Allzweckkredit und Vertragsbruch

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  1. Avatar von amph
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    Standard Allzweckkredit und Vertragsbruch

    Hallo,
    ich habe einen Kredit bei der Sparkasse, der Berater hat mir damals auch eine Pflege Bahr angedreht die ich nicht brauche(bin unter 25 und fit). Der Kredit geht 5 Jahre und die Pflege Bahr hat eine Wartezeit von 5 Jahren, somit würde ich 5 Jahre unnötig zahlen, da ich die Versicherung sowieso kündigen wollte. Jetzt zu meinem Fall. Als ich bemerkt habe, dass die Pflege Bahr komplett unnötig ist waren schon 2-3 Monate vorbei und somit war eine Kündigung frühstens nach 2 Jahren möglich. Vor paar Wochen habe ich dann einen Brief erhalten. In diesem Brief steht, dass sich der Beitrag ab 2017 erhöhen wird. Ein Tag später habe ich eine Sonderkündigung abgeschickt und die UVK hat mir mit einer Kündigungsbestätigung geantwortet. Jetzt ruft mich der Sparkassen Berater der mir diese Pflege Bahr angedreht hat an und behauptet ich hätte einen Allzweckkredit und Vertragsbruch begangen. Wer ist im Recht? Die Pflege Bahr hat doch gar nichts mit dem Kredit zu tun. Wurde zwar am gleichen Tag unterschrieben, gezahlt habe ich beides separat.

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Allzweckkredit und Vertragsbruch

    Der Sparkassenfuzzi hat Angst um seine Provision. Sag ihm, er soll aufhören dich zu belästigen... Kredit und Pflegezusatzversicherung sind völlig unabhängig voneinander.

  3. Avatar von amph
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    Standard AW: Allzweckkredit und Vertragsbruch

    Er belästigt mich seit einer Woche, ich gehe einfach nicht mehr ans Handy. Jetzt habe ich auch einen Brief erhalten in diesem Brief steht "Allzweckkredit und Vertragsbruch". Obwohl ich meine Kreditrate jeden Monat pünktlich zahle und nur diese Pflege Bahr gekündigt habe. Denkt ihr die Sparkasse kündigt mir deswegen den kompletten Kredit und fordert den Restkredit in einer Zahlung oder brauch ich mir da keine Sorgen zu machen?

  4. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Allzweckkredit und Vertragsbruch

    Die Sparkasse kann Dir den Kredit deswegen nicht kündigen. Sollte dich der Typ weiterhin belästigen, solltest Du dich an seinen Vorgesetzten oder den Ombudsmann wenden.