angenommen hat man eine vorläufige deckung für sein KFZ bekommen.
dann aber weigert sich die versicherung dieses KFZ zu versichern. (sie hat ihren grund welche das auch immer ist).
hat diese versicherung anspruch auf die versicherungsprämie für die zeit der vorläufige deckung ?
denn wenn das kfz ihrer meinung nach unversicherbar sei, dann würde sie auch keine versicherungsleistung zahlen, wenn während der vorläufigen versicherungszeit etwas passiert wäre ?