Kapitalertrag zu viel abgezogen

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Kapitalertrag zu viel abgezogen

    Angenommen man würde die Befreiung von Abgabe der Steuererklärung beantragen und diese würde genehmigt.
    Was ist mit der von dem Freibetrag nicht gedeckten, somit zu viel abgezogenen Kapitalertragsteuer, wie bekommt man diese zurück erstattet ?
    Kann man nur dieser Part der Steuererklärung abgeben ?

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Kapitalertrag zu viel abgezogen

    Wenn Du keinerlei Einkünfte außer Kapitalerträgen hast, musst Du eben den Mantelbogen und KAP ausfüllen.

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kapitalertrag zu viel abgezogen

    Zitat Zitat von Angka
    Kann man nur dieser Part der Steuererklärung abgeben ?
    Sofern noch weiter Einkünfte vorhanden sind, kann man natürlich keine "halbe" Steuererklärung abgeben.


    Hier mal ein Auszug aus Wikipedia zur Nichtveranlagungsbescheinigung
    Bei der Auszahlung von Kapitalerträgen muss in der Regel Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Stellt sich dann nach Ablauf des Kalenderjahrs heraus, dass die Einkünfte insgesamt so niedrig sind, dass keine Einkommensteuer anfällt, muss der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben, damit die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet wird. Um dies zu vermeiden, kann mittels NV-Bescheinigung der Kapitalertragsteuerabzug und damit die spätere Steuererklärung und Einkommensteuerveranlagung vermieden werden. Zu dem betroffenen Personenkreis zählen in der Regel Rentner und Studenten.

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