Kündigung Bauspar-Vorausdarlehn (TA) nach BGB 489: Was passiert mit Riesterförderung?
Guten Tag
folgende, seit 2010 bestehende Finanzierung aus 2 Bausteinen (jeweils 50%), liegt bei mir vor:
a.) Annuitätendarlehn über 10 Jahre
b.) Vorausdarlehn ohne Tilgung und Bausparvertrag von einer Bausparkasse (Unveränderliche Sparrate + Riesterförderung, Zuteilung nach ca. 12 Jahren, Bauspardarlehnszins unattraktiv aus heutiger Sicht )
Beides grundbuchlich, gemeinschafltich abgesichert durch Bank und Bausparkasse
Folgendes möchte ich durchführen:
1.) Heute: Abschluss eines Forwarddarlehns über die Summe aus Restschuld a.) + b.) (Differenz Darlehn-Guthaben BSV) in 2020
2.) In 2020: Ablösung von a.) mit dem Darlehn aus 1.)
3.) In 2020: Kündigug von b.) nach BGB 489 und Ablösung der Differenz aus Darlehn-Guthaben ebenfalls mit Darlehn aus 1.)
Nun meine Frage:
Was passiert bei Schritt 3 mit der bisher geflossenen Riesterförderung? (ca. 10T€). Vermutlich wird diese einbehalten und wegen "schädlicher" Verwendung zurückgeführt, oder?
Wie kann ich die Förderbeiträge retten?
Wäre eine Übertragung der Förderbeträge in das neue Darlehn 1.) möglich, wenn dies ebenfalls ein Riesterdarlehn ist?
Oder wäre es möglich vor Kündigung von b.) dort eine "Kapitalentnahme zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum" bei der ZfA zu beantragen (sowie z.B. bei Riestersparplänen möglich), um damit dann z.B. Zinsen von 1.) zu tilgen oder eine geringere Kreditsumme aufzunehmen?
Eigentlich müssten doch viele dieses Problem haben, da doch aus älteren BSV niemand die Bauspardarlehn nutzen wird, wegen der unattraktiven Zinsen.
Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass dann die Riesterförderung immer flöten geht.
Der Gesetzgeber ermöglicht ja für z.B. Riesterbanksparpläne auch den unschädlichen Wechsel des Anbieters. (abgesehen von Gebühren und Kursrisiken) Dann muss es doch bei Bausparverträgen auch machbar sein.
AW: Kündigung Bauspar-Vorausdarlehn (TA) nach BGB 489: Was passiert mit Riesterförder
Sie haben die einmalige Chance Riester aus der Finanzierung raus zu nehmen. Switchen sie das Riesterguthaben in eine andere riestergeförderte Anlage und nehmen 10.000 Euro mehr auf. Die Zinsen die sie auf die Mehraufnahme zahlen wird über die Jahre weniger sein, als sie an Rückzahlungen und den Zinseszinsschaden (da Guthaben Riester wieder bei null) haben, zu dem erhalten sie sich das Kapital und die Förderung.
Das Problem haben viele, denn die Bausparzinsen sind zu hoch. Das Problem wäre aber so oder so da, denn die Inanspruchnahme des Guthabens aktiviert das fiktive Wohngeldkonto mit jährlich 2%, also liegt das Problem eher da und die Probleme der hohen Bausparzinsen haben die Kunden die kein Wohnriester haben nicht, denn der normale, nicht geförderte BSV kann in ein neuen Tarif umgewandelt werden, so dass ggf. der Bauspardarlehenszins doch wieder eine Alternative werden kann. Man kann sagen doppelter Mist der seinerzeit gezeichnet wurde, Riester in die Finanzierung rein und dann auch noch ein Wohnriester, der innerhalb der Bausparkasse mit den neueren Tarifen nicht umwandelbar ist.
Ich weiß nicht wie alt sie sind, aber unter Umständen können sie das so berechnen, dass zum Rentenbeginn eine Restschuld bleibt (was kleinere Raten bedingt und dadurch Liquidität erhält die neue Riesteranlage zu besparen), die sie dann mit der 30%igen Kapitalabfindung bei Rentenbeginn ablösen. Sie bekommen auf den Sparanteil in Riester durch Zinsen und Förderung mehr Rendite, als sie durch Tilgung des günstiges Zinssatzes erzielen. Das Spiel geht bis zu einer Summe von 30% der bei Rentenbeginn zu erwartenden Auszahlungen.
Sollten sie jünger sein und die Rente noch zu lange dauern haben sie möglicherweise die Liqudität beides zu wuppen, schnelle Entschuldung der Hypotheken und gleichzeitiges Ansparen der optimal ausgeschöpften (aber auch nicht mehr) Riesterrente. Bei Rentenbeginn wissen sie immer dass sie zwar mal Zinsen auf 10.000 Euro mehr bezahlt haben, aber auch dass die Rendite in der Riesterförderung höher als der Zahlzins war. Was sie vorne mehr bezahlen, bekommen sie hinten wieder mehr raus und da brauchen sie es dann zu der abbezahlten Immobilie auch, denn die abbezahlte Immobilie macht den Kühlschrank auch nicht voll. Erleichtert dass dann zwar, aber Leben wollen sie von weniger dann ja auch besser in der vorhandenen größeren Tageslebenszeit
AW: Kündigung Bauspar-Vorausdarlehn (TA) nach BGB 489: Was passiert mit Riesterförder
Guten Abend noelmaxim,
herzlichen Dank für die qualifizierte und ausführliche Antwort!!!!
Auch wenn Sie nicht näher auf das Wie eingehen, scheint es ja grundsätzlich möglich zu sein, das Wohn-Riesterguthaben aus einem Bausparvertrag in eine andere Riester-Anlageform zu switchen.
Wie muss man das anstellen? In meinem Fall wäre das ja noch vor Zuteilungsreife des BSV und ich habe an anderen Stellen vielfach gelesen, dass das Riesterguthaben dann weg wäre.
Ich bin 45 Jahre. Für die Finanzierung der Immobilie benötige ich noch ca. 15 Jahre.
Es wäre mir auch möglich parallel noch eine andere, riestergeförderte Anlage zu bedienen, um das BSV-Riester-Guthaben dahinein zu switchen. Das wäre ja Ihre Empfehlung.
Warum aber ziehen Sie die Möglichkeit nicht in Betracht das BSV-Riester-Guthaben in ein normales Riester-Darlehn zu switchen, wenn dies ja möglich ist, wie Sie schreiben?
In meinem Fall würde ich dafür ja heute ein Forward-Riester-Darlehn über 10 Jahre Laufzeit für in 5 Jahren abschließen wollen. Ich könnte das sogar als Volltilgerdarlehn auslegen und wäre danach 60 Jahre und ein für alle mal fertig mit dem wohn-riestern.
Aber die Möglichkeit scheint nicht Ihr Favorit zu sein?