Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
In meinem Darlehensvertrag ist mir was aufgefallen. Und zwar bei den Zinsangaben. Dort gibt es:
- Sollzinssatz jährlich
- Effektiver Jahreszins
- Sollzinsbindung
- Vertragslaufzeit
- Sollzinsbetrag monatlich
- Zinsbetrag pro Tag
So, die letzten zwei Punkte errechnen sich aus Darlehenssumme und Sollzinssatz jährlich.
Die Angabe der Zinsen pro Tag ist auch korrekt (kann ich auch rechnerisch nachvollziehen).
Allerdings ist die Angabe des "Sollzinsbetrag monatlich" falsch.
Ist dies ein Grund den Darlehensvertrag anzufechten (ich weiß jetzt nicht ob Anfechten das richtige Wort ist, ich meine halt evtl. den Vertrag rückgängig zu machen etc.)?
Allerdings ist die Angabe des "Sollzinsbetrag monatlich" falsch.
Wie hast Du den berechnet, mit den tatsächlichen Tagen oder mit 30 Zinstagen pro Monat?
Ist dies ein Grund den Darlehensvertrag anzufechten (ich weiß jetzt nicht ob Anfechten das richtige Wort ist, ich meine halt evtl. den Vertrag rückgängig zu machen etc.)?
Wahrscheinlich nicht. Aber da könntest Du in einem der Widerruf-Joker-Threads nachfragen.
Genau das schrieb ich ja in meinem Eröffnungspost . Danke für die Bestätigung. Dachte schon ich könne nicht rechnen. Daher die Frage ob man solch einen Vertrag anfechten kann.