BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
Ich habe gestern eine Kündigung erhalten, eigentlich hätte ich den Bausparvertrag gerne als zinsenbringendes Sparkonto behalten, habe aber wohl zu viel Geld einbezahlt. Ich wollte nun von Euch wissen ob und wie ich gegen die Kündigung noch etwas tun kann. In der Kündigung stehen folgende Infos:
Ihr aktuelles Bausparguthaben beträgt z. Zt. 4.373,09 EUR. Zum 31.12.2015 hatten Sie
einen Bonusanspruch von 1.261,02 EUR. Durch Ihre Sparbeiträge, die jährlich gutgeschriebenen Basiszinsen und Ihren Bonusanspruch ist die Bausparsumme erreicht und der Vertrag erfüllt.
Daher kündigen wir Ihren Bausparvertrag gemäߧ 488 Abs. 3 BGB mit einer Frist von drei Monaten.
Der Sparbeginn war 1998, die Bausparsumme 5.112.92 €
Ich habe irgendwo gelesen, dass der Bonusanspruch nicht mit eingerechnet werden darf, bei so einer Kündigung.
Im Onlinekonto steht übrigens, dass der Zinssatz 2% beträgt, müsste der nicht höher geklettert sein?
Wie ihr seht, habe ich nicht so den Durchblick bei der ganzen Sache
Oder kann ich einfach 1500€ "Abheben" und dann wieder zum Jahreswechsel unter der Summe zu sein?
Im Onlineportal steht allerdings:
Information zur Guthabenrückzahlung
Mit dieser Vertragsänderung haben Sie die Möglichkeit auf Teile des Guthabens Ihres Bausparvertrages zuzugreifen. Bei der Guthabenrückzahlung handelt es sich um eine Teilung des Vertrages und Kündigung des Teilvertrages mit dem auszuzahlenden Guthaben.
Die Guthabenrückzahlung ist nur bei reinen, nicht in Finanzierungen gebundenen Sparverträgen möglich.
Für die Rückzahlung beim Tarif D Plus und D maXX wird eine Gebühr von 1% der Auszahlungssumme, mindestens 10 EUR berechnet. Für die Rückzahlung wird beim Dispo 2000 (Tarif D, AD) eine Gebühr nach § 30 Abs. 2 der ABB berechnet. Sofern der Bausparvertrag bereits zugeteilt ist, geht die Zuteilung verloren.
Aber: Wird die Bausparsumme nur erreicht, indem die Bausparkasse die Bonuszinsen einberechnet, kann sie nicht nach § 488 Abs. 3 BGB kündigen. Das hat das OLG Celle bestätigt und die Kündigung für unwirksam erklärt. Grund: Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers. Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden (OLG Celle, Urteil vom 14. September 2016).
AW: BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
@tneub
Lasst euch eure Finanzprodukte vernünftig erklären und verkaufen, hinterfragt diese und wenn ihr diese beim Zeichnen nicht verstanden habt, dann zeichnet auch nicht. Vor allem lasst euch vernünftig und seriös durch einen unabhängigen Makler beraten, dann entstehen hinten raus auch nicht solche Enttäuschungen.
Bausparvertrag ist Bausparvertrag. Steckt sparen drin aber auch Bau und Bauen muss man damit auch nicht. Ein Bausparvertrag ist von der Anlage her ein leicht verständiches Produkt, kann man in 7 Minuten wunderbar erklären, auch sind die Möglichkeiten vom Produkt her klar abgesteckt, wenn gleich sich die Tarife und Möglichkeiten im Detail unterscheiden aber dafür hat man seinen Berater, seinen Makler.
@matti
Das Forum ist aber dafür da, diese Fragen zu stellen, wenn gleich du auch Recht hast, hinterher ist das Gejammer immer groß, aber vorne wollte man sich nur oberflächlich beraten lassen. Ist das Kind aber in den Brunnen gefallen sollten wir auch helfen und Verständnis für die Fragen haben.
AW: BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
@noelmaxim
Ich habe das ursprüngliche System vom Bausparer bzw. der Bausparkassen schon verstanden.
Man sollte nur bei der Antwort bedenken, der Vertragsabschluss war 1998. Da wurde noch alle Finanzprodukte vom Vertreter bzw. Makler inkl. mehr oder weniger guter Beratung und noch nicht übers Internet vertrieben. Trotzdem glaube ich dass sich nach 18 Jahren die wenigsten an die Details des Beratungsgesprächs erinnern dürften. Desweiteren dürfte zu diesem Zeitpunkt keiner daran gedacht haben, in der Beratung zu erwähnen, dass die Bausparkassen versuchen könnten die Kunden rauszuekeln. Und das die Bausparkasse vermutlich nicht im Recht ist kann man an dem Gerichtsurteil sehen. Unter der Maßgabe hat der Beitrag sehr wohl seine Berechtigung und natürlich geht man dann nicht zum BHW Vertreter und läßt sich beraten, sondern versucht das über Foren oder Verbraucherzentralen, bevor man schwerere Geschütze auffährt.
