einem Bekannten von mir wurde ein Abfindungsangebot unterbreitet, das Angebot ist aufgrund seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit wirklich sehr verlockend. Die Frage, die er sich dabei stellt, ist, ob er anschließend dieselben Chancen auf eine neue Stelle bei einem anderen Unternehmen hat, oder ob er den Grund für die Abfindung bzw. sein Ausscheiden aus dem Unternehmen bei seinem künftigen Arbeitgeber offen legen muss? Was würdet ihr sagen, ab welchem Alter man keine Abfindung mehr annehmen sollte? Er ist beispielsweise Anfang 30. Damit hat er meiner Meinung nach noch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch würde mich interessieren, was genau passiert wenn man eine Abfindung nicht annimmt? Gibt es für den Arbeitgeber dann irgendeine andere Möglichkeit um den "Platz" den der Mitarbeiter aktuell noch belegt freizubekommen? Was ich bisher auf afa-anwalt.de zum Thema Abfindung finden konnte hat mir schon weitergeholfen, aber die beiden oben stehenden Fragen sind immer noch offen und würden mich persönlich interessieren!
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#2
Bolitho
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Bolitho
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AW: Neue Stelle nach einer Abfindung - Offenlegung?
Hallo,
ein pauschale Antwort auf deine Fragen fällt schwer.
Wenn die Abfindung beispielsweise auf Grund eines freiwilligen Programms zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen angeboten wird, spricht meines Erachtens nichts gegen die Annahme. Rationalisierungsmaßnahmen sind leider inzwischen die Regel und entsprechende Wendungen finden sich in vielen Lebensläufen. Voraussetzung sollte aber sein, dass man wirklich noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Auch die Möglichkeiten des Arbeitgebers kann man ohne genaue Informationen über die Hintergründe nicht beurteilen. Kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen, muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden. Falls vorhanden ist hier der Betriebsrat oder die Gewerkschaft ein guter Ansprechpartner. Ansonsten oder zusätzlich sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
AW: Neue Stelle nach einer Abfindung - Offenlegung?
Soviel ich weiß wurde ihm die Abfindung im Rahmen einer solchen Rationalisierungsmaßnahme angeboten, und weil die Frist einer betriebsbedingten Kündigung wohl eine zu lange Vorlaufszeit in Anspruch nehmen würde.
Danke für deine hilfreiche Antwort! Ich hatte noch gar nicht daran gedacht den Betriebsrat oder im äußersten Fall einen Anwalt zu konsultieren.
AW: Neue Stelle nach einer Abfindung - Offenlegung?
Weder der BR noch ein Anwalt können die wichtigste Frage beantworten, nämlich wie seine Perspektiven sind, eine adäquate Stelle zu finden. Das muss er sich schon selbst beantworten.
AW: Neue Stelle nach einer Abfindung - Offenlegung?
Glaub es ist weniger ein Anwalt nötig, als das er den Nutzen davon betrachten sollte. Findet er schnell einen neuen Job? Denn wenn er die Abfindung nur dazu benutzt in den kommenden Monaten über die Runden zu kommen würde ich da nein sagen.