Hallo,
ich hatte in 2002 einen Kredit für einen PKW aufgenommen, Laufzeit bis 2008.
In 2007 habe ich einen neuen Darlehensvertrag mit der Bank gemacht über die zu diesem Zeitpunkt noch offene Restkreditsumme mit einer neuen Laufzeit bis Ende 2012.
Der neue Darlehensvertrag beinhaltete einen höheren Zinssatz.
Auch der Darlehensvertrag aus 2007 beinhaltete eine Widerrufsbelehrung.
Ich habe festgestellt dass der Text der Belehrung in etlichen Passagen von der Musterbelehrung des Gesetzgebers abgewichen ist, außerdem ist die Schrift klein und unterscheidet sich nicht vom übrigen Text.
Aber kann dieses Darlehen überhaupt noch widerrufen werden?