Unter dem Hintergrund finde ich die pampige Antwort von Matti einfach unangebracht.
AW: BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
... es gibt viele Meinungen und Erfahrungen. Viele - wenn nicht sogar alle - haben irgendwie ihre Berechtigung.
Zitat von noelmaxim
Vor allem lasst euch vernünftig und seriös durch einen unabhängigen Makler beraten, dann entstehen hinten raus auch nicht solche Enttäuschungen.
das habe ich total anders erfahren. Kein unabhängiger Makler, den ich kennengelernt habe, konnte u. a. einen Bausparkassentarif so gut erläutern und erklären wie ein guter Bausparkassenberater. Häufig kannten die Makler nicht alle Tarife, sondern nur die aktuellen und/oder die, die für den Maklervertrieb bestimmt waren, und vor allem fehlte in sehr vielen Fällen das aktuelle, interne Wissen. Eine direkte Datenabfrage war überwiegend nicht möglich. [Gleiches gilt für die MA in Verbraucherzentralen.]
Habe ich Fragen zu (m)einem Produkt, wende ich mich immer zuerst an den direkten Vertragspartner. Dort erhalte ich grundsätzlich die sicherste und vor allem aktuellste Auskunft. Ob ich anschließend weitere Partner mit ins Boot hole, hängt von der Erstauskunft und der Situation ab.
Andere mögen andere Erfahrungen gemacht haben.
Zitat von tneub
Man sollte nur bei der Antwort bedenken, der Vertragsabschluss war 1998. Da wurde noch alle Finanzprodukte vom Vertreter bzw. Makler inkl. mehr oder weniger guter Beratung und noch nicht übers Internet vertrieben.
Die Aus- und Weiterbildung in der Finanzbranche ist deutlich besser geworden. Nicht zuletzt u. a. auch durch EU-Vermittlerrichtlinien.
Zitat von tneub
Trotzdem glaube ich dass sich nach 18 Jahren die wenigsten an die Details des Beratungsgesprächs erinnern dürften. Desweiteren dürfte zu diesem Zeitpunkt keiner daran gedacht haben, in der Beratung zu erwähnen, dass die Bausparkassen versuchen könnten die Kunden rauszuekeln.
vor 18 Jahren hat weder eine Bausparkasse noch irgendjemand anders mit so einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase gerechnet. Hatte der Kunde - wirklich - damals das Ziel so lange einen Vertrag anzusparen? Niemals, bzw. nur absolute Ausnahmen (z. B. Kindervertrag)! Das Problem der Bausparkassen sind die alten Hochzinstarife. Es wurde daraus gelernt und bei der Beantragung auf Zulassung von Neutarifen werden/sind Hintertüren für einen zulässigen Ausstieg oder Wandlung eingebaut. Sicher nicht einzig zum Vorteil der Kunden, sondern zum Eigenschutz. Ohne ihre Mütter im Hintergrund wären bereits einige Bausparkassen nicht mehr am Markt bzw. Pleite (ohne Großschaden für den Einzelkunden). Das Geld, welches die Bausparkassen in der Vergangenheit verdient haben ist weg. Das haben sich Aktionäre - vielleicht du und ich - in die Tasche gesteckt.
Natürlich auch die Mütter, deshalb ist es mehr als Recht, dass diese mit ins Boot geholt werden ... sofern möglich und sie es zulassen.
Zitat von tneub
Und das die Bausparkasse vermutlich nicht im Recht ist kann man an dem Gerichtsurteil sehen.
bitte immer den Einzelfall betrachten. Hier mag/wird es stimmen, in dem anderen gerade laufenden Beitrag muss der Kunde die Kröte schlucken [Kunde hatte Zuteilung angenommen und auf das Darlehen verzichtet.]. Es gibt weitere Vertragssituationen in denen eine Kündigung durch die Bausparkasse (bisher) zulässig ist.
Zitat von tneub
... und natürlich geht man dann nicht zum BHW Vertreter und läßt sich beraten, sondern versucht das über Foren oder Verbraucherzentralen, ....
das Mißtrauen ist sehr gut nachzuvollziehen, aber beachte meine Aussage oben. Die genauen Tarifdetails kennt immer noch die Bausparkasse selbst bzw. deren direkten Mitarbeiter am besten. Neben dem Vertreter vor Ort (Mißtrauen!?) gibt es immer eine Zentrale und Möglichkeiten sich dort "schlau" zu machen. Nicht "Abwimmeln" lassen ... heißt hier aber das Losungswort.
AW: BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
@Obelix
Grundsätzlich bin ich bei dir, nur geht es am Anfang ja nicht nur um - ich beziehe das mal auf den Wunsch ein Bausparvertrag zeichnen zu wollen - die besten Beratung sondern zu dem auch noch um den günstigsten und sinnvollsten Tarif. Erst wenn ich den gefunden habe, kann ich mich an den Berater der produktgebenden Gesellschaft wenden, nur in den seltensten Fällen aber wird man dann freudig beraten, denn das Geschäft hat ein anderer gemacht, die Arbeit wird dann ungern erledigt. Sicherlich bleibt dann ja noch die Hauotverwaltung und an eben diese wende ich mich z.B. wenn meine Kunden ihren BSV sinnvoll in die Finanzierung einbinden sollen und ich die Möglichkeiten des Tarifs in Erfahrung bringen will, um diesen optimal - Teilung, Tarifwechsel, Auffüllung, Erhöhung, Zuteilungsbeeinflussung usw. - ausnutzen und ausschöpfen zu können.
Auch habe ich ja von einem unabhängigen und erfahrenen Makler gesprochen. Erfahren ist dabei nicht nur der, der alles weiß (das gibt es ja sowieso nicht) sondern der aufgrund seiner Erfahrung seine Kontakte, sein Netzwerk, Partner vor allem aber Lösungen hat. Den Bauchladen haben viele, aber die wenigsten den Background mit verschiedenen Experten und Spezialisten zusammen zu arbeiten. Hier lassen sich hervorragend Synergieeffekte nutzen, sinnvoll angewendet ein Plus für den Verbraucher.
Erfahren kann auch sein, diverse Tätigkeitsbereiche schon ausgeübt zu haben. So kann ich zumindest sagen, Baufinanzierungen (aufgrund der Bankkaufmannlehre und der Berufserfahrung als Angestellter Banker und Finanzierungsmakler) und Bausparen aufgrund 11 jähriger Berufserfahrung als leitender Mitarbeiter einer großen Bausparkasse sind meine Steppenpferde und trotzdem bediene ich mich der Unterstützung eines Bausparmaklers, der die aktuellen Tarife kennt und beherrscht, die Änderungen bei den Bauspargesetzen erfährt und die rechtlichen Bedingungen beachten kann. Ahnung hat man dann natürlich nur noch von den Grundsätzen (was aber viel wert ist), die Details lassen sich dann aber erfragen, Infos einholen und Lösungen somit finden.
AW: BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
Zitat von noelmaxim
@Obelix
Grundsätzlich bin ich bei dir, ...
gebe ich gerne zurück. Die/Ihre Aussagen passen grundsätzlich.
Im konkreten Fall geht es um einen Alttarif und ggf. internen Regelungen, da sieht die Sache mMn etwas anders aus. Die gesetzlichen Bedingungen und Regelungen sind nur eine Seite. Kaum ein Außenstehender kommt an interne Anweisungen, die auch kundenorientierte Lösungsmöglichkeiten enthalten können, heran.
JETZT (Bausparvertrag wurde gekündigt) wird sich kaum ein Makler, der mit dem Kunden bisher nichts zu tun hatte, diesem Fall annehmen, es sei denn, er wittert Zusatzgeschäfte. Für mich verständlich!
Zitat von noelmaxim
... eines Bausparmaklers, der die aktuellen Tarife kennt und beherrscht ... Infos einholen und Lösungen somit finden.
genau an dieser Stelle habe ich große Zweifel, da können die (eigenen) Datenbanken noch so groß sein. Irgendwas um ~25 Bausparkassen in D dürften wir immer noch haben. Jede Bausparkasse, vor allem die großen, hat ca. 40 und mehr unterschiedliche Tarife (aktuelle + geschlossene). Viel Spaß! ;-) Die evtl. vorhandenen persönlichen Beziehungen reichen kaum aus, sofern diese nicht bereits abgerissen sind.
Internas gehen nur in seltenen Fällen und wenn dann gezielt aus einer Bausparkasse/einem Unternehmen heraus. Auch ein ehemaliger Mitarbeiter ist sehr schnell weit davon entfernt aktuelle (interne) Rundschreiben und Anweisungen zu erhalten. Das ist der Lauf der Zeit und normal.
AW: BHW "Dispo plus" – Kündigung seitens BHW weil Bausparsumme erreicht
Ja, es ging mir mehr um Neuabschlüsse was die Makler betraf.
Bei bestehenden Verträgen habe ich ja beschrieben wie ich das mache, Auskunftsvollmacht vom Kunden und dann über die Hauptverwaltung, meist reicht ein Anruf. Ich weiß ja wonach ich fragen muss, bzw. was ich erreichen möchte mit dem Altvertrag. Kann dann die Möglichkeiten mit gezielten Fragen schon steuern, da hilft es dann doch, wenn man die Materie Bausparen grundsätzlich verstanden und verinnerlicht hat, weil man damit 11 Jahre mal zu tun hatte Geht dabei ja mehr um die Technik von Bausparen und die ist fast immer gleich, denn so richtig revolutionäres hat es da in den letzten 20 Jahren nicht gegeben und mit Riester habe ich mich dann mal intensivst beschäftigen müssen, wenn man auch da noch nicht alles weiß, das meiste ist verstanden.