Hallo,
ich hoffe hier mehr Informationen zu erhalten bevor ich direkt bei der Bausparkasse anrufe.
In 2000 hatte ich einen Bausparer bei der LBS abgeschlossen, der neben einer Verzinsung von 2,5% noch einen Bonus von 1,5% bei Verzicht auf das Darlehen beeinhaltet. In 2011 wurde dieser Vertrag zugeteilt. Auf dem 10.000 Vertrag sind runde 7.000 Euro drauf. Einzahlungen erfolgen nicht. Selbst mit dem aufgelaufenen Bonus komme ich nicht über die 10.000 Euro.
Nun habe ich ein Schreiben von der Bausparkasse erhalten in dem mir mitgeteilt wird, daß ich
"vor einiger Zeit die Zuteilung des Vertrages angenommen und dabei auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Mit diesem Verzicht auf das Darlehen ist der Vertragszweck unwiederbringlich entfallen".
Der Bausparvertrag wird zum 28.02.2017 gekündigt.
Natürlich würde ich diesen Vertrag so lange wie es geht weiter führen. Ist die Kündigung Rechtens?
Aufgrund einer heute erfolgten telefonischen Auskunft wäre die Kündigung rechtswirksam, da der eigentliche Grund des Bausparens, der Erwerb eines Darlehensanspruchs, durch meinen Verzicht darauf hinfällig ist.
Eine Rücknahme des Verzichts ist nicht möglich und wäre bei dem noch dann vorhandenen sehr geringem Darlehensanspruch auch etwas seltsam.
Ja, der Darlehenverzicht war dann wohl ein blöder Fehler.
Bist du sicher, dass du die Zuteilung angenommen hast und auf das Darlehen verzichtet hast? Es könnte auch sein, dass die Bausparkasse dies zu Ihren Schreiben hinzugedichtet hat - vielleicht fallen ja einige drauf rein.
So lange du auch nur 1 cent Darlehen aufnehmen könntest, besteht der Anspruch auf selbiges und eine Kündigung des Bausparvertrages wäre erst 10 Jahre nach Zuteilung möglich.
Bist du sicher, dass du die Zuteilung angenommen hast und auf das Darlehen verzichtet hast? Es könnte auch sein, dass die Bausparkasse dies zu Ihren Schreiben hinzugedichtet hat - vielleicht fallen ja einige drauf rein.
auf solche Ideen kommen nur User in Foren.
Zitat von BenniG
Ja, der Darlehenverzicht war dann wohl ein blöder Fehler.
Naja, wenn man die Zuteilung annimmt, sollte doch in der Regel als bald das Guthaben ausgezahlt werden.
Da der Eröffner die Bank mit "vor einiger Zeit" zitiert, hört sich das für mich so an:
Unser Kunde erinnert sich bestimmt nicht an alles, was er uns unterschrieben hat. Also behaupten wir einfach mal, dass er vor einiger Zeit die Auszahlung verlangt hat. 90% unserer Kunden fallen drauf rein - Zinsen gespart. Wir legen uns nicht auf ein genaues Datum fest, nicht dass da der Kunde am Ende noch im Urlaub war.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#7
obelix
Erfahrener Benutzer
20.11.2011
856
1
obelix
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.11.2011
Beiträge
856
Danke
130
1
AW: LBS kündigt zugeteilten Bausparvertrag
selten so einen Unsinn gelesen.
Zitat von BenniG
Naja, wenn man die Zuteilung annimmt, sollte doch in der Regel als bald das Guthaben ausgezahlt werden.
weshalb? Das Geld wurde scheinbar nicht benötigt. Durch die Annahme der Zuteilung könnte sich der Kunde jederzeit täglich sein Guthaben auszahlen lassen. Tagesgeldkonto. Hätte er die Zuteilung nicht angenommen, was natürlich im konkreten Fall besser gewesen wäre, müsste er immer eine Wartezeit bis zur (erneuten) Zuteilung und möglicher Guthabenauszahlung einhalten.
Zitat von BenniG
Also behaupten wir einfach mal, dass er vor einiger Zeit die Auszahlung verlangt hat. 90% unserer Kunden fallen drauf rein - Zinsen gespart. Wir legen uns nicht auf ein genaues Datum fest, nicht dass da der Kunde am Ende noch im Urlaub war.
da kuckt jemand zu viele Science Fiction Filme.
Auch Bausparkassen leben nicht in einem luftleeren - und gesetzfreien - Raum.
Da muss ich wohl reinbeißen. Die Zuteilung habe ich mit gleichzeitigem Verzicht auf das Darlehen in 2011 angenommen. Daran gibt es nichts zu ändern.
Beim Abschluss wurde dieser Tarif auch als Sparmöglichkeit verkauft. Nimmt man das Darlehen gibt es weniger Guthabenzinsen, braucht man das Darlehen nicht, gibt es den zusätzlichen Bonus. Das war der Hauptgrund meiner jetzigen Anfrage, da nur das Darlehen betrachtet wird und für die Kündigung ausreicht.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#10
obelix
Erfahrener Benutzer
20.11.2011
856
1
obelix
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.11.2011
Beiträge
856
Danke
130
1
AW: LBS kündigt zugeteilten Bausparvertrag
Zitat von tneub
-die 10 Jahresfrist dürfte aber ab Abschluss gelten und nicht ab Zuteilung.
Nein. Wird ein Bausparvertrag zehn Jahre ab Zuteilung nicht vom Kunden in Anspruch genommen, kündigen die Bausparkassen diesen genau mit der gleichen Begründung wie oben (Sinngemäß: "Bauspardarlehen wird nicht beansprucht, damit ist der Sinn und Zweck des Bausparens nicht mehr gegeben."). Ist aber ggf. bei einem noch vorhandenen Darlehensanspruch eher anzufechten, wenn auch meist mit wenig Erfolg.
Im konkreten Fall hat der Kunde selbst auf das Darlehen verzichtet. Ende.
Ich frage mich schon immer, wenn bei mir die BSK mal versucht meinen Vertrag zu kündigen.
Die Zuteilungsreife ist schon lange erlangt, aber ein kleiner Darlehensanspruch existiert noch.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#12
obelix
Erfahrener Benutzer
20.11.2011
856
1
obelix
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.11.2011
Beiträge
856
Danke
130
1
AW: LBS kündigt zugeteilten Bausparvertrag
Zitat von tneub
Ich frage mich schon immer, wenn bei mir die BSK mal versucht meinen Vertrag zu kündigen.
Die Zuteilungsreife ist schon lange erlangt, aber ein kleiner Darlehensanspruch existiert noch.
Kündigungen kommen nur für sog. Hochzinstarife; z. B. Guthabenzins über ~2,5%.
Der TE hat eine Gesamtguthabenverzinsung von 4%. Aktuell ein Sahnestück als Geldanlage.
Kleinere Bausparkassen sind von diesen Hochzinstarifen zudem nicht so stark belastet wie die großen/Marktführer.
Da er aber maximal 10.000 € auf seinen Bausparer parken kann, ist es ja nicht wirklich tragisch - gut, Kleinvieh macht auch misst.
Mir hat mal mein Berater von der BHW erzählt, dass bei der Postbank die Bonuszinsen die Rückstellungen zu sehr aufblähen würden, sodass die BHW zwischenzeitlich die Verträge abgekauft hat. Ob Schlussendlich der Kunde oder die Bank im Vorteil war, hing natürlich von dem jeweiligen Bedarf ab. Ich habe meinen ehemaligen 10.000-DM-Vertrag immer noch.
Kündigungen kommen nur für sog. Hochzinstarife; z. B. Guthabenzins über ~2,5%.
Der TE hat eine Gesamtguthabenverzinsung von 4%. Aktuell ein Sahnestück als Geldanlage.
Kleinere Bausparkassen sind von diesen Hochzinstarifen zudem nicht so stark belastet wie die großen/Marktführer.
Meiner ist auch noch mit 2,5% zzgl. 2% Bonus bei Darlehensverzicht verzinst, bespart mit knapp über 7000€ bei einer Bausparsumme von 8800€.
Bausparkasse ist WR.
Angekündigt wurde, dass der Bonus verfällt, wenn die Bausparsumme überschritten wurde, da dann kein Darlehensverzicht mehr stattfinden kann.
Ansonsten kommen nur die (halb)jährlichen Standardschreiben, was mit dem Bausparer geschehen soll.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#15
obelix
Erfahrener Benutzer
20.11.2011
856
1
obelix
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.11.2011
Beiträge
856
Danke
130
1
AW: LBS kündigt zugeteilten Bausparvertrag
Zitat von tneub
Angekündigt wurde, dass der Bonus verfällt, wenn die Bausparsumme überschritten wurde, da dann kein Darlehensverzicht mehr stattfinden kann.
dann heißt es "Vorsicht an der Bahnsteigkante". Es wäre sehr ärgerlich wenn der Bonus verloren gehen würde.
Wann und wie der Bonus (zu dem Guthaben hinzu) gerechnet wird, händeln die Bausparkassen unterschiedlich. Ich würde mich direkt bei der zuständigen Bausparkasse nach deren aktuellen Regelungen für meinen Tarif erkundigen.
Sobald die Bausparkasse eine vermutlich rechtlich zulässige Lücke entdeckt, nutzt sie diese aus. Speziell Wüstenrot - wenn damit WR gemeint ist - prescht da gerne vor.
Ich habe bei Wüstenrot angerufen. Bei meinem Vertrag wird der Bonus nicht für die Prüfung reingezählt, ob die Bausparsumme schon erreicht ist.
Der zu erwartende Bonusanspruch wird allerdings auch nirgends ausgewiesen, so dass dies Otto-Normal auch schwerlich zuzumuten wäre, diesen zu ermitteln.
Onlineabfrage hab ich für den Bausparer nicht eingerichtet und auf dem jährlichen Kontoauszug ist es definitiv nicht ersichtlich.
Das wurde mir auch am Telefon als Begründung für die Nichberücksichtigung mitgegeben: "Sie kennen ja den Bonuszins gar nicht und können den sich auch nicht bzw. nicht so einfach selbst ermitteln."
Theoretisch müsste man über die kummulierten Zinsen und über den Dreisatz die Bonuszinsen ermitteln können. Oder hab ich einen Denkfehler?
kummulierter Zins x Bonuszinssatz = Bonusanspruch
Zinssatz