Lohnsteuerrückzahlung ausgeschöpft und nun?

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  1. Avatar von brandenburg3
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    Standard Lohnsteuerrückzahlung ausgeschöpft und nun?

    Ich mache meine Lohnsteuererklärung selber da diese bei mir sehr umfangreich ist, viele Daten dafür benötigt werden und viel gerechnet werden muss um möglichst konkrette Angaben machen zu können
    und fahre damit seit Jahren auch sehr gut.

    Für das vergangene Jahr bin ich nur leider auf das Problem gestoßen dass mein Programm bereits die volle Steuerrückzahlung anzeigt, ich aber noch garnicht alle Angaben gemacht habe.
    Da fehlen noch einige Fahrten, Gerichtskosten, etc. was in der Summe noch mehrere 4-stellige Beträge sind.

    Kann man davon noch etwas ins Folgejahr mitnehmen oder einen Steuerfreibetrag für das kommende Jahr anrechnen lassen?

    Das würde sich nämlich sehr anbieten, da ich deutlich weniger Unkosten im Jahr 2016 hatte aber viel Mehr Steuern zahlen musste wegen z.B. einer Prämie von 10.000 Euro, wo gleich an einem Stück ca. 3000 Euro Steuern abgingen.

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Lohnsteuerrückzahlung ausgeschöpft und nun?

    Hallo,
    Verluse können übertragen werden. Da du aber wie mir scheint nur unter der Steuerfreigrenze bist, hast du wohl Pech gehabt.

    Du hättest dir im Herbst 2015 überlegen sollen, ob manche Ausgaben vielleicht nach 2016 verschoben oder Einnahmen vorgezogen werden könnten.

    Im Nachhinein ist da leider nichts mehr möglich.
    Gruß
    BenniG

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Lohnsteuerrückzahlung ausgeschöpft und nun?

    Ich stimme BennyG zu.

    Ergänzend dazu solltest du natürlich trotzdem soviel wie möglich Aufwendungen angeben, falls irgendwas nicht anerkannt wird oder nicht so zuzuordnen ist, wie du das gern hättest. (Stichworte Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastung)

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