Vorfinanzierung um Haus zu ersteigern

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  1. Avatar von Antonio
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    Standard Vorfinanzierung um Haus zu ersteigern

    Hallo, danke für die schnelle Aufnahme. Ich habe eine Frage zu der Vorfinanzierung meines BVs. Ich möchte gerne ein Haus ersteigern, möglichst für ein Drittel-bis die Hälfte des geschätzten Wertes. Je nachdem wieