Inkasso Info

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  1. Avatar von Bitte
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    Beitrag Inkasso Info

    Finde darüber sehr vieles nur was man sucht steht nie dabei und das Thema ist Interessant.

    Hier mal eine Kopie aus dem Strern.




    Immer mehr Menschen in Deutschland können ihre Schulden nicht mehr begleichen. Und immer mehr Gläubiger beauftragen Dritte mit der Eintreibung offener Rechnungen (Inkasso), statt sich auf mitunter langwierige Verfahren vor den Mahngerichten einzulassen.


    Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein. Inkassounternehmen oder -anwälte treten beim säumigen Schuldner nicht immer im Auftrag des Gläubigers auf, sondern mitunter auch auf eigene Rechnung. Das ist dann der Fall, wenn der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen verkauft hat. Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen. Grundsätzlich sollten Schuldner kein Formular unterschreiben, mit dem sie ihre Zahlungsverpflichtung anerkennen. Legt das Inkassounternehmen ein entsprechendes Schreiben vor, ist die Beratung durch die Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale oder auch einen Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.


    Kein Recht auf Betreten der Wohnung !!
    Im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern haben Inkassomitarbeiter übrigens kein Anrecht darauf, in die Wohnung des Schuldners gelassen zu werden. Inkassobüros dürfen Schuldner auch nicht unter Druck setzen. Nächtliche Telefonanrufe oder Erkundigungen bei den Nachbarn beispielsweise muss niemand hinnehmen. Gegen derartige Praktiken können sich Schuldner bei dem für das Inkassounternehmen zuständige Amts- oder Landgericht beschweren. In gravierenden Fällen kann auch eine Strafanzeige hilfreich sein.




    Wenn ich mich so umschaue muss man klar trennen,

    Inkasso wird durch Gläubiger ( Firmen usw ) beauftragt.

    Gerichtsvollzieher wird durch Vermittlung beim Amtsgericht beauftragt.


    ( Der Anwalt ) muss man dazwischen ansehen für die schlichtung usw.



    Was ich damit eigentlich sagen möchte, beim Gerichtsvollzieher ist das ein Gerichtsbeschluss vom Gericht in Deutschland der zum Pfänden kommt ( wenn was da ist ).


    Der Inkasso kommt durch einen Auftraggeber dem ich nichts geben muss, den ich vor der Türe stehen lassen kann da kein Gerichtsbeschluss erfolgte.





    Habe ich das so richtig verstanden ??

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Inkasso Info

    Ja das hast Du grob richtig verstanden.

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