Ich habe gehört es sei für Freiberufler immer Pflicht eine Steuererklärung einzureichen. Stimmt das wirklich?
Wir sind ein Paar. Sie (die Freiberuflerin) setzt pro Monat keine 150 € um. Und ich (Angestellter) bin unter dieser Einkommensgrenze und zahle gar keine Lohnsteuern im Moment. Es erscheint also wenig sinnvoll.
AW: Steuererklärung für Freiberufler immer Pflicht?
Ich nehme mal an, es geht dir um die Einkommensteuererklärung oder auch um die Umsatzsteuererklärung?
Das Problem ist, dass das Finanzamt ja nicht einschätzen kann, wieviel die Freiberuflerin verdient, das könnte ja auch schwankend sein. Insofern besteht erstmal die Abgabepflicht.
Sofern das regelmäßig und immer gleichbleibend ist, könnte eventuell ein Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung Aussicht auf Erfolg haben.
Da die Nichveranlagungsbescheinigung für mehrer Jahre ausgestellt wird, spielt natürlich auch deine zu erwartende Einkommensentwicklung eine Rolle.
Außerdem gibt es natürlich noch mehrere Sachen, die eine Steuerpflicht auslösen z.B. Steuerklassenwahl 3/5, Bezug von Einkommensersatzleistungen usw.
All die Eventualitäten kann man hier im Forum sowieso nicht klären.
Gerade wenn man kaum Einkünfte hat und somit definitiv keine Steuern zahlt, ist so eine Einkommensteuererklärung aber auch kein Hexenwerk.
Ob man da jede mögliche Sonderausgabe und Werbungskosten berücksichtigt oder nicht, ist da eher nebensächlich.
AW: Steuererklärung für Freiberufler immer Pflicht?
Danke für die Antwort, das hilft sehr.
Wir haben letztes Jahr (das erste Jahr als Freiberufler) noch einen Steuerberater für fast 500 € hinzugezogen, konnten aber Rückzahlung erwarten. Dieses Jahr geht eine Rückzahlung gar nicht, weil wir gar keine Steuern abführen.
Mit Einkommensersatzleistung ist z.B. Elterngeld und Wohngeld gemeint?
AW: Steuererklärung für Freiberufler immer Pflicht?
Zitat von MoonKid
Mit Einkommensersatzleistung ist z.B. Elterngeld und Wohngeld gemeint?
Naja, ich wurschtel mich so durch.
Elterngeld Ja, Wohngeld weiß ich aus dem Kopf nicht, aber auch ALG, Krankengeld usw. Am besten mal nach Progressionsvorbehalt suchen.
Diese Einkommensersatzleistungen sind zwar steuerfrei, werden jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes für die restlichen Einkünfte berücksichtigt.