich den Kontoauszug für 2016 online eingesehen. Postalisch habe ich ihn noch nicht erhalten. Jetzt kommt der Hammer: Im Kleingedruckten des Kontoauszugs für 2016 steht was von einer Änderung der ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge) und dass zum 01.01.2017 eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro jährlich eingeführt wird. Weiterhin steht dort, dass ich dieser Änderung schriftlich widersprechen kann und sollte ich binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung nicht widersprechen, gilt meine Zustimmung als erteilt.

    Meine Fragen hierzu:
    1. Wann laufen die zwei Monate? Erst nachdem ich den Auszug auch schriftlich erhalten habe oder jetzt schon?
    2. Was passiert wenn ich widerspreche? Kann mir die LBS den Bausparvertrag dann kündigen?

    Ich kann jedem, der noch so einen alten Bausparvertrag der LBS hat nur raten, das Kleingedruckte in seinem Kontoauszug diesmal ganz genau zu lesen.
    Danke für eure Antworten im Voraus!

  2. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Zitat Zitat von NoPlan
    ... Bausparvertrag der LBS...
    welche LBS? In D gibt es zehn unterschiedliche.



    Zitat Zitat von NoPlan
    Kontoauszug für 2016 online eingesehen. Postalisch habe ich ihn noch nicht erhalten.
    ich würde abwarten bis ich den echten Kontoauszug in der Hand halte und nicht vorher die Pferde scheu machen.


    Es gab Alttarife, bei denen in den AGB bei Abschluss eine Kontoführungsgebühr gelistet war und die Bausparkasse "vorläufig" auf diese verzichtet. Eine nachträgliche Änderung der Bedingungen kann ich mir nicht vorstellen, da müsste die BaFin zustimmen. Lasse mich aber gerne überzeugen.

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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    In meinem Fall LBS Bayern. Ich habe mir die Original-ABB durchgelesen und da steht nichts von einem vorläufigen Verzicht auf Kontoführungsgebühren. Es steht aber drin, dass Änderungen der ABB der Zustimmung des Vertragsinhabers einen Monat nach Bekanntgabe erfordern. In dem Kleingedruckten des Kontoauszugs steht zwei Monate. Was aber die Konsequenzen eines Widerspruchs sind, steht nicht drin. Ich hoffe daher, dass dann bei einem Widerspruch alles wie bisher bleibt?

    Ich denke, es wird einfach darauf spekuliert, dass die Leute das Kleingedruckte nicht lesen und dann nach spätestens zwei Monaten die stille Zustimmung in Kraft tritt. Anders kann ich mir das auch nicht erklären aber ich habe mir das jetzt mehrmals durchgelesen und wüsste nicht, was ich da falsch verstanden haben sollte. Da ja von der LBS ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wird, müsste das Ganze auch BaFin-konform sein, oder?

  4. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Zitat Zitat von NoPlan
    ... , dass Änderungen der ABB der Zustimmung des Vertragsinhabers einen Monat nach Bekanntgabe erfordern.
    das könnte ausreichen und keine erneute Genehmigung erfordern.

    Auf jeden Fall würde ich den Papierkontoauszug abwarten. Zur Not erkundigen wann dieser zugestellt wird. Danach - sofern dort der gleiche Passus enthalten ist - direkt bei der LBS anfragen welche Konsequenzen ein Widerspruch, der für mich logisch wäre, hat.

    ... und hier berichten.

  5. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    @obelix: Wie meinst du das mit "keine erneute Genehmigung erfordern"? Keine erneute Genehmigung durch die BaFin?

    Ich habe mittlerweile übrigens herausgefunden, warum in meinen Original-ABB von einem Monat und im Kleingedruckten vom Kontoauszug von zwei Monaten die Rede ist. Die ABB wurden vor ein paar Jahren schon mal geändert und die Widerspruchsfrist zu Gunsten des Kunden von einem auf zwei Monate erhöht.

    Ich werde jetzt tatsächlich noch abwarten, bis ich den Papierkontoauszug erhalte. Laut Homepage der LBS sollte das ca. Anfang Februar soweit sein. Da ist die Zwei-Monats-Frist auf jeden Fall noch eingehalten. Wenn dort das gleiche steht wie im Online-Kontoauszug, werde ich tatsächlich Widerspruch einlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Widerspruch die LBS tatsächlich dazu berechtigen könnte, meinen Bausparvertrag zu kündigen. In den Original-ABB steht zumindest nichts von einem Sonderkündigungsrecht für die Bausparkasse bei Widerspruch zukünftiger Änderungen der ABB durch den Kunden drin.

    Ich werde dann im Februar berichten, wie es weiter ging. Wenn das zwischenzeitlich noch jemand lesen sollte, der in der Vergangenheit bereits schon mal zukünftigen Änderungen der ABB seiner Bausparkasse widersprochen hat - kann ja aus einem anderen Grund gewesen sein - würde ich mich freuen, wenn derjenige berichten könnte, was bzw. ob es für ihn Konsequenzen gab.

  6. Avatar von JohnnyD
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Hallo, ich bin Kunde bei der LBS Hessen-Thüringen und habe das gleiche Problem. Ich habe ihn 2011 eröffnet und bislang nie eine Kontoführungsgebühr bezahlt. Habe gestern meinen Kontoauszug erhalten und man hat mir im September 2016 sogar zweimal eine Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,50 Euro berechnet und diese meinem Bausparguthaben abgezogen. Einmal für 2016 oder sogar einmal rückwirkend für das Jahr 2015! Online habe ich gesehen,dass man mir auch schon am 02. Januar weitere 9,50 Euro für das Jahr 2017 berechnet hat. Das ist eine Frechheit. Habe auch einen Alttarif mit 1% Guthabenverzinsung. Ich kann mich nicht daran erinnern jemals von der LBS Hessen Thüringen über die Einführung einer Kontoführungesgebühr informiert worden zu sein. Wie kann ich dagegen vorgehen? Kennt jemand die Rechtslage?

  7. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    zuerst bei der betreffenden Bausparkasse anfragen und danach ggf. weiter sehen und handeln.

  8. Avatar von fiskare
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Hallo Zusammen,
    ich hab auch gestern meinen Bausparkonto Auszug für 2016 erhalten. Bin bei der LBS Bayern, mit sehr altem Vertrag. Der Tarif lautet LBS-V. Hierbei sollen die ABB mit Wirkung zum 01.01.2017 geändert werden, sodass dann eine Kontogebühr in Höhe von 9,60€ fällig wird.

    Bezüglich Wiederspruchssrecht steht da:
    Die für sie relevanten Bedingungsänderungen bedürfen ihrer Zustimmung. Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß der ABB ihre Zustimmung als erteilt gilt, wenn Sie den Bedingungsänderungen nicht wiedersprechen. Der Widerspruch muss binnnen zweier Monate nach Bekanntmachung der Bedingungsänderungen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Bekannt gemacht sind Ihnen die Bedingungsänderungen mit Zugang dieses Schreibens.
    Ich werde da Montag anrufen und nachfragen, ob ein Widerspruch die Kündigung nach sich zieht.

    Viele Grüße,
    fiskare

  9. Avatar von JohnnyD
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    @obelix

    Werde ich machen! Ich habe heute schriftlich einen Widerspruch verfasst und bei Abweisung der Gebührenstornierung die Einschaltung des zuständigen Ombudsmann der VÖB (Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands) angekündigt. Bin gespannt was mir die LBS antworten wird und werde weiter darüber berichten!

  10. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    @fiskare: Exakt das gleiche wie bei mir. Hast du denn deinen Kontoauszug schon auf Papier erhalten? Bitte gib doch Bescheid, was dir die LBS gesagt hat. Insbesondere würde mich ja interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage denn eine Kündigung gerechtfertigt sein sollte, sollte die LBS tatsächlich mit Kündigung bei einem Widerspruch drohen. Ich werde aber wie gesagt auch selbst noch einmal nachfragen, sobald ich den Papierkontoauszug in den Händen halte und berichten, was mir erzählt wurde.

    @JohnnyD: Hast du dir mal das Kleingedruckte auf der Rückseite deines Kontoauszugs durchgelesen? Stand da eventuell auch etwas von einer Widerspruchsmöglichkeit? Vielleicht schon letztes Jahr oder vor zwei Jahren? Oder steht vielleicht in deinen Original-ABB drin, dass nur vorläufig auf Kontoführungsgebühren verzichtet wird? Da die Abbuchung bei dir schon im September 2016 erfolgt ist, kann es natürlich sein, dass die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist. Ich drücke dir aber trotzdem die Daumen, dass es gut für dich ausgeht und bin auch bei dir gespannt zu erfahren, wie es weiter ging.

  11. Avatar von bqrg17a
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    @all:

    Ich habe letzte Woche auch meinen Kontoauszug von der LBS mit dem Hinweis auf die Kontoführungsgebühren bekommen. Habe vor, Widerspruch einzulegen. Wird aber wahrscheinlich nicht viel bringen. Die Idee mit dem OMBUDSMANN finde ich gut!

  12. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Zitat Zitat von bqrg17a
    Habe vor, Widerspruch einzulegen. Wird aber wahrscheinlich nicht viel bringen.
    weshalb soll ein Widerspruch nicht viel bringen?

    Meine persönliche Einschätzung/Vermutung:
    Nur "aus dem Blauen heraus" und weil die Bausparkassen dringend Einnahmen benötigen sowie die Hochzinstarife unattraktiver machen zu wollen kann die Kontoführungsgebühr nicht "plötzlich" erhoben werden. Es muss eine legale Grundlage dafür geben. Dass viele Kunden sich über die Einführung der Kontoführungsgebühr wundern und dagegen widersprechen, ist der Bausparkasse mit Sicherheit klar und damit rechnet sie auch. Selbst wenn nicht vom Kunden widersprochen wird, ist eine zu Unrecht eingeführte Kontoführungsgebühr nicht haltbar. Es wird sich mMn nicht um einen Schuss ins Blaue handeln.

    Bitte weiter berichten! Irgendwann dürften wir hier eine Antwort der Bausparkasse auf den Widerspruch lesen. Ich hätte sofort zum Telefonhörer gegriffen und direkt bei der Bausparkasse angerufen.

  13. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    So wie ich das verstehe, scheint die gesetzliche Grundlage doch gegeben zu sein, wenn der Bausparer seine Zustimmung erteilt. Die Zustimmung erteilt er wiederum stillschweigend, wenn er nicht binnen zwei Monate Widerspruch einlegt.
    Klar, rechnet die Bausparkasse auch damit, dass einige Kunden widersprechen werden aber meinst du wirklich, dass das so viele sind? Ich glaube nicht, weil die meisten Kunden das Kleingedruckte entweder gar nicht lesen werden, zu spät lesen werden oder es lesen werden und keinen Widerspruch einlegen werden, weil sie der Meinung sind, dass es doch eh nichts bringt. Bis es sich dann herumgesprochen hat, dass ein Widerspruch eventuell doch was gebracht hätte, sind die zwei Monate rum. Ich kann mich natürlich auch irren aber für mich ist das Vorgehen der Bausparkasse unter diesen Gesichtspunkten mehr als plausibel.

    Ich habe beim Googeln übrigens noch einen interessanten Beitrag aus einem anderen Forum gefunden. Dort geht es zwar um die Debeka aber abgesehen davon, ist das Ausgangsproblem 1:1 dasselbe. Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich den Link hier poste: https://www.finanztip.de/community/th...-widersprechen

  14. Avatar von obelix
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    _Ich_ kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Bausparkasse auf dieses Glatteis ohne "Absicherung" begibt.

    Auch wenn (viele) Kunden das Kleingedruckte nicht Lesen und nicht Widersprechen wird innerhalb kürzester Zeit dann doch einer darüber fallen und entsprechende Gegenmaßnahmen, z. B. den Ombusmann einschalten, einleiten. Ob die Bausparkassen, deren Image aufgrund von (berechtigten? und unberechtigten) Kündigungen von Hochzinstarifen so oder so gelitten hat, dieses Risiko eingehen? Akzeptieren (von Nachteilen) durch Nichtreagieren??? Dünnes Eis.

    Scheinbar scheint die - plötzliche, nachträgliche - Einführung von Kontoführungsgebühren keine Ausnahme zu sein? Wie lange dauert es, bis sich irgendeine Zeitung, es muss ja nicht die Blöd sein .... auch wenn das dann sehr viele lesen, darauf stürzt.

    Wie oben geschrieben, alles meine persönliche Einschätzung/Vermutung!

    Schön wäre es, ein Betroffener würde sich nach Rücksprache mit seiner Bausparkasse hier äußern! Mein erster Griff wäre zum Telefonhörer gegangen.

  15. Avatar von bqrg17a
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Ich habe gestern Widerspruch per E-Mail erhoben. Ich werde euch darüber informieren, wenn und was mir geantwortet wird.

  16. Avatar von fiskare
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Telefonisch habe ich folgende Auskunft bei der LBS Bayern bekommen:
    • bei Widerspruch gelten die alten ABB
    • -> Keine Kontogebühren
    • Weitere Folgen gibt es nicht, ich hab noch explizit danach gefragt, ob der Vertrag dann gekündigt werden würde oder ähnliches

  17. Avatar von NoPlan
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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    @obelix: Naja, der Imageverlust fand ja hauptsächlich bei den ohnehin ungeliebten Altkunden statt. Die Zahl der Neuabschlüsse ist nach wie vor konstant und das obwohl schon seit ca. zwei bis drei Jahren immer mal wieder von teils ungerechtfertigten Kündigungen von Altverträgen zu lesen ist. Einen Neukunden, der sich für die Zukunft günstige Darlehenszinsen sichern möchte, interessiert es nicht, ob irgendwelche Bestandskunden mit Altverträgen Probleme mit ihrer Bausparkasse haben. Die nachträgliche Einführung der Kontoführungsgebühr betrifft ja wieder nur die Bestandskunden mit Altverträgen. Es sich bei diesen weiterhin zu verscherzen, könnte sogar vorteilhaft für die Bausparkassen sein, weil sie diese ja ohnehin los werden möchten. Letzteres ist aber selbstverständlich auch nur eine persönliche Einschätzung/Vermutung von mir.

    @bqrg17a: Glückwunsch! Es scheint sich immer mehr herauszustellen, dass ein Widerspruch in unseren Fällen wohl tatsächlich das einzig Richtige ist. Bin gespannt, ob bzw. was die Bausparkasse antwortet.

    @fiskare: Vielen Dank für die Rückmeldung! Das klingt doch schon mal beruhigend. Auch wenn rein telefonische Aussagen immer etwas mit Vorsicht zu genießen sind, deckt sich die Aussage mit den ABB, in denen ja auch keine Konsequenzen bei Widerspruch genannt werden.

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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    @fiskare; Danke für die Rückmeldung.

    @NoPlan; grundsätzlich finde ich mich ja genau so in deinen Aussagen wieder. Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Bausparkasse einseitig eine Verschlechterung/Gebühr einführen kann und ein Nichtreagieren als Zustimmung gilt? Wenn das rechtlich so in Ordnung ist, dann stehen allen Gemeinheiten (auch durch andere Unternehmen) Tür und Tor offen.

    Wenn, dann bitte umgekehrt: Der Kunde, der mit einer (neuen) Gebühr einverstanden ist, muss dies bestätigen.
    Z. B. bei Vertragsverlängerungen eines Mobilvertrages ist dies gleich in den Bedingungen geregelt. "Kündigt der Kunde nicht drei Monate .... "

    Ob das 1:1 vergleichbar ist, weiß ich nicht.

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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Hallo auch wir haben so eine Änderung bekommen. 12,-€ pro Jahr (kann sich bis zu 24,-€ erhöhen) LBS Sachsen konnte mir gar keine Auskunft geben welche Konsequenzen ein Widerruf hat. Nur schriftlich. Und die Direktion vor Ort hat mir empfohlen den Widerspruch zu machen. Schlimm mit welchen Mittel jetzt wieder versucht wird Geld von den Kunden abzuzocken..

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    Standard AW: LBS verlangt plötzlich Kontoführungsgebühren für Altverträge - Rechtens?

    Für diejenigen, die es nicht glauben wollen oder können..

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