wir haben für unseren Hausbau zwei Baudarlehen abgeschlossen. Einmal ein Annuitätendarlehen und eine Zwischenfinanzierung (bis unser jetziges
Haus verkauft ist). Die Zwischenfinanzierung soll laut der Bank zuerst abgerufen werden, da sie einen Eigenkapitalersatz darstellt. Natürlich ist
es für die Bank gewinnbringender wenn wir zuerst die höherverzinste Zwischenfinanzierung abrufen und erst wenn diese erschöpft ist, das zinsgünstigere
Annuitätendarlehen in Anspruch nehmen. Darf die Bank das selbst entscheiden, welches Darlehen wir zuerst abrufen sollen? In unseren Vertragsunterlagen
ist dazu nichts geregelt.
Grundsätzlich ist der Einsatz der Eigenmittel vorrangig sehr wohl von Nöten. Die ZwFi ersetzt das EK für eine gewisse Zeit, insofern darf sie das.
So etwas hätte man aber bei Vertragsabschluss besprechen und festlegen können/müssen, denn die Bank wollte sie ja als Kunden gewinnen. Jetzt wo sie Kunde sind wird sie von diesem etwas ertragreicheren (so schlimm kann das ja gar nicht sein) Vorgehen nicht mehr abweichen.
wenn aber vertraglich keine Rangfolge vereinbart wurde, kann die Bank dann einfach so eine festlegen?
Das kommt mir schon komisch vor, der Bank geht es damit nur um den größeren Gewinn!
Es macht schon einen Unterschied von mehreren Hundert Euro monatlich.
@Pancho, in der Regel agiert man aus Sicht der Bank immer noch kundenfreundlich, also dort, wo Sie am wenigsten Zinsen zahlen.
Vielleicht fehlen hier aber noch einige Eckdaten um das plausibel zu beurteilen zu können wenn Sie schon eine Differenz von einigen Hundert EUR haben.
Kommen Sie mit den Auszahlungsvorraussetzungen im Darlehensvertrag nicht klar?
Dort ist es doch klar geregelt wie ausgezahlt wird.
in den Auszahlungsvoraussetzungen steht nichts von einer bestimmten Reihenfolge. Für beide Darlehen gibt es einen getrennten Kreditvertrag. Müsste dort nicht irgendwo stehen, dass zuerst das Zwischenfinanzierungsdarlehen abgerufen werden muss? Ansonsten müsste es mir doch überlassen werden, welches Darlehen ich zuerst abrufe. Das wurde mir übrigens telefonisch so nebenbei mitgeteilt, schriftlich habe ich das nicht bekommen.
Grundsätzlich zahlt die Bank ohne Ihre Einwilligung, sprich Ihrem Zahlungsauftrag, gar nichts aus, darf sie gar nicht. Erteilen sie diesen aber, wird sie ihnen gemäß Auszahlungsbedingungen vorschreiben, ihr EK einzusetzen und Teil dessen ist nunmal die ZwiFi.
leider war vorher nie die Rede davon, dass die Zwischenfinanzierung unser Eigenkapital ersetzen soll, verstehe den Zusammenhang auch gar nicht. Es geht um ein Darlehen bei der DIBA.
Jetzt okay alles klar. Ich habe auch gerade eine Zwischenfinanzierung in Vorbereitung für Kunden hier.
Bankzins 0,95% - Zwischenfinanzierung über 3%.
Zwischenfinanzierung für Vorfinanzierung Verkaufserlös ersetzt das Eigekapital.
Hier schauen Sie bitte in den Auszahlungsvoraussetzungen bei der Zwischenfinanzierung wie hier die Auszahlung aufgestaffelt ist.
Ansonsten wird nur mit Zahlungsauftrag ausgezahlt der von Ihnen ja vorgegeben wird.
unter dem Punkt "Auszahlungsvoraussetzungen" ist alles Mögliche aufgeführt (Grundbucheintrag usw.), allerdings nichts von einer bestimmten Reihenfolge.
Da ich hier solche Vordrucke habe, zur Anforderung der einzelnen Auszahlungen (auf denen sogar steht, dass ich angeben soll, von welchem Konto ausgezahlt
werden soll), mache ich das jetzt einfach mal so wie ich möchte. Ich werde ja sehen ob es geht oder nicht.
So machen Sie es. Sie müssen als Kunde ja angeben von welchem Darlehen ausgezahlt werden soll.
Kreuzen Sie einfach das Darlehen an wo Sie die geringsten Zinsbelastungen haben.