Frage zur Anwendung Fiannzierungsauslauf

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.04.2013
    Beiträge
    174
    Danke
    41

    Standard Frage zur Anwendung Fiannzierungsauslauf

    Hallo,

    ich habe mal folgende Frage:

    Wie wird bei einer Anschlussfinanzierung der Finanzierungsauslauf berechnet?

    Angenommen, ein Haus hat damals beim Kauf/Bau 270.000 Euro gekostet (Kaufpreis), wird dann anhand dessen der Auslauf berechnet/bewertet?

    Wenn nicht, und es soll der Verkehrswert ermittelt werden, wie kann man das machen? Gibt es da bestimmte Regeln oder "Listen" (so ähnlich wie die "Schwacke-Liste" für Gebrauchtwagen)?
    Oder zählt der Betrag, den man bei einem Verkauf aktuell ca. erzielen könnte?

    Der Kreditnehmer wird ja sicherlich gerne einen möglichst niedrigen Auslauf haben wollen, und die Bank könnte ja auch einfach sagen, nö, wir nehmen den damaligen Kaufpreis, und ignorieren die evtl. Wertsteigerung in der Zwischenzeit. Haben die Banken da sozusagen "das Sagen"?

    Wäre schön, wenn mir das mal jemand erklären könnte.

    Vielen Dank!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.301
    Danke
    1028

    Standard AW: Frage zur Anwendung Fiannzierungsauslauf

    Die Bank die das Darlehen prolongieren soll, also der bisherige Darlehensgeber, wird sicherlicher eher den damaligen Wert für das Prolongationsangebot ansetzen. Das muss sie ja aber nicht beunruhigen, denn sie werden ja sicherlich Vergleichsangebote anderer Banken einholen und diese wird das Objekt per Tischgutachten neu einwerten.

    Renomierte Finanzierungsmakler haben dafür - u.a. Sprengnetter - Immobilienbewertungsprgramme und werten die Immobilie ein und wählen die entsprechenden Banken mit den besten Konditionen aus. Diese Werte werden in der Regel dann auch anerkannt und akzeptiert.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.931
    Danke
    519

    Standard AW: Frage zur Anwendung Fiannzierungsauslauf

    @Polli1209

    In der Regel wird eine Bank den bisherigen Verkehrswert aus der Vergangenheit als Grundlage für den Beleihungsauslauf des neuen Darlehens heranziehen.
    Also in Ihrem Fall wohl die EUR 270.000.

    Ein Prolongationsangebot ist aber für Sie nicht bindend.
    Sondern auch die Möglichkeit sich am Markt umzuschauen ob es andere bessere Finanzierungslösungen für Ihre Prolongation oder dann Darlehensneuaufnahme bei einer anderen Bank gibt.

    Das Darlehen welches verlängert wird. Ist es das einzigste im Grundbuch? Oder gibt es noch weitere Darlehen bei der bisherigen Bank wo es noch eine weitere Zinsfestschreibung gibt?

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 28.06.2017, 15:39
  2. BGH-Entscheidungen zur falschen Anwendung von Gestaltungshinweisen aus Mustertexten?

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.05.2016, 18:01
  3. Frage zu § 489 BGB

    Von hirsch09 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 06.12.2014, 22:39
  4. Frage zur RSV

    Von Calypso im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 31.10.2014, 06:44
  5. Anwendung des § 489 BGB seitens der BHW

    Von Sieveeik im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 01.11.2010, 08:58