Hallo,
Ich habe eine Bausparvertrag bei der BHW Tarif D maXX 5.
Vertragsbeginn war Februar 2001.
Seit Februar 2010 ist die Bausparsumme erreicht und das Geld liegt einfach nur auf dem Bausparkonto und vermehrt sich nur durch die Zinsen ein wenig.
Jetzt hat mich vor Weihnachten mein BHW-Berater kontaktiert und mir angeboten, den Vertrag zu beenden und mir das Geld auszuzahlen, da die Zuteilung ja nun seit 7 Jahren erfüllt ist.
Jetzt kommt das WICHTIGE:
Er meinte, wenn ich mir das Geld jetzt auszahlen lasse (ca. 5500 €), käme noch ein Prämie von ca. 1500 € dazu.
Sonst könnte es sein, dass BHW mir den Vertrag kündigt, weil die Bausparsumme ja schon lange erreicht ist, dann würde ich diese Prämie wahrscheinlich nicht bekommen.
Da ich dies doch etwas ungewöhnlich finde(warum sollte die BHW mir 1500 € schenken), habe ich nachgefragt.
Er meinte, das wäre so vereinbart.
Genaueres konnte/wollte er nicht sagen.
Kann das wirklich sein, dass die BHW mir 1500 € schenken will?
Hat jmd. die gleichen/ähnliche Erfahrungen gemacht?
Liegt es daran, dass sie mich "loswerden" wollen, weil mein Vertrag mit 2 % noch relativ gut verzinst wird??
Danke für eure Antworten.
das mit dem Bonus ist korrekt. Bisher hast du 2% verzinsung erhalten und bekommst bei Darlehensverzicht nocheinmal 2,25% rückwirkend dazu. Also das passt.
Aber die BHW kann den Vertrag nur kündigen wenn du mehr Guthaben als die Bausparsumme, deine 11.100€ drin hast, oder wenn dein Vertrag 10 Jahre zugeteilt ist.
Auf alle Fälle denVertrag NICHT kündigen. 4,25% kriegst du heute nirgends mehr mit der Sicherheit. Du kannst auch noch bis zu 1000€ /Jahr einzahlen, allerdings darfst du nicht über die 11100€ rankommen, sonst gibt es keinen Bonus. Aber bis dahin auf alle Fälle behalten. Empfehlung eines BHW Repräsentanten also mir.
Grundsätzlich, bei vielen anderen Bausparkassen, ist bei Hochzinstarifen nur der übliche tarifliche Sparbeitrag möglich. Um einfach zu rechnen bei einer 10.000er Bausparsumme mit einer Sparrate von z. B. 4€ wären dies 40 Euro monatlich oder 480 Euro jährlich. Ggf. [erfragen] sind Sonderzahlungen bis zur erforderlichen maximalen Höhe für die Gewährung der Wohnungsbauprämie (512€ p. A.) und zusätzlich VL-Zahlungen (480€ p. A.) zulässig.
Grundsätzlich, bei vielen anderen Bausparkassen, ist bei Hochzinstarifen nur der übliche tarifliche Sparbeitrag möglich. Um einfach zu rechnen bei einer 10.000er Bausparsumme mit einer Sparrate von z. B. 4€ wären dies 40 Euro monatlich oder 480 Euro jährlich. Ggf. [erfragen] sind Sonderzahlungen bis zur erforderlichen maximalen Höhe für die Gewährung der Wohnungsbauprämie (512€ p. A.) und zusätzlich VL-Zahlungen (480€ p. A.) zulässig.
Da hast du recht, aber die BHW lässt zu das man für die Wohnungsbauprämie die 1024€/Jahr einzahlen kann. Wer weiss wie lange noch.
Da hast du recht, aber die BHW lässt zu das man für die Wohnungsbauprämie die 1024€/Jahr einzahlen kann.
wie oben von mir geschrieben lassen das viele andere Bausparkassen ebenfalls zu. Bei Ledigen sind das für die WOP die genannten 512 Euro. [Plus VL 480 Euro.] Einige Bausparkassen verlangen dann für die "WOP-Einzahlungen" des Ehepartners einen eigenen bzw. anderen Bausparvertrag als den Hochzinstarif. BHW?
Sollte einem "BHW-Repräsentanten" bekannt sein. ;-)))
Bitte immer mit ganz genauen Zahlen rechnen. Auch die Bausparkassen machen dies bis auf den letzten Euro bei Hochzinstarifen. Überzahlungen gehen sofort zurück oder werden notfalls auf einem unverzinslichen Zwischenkonto verwaltet. Schlimmstenfalls führen sie zur Kündigung.
Bausparkassen müssen den Höchstbeitrag für den Erhalt der Wohnungsbuaprämie zulassen, bei allen Tarifen! Nur was nützt das, wenn ich damit die Bausparsumme erreiche und das Ding voll ist und die Bausparkasse kündigen, bzw. den Vertrag auszahlen darf.
Ich denke da kann es sinnvoller sein einen neuen BSV abzuschließen um dort die Wohnungsbaupärmie zu kassieren, auch kann man hälftig besparen, wenn man weiß dass man das Geld aus dem hochverzinsten Vertrag zu einem Zeitpunkt X benötigt und noch Besparungen möglich sind, ohne die Bausparsumme zu erreichen.
Im übrigen wird der Bonus im Zinseszinseffekt gezahlt, sprich es wird so getan bei Zuteilung, als hätte es den Zinssatz von Anfang an gegeben.
Das Bonuskapital ist dem Guthaben für die Ermittlung "Ansparung Bausparsumme" nicht zu zu rechnen.
Bausparkassen müssen den Höchstbeitrag für den Erhalt der Wohnungsbuaprämie zulassen, bei allen Tarifen! Nur was nützt das, wenn ich damit die Bausparsumme erreiche und das Ding voll ist und die Bausparkasse kündigen, bzw. den Vertrag auszahlen darf. Ich denke da kann es sinnvoller sein einen neuen BSV abzuschließen um dort die Wohnungsbaupärmie zu kassieren, auch kann man hälftig besparen, wenn man weiß dass man das Geld aus dem hochverzinsten Vertrag zu einem Zeitpunkt X benötigt und noch Besparungen möglich sind, ohne die Bausparsumme zu erreichen.
Danke für die Info mit dem Höchstbetrag für die WBP! Also lag ich mit meinen 500 € doch gar nicht so verkehrt (512 € wären richtig, bei verheirateten 1.024€).
Aber der gute Mann hat seit 2010 einen zugeteilten Bausparvertrag und noch 5.000 € Differenz zwischen Guthaben und Bausparsumme.
Wo siehst du da bitte die Gefahr, dass die Bausparsumme erreicht wird?
Klar, du hast deine Aussage allgemeingültig gehalten, aber dies hilft dem Threaderöffner in diesem Fall nicht weiter.
Ja, hätte sicher auch noch individueller auf den Fall eingehen können, aber ich unterstelle dass aus den allgemein gehaltenen Aussagen der TE sich seine Informationen zurecht legen kann.
Natürlich sollte er dann die Rate für den Erhalt der Wohnungsbauprämie noch weiterhin in den Vertrag einzahlen.
Bausparkassen müssen den Höchstbeitrag für den Erhalt der Wohnungsbuaprämie zulassen, bei allen Tarifen! Nur was nützt das, wenn ich damit die Bausparsumme erreiche und das Ding voll ist und die Bausparkasse kündigen, bzw. den Vertrag auszahlen darf.
das (Überzahlung) war hier nicht das Thema. Vom Guthabenstand ist "Luft" genug. Dann sind mMn das Aufzeigen ggf. weiterer Pferdefüße nicht erforderlich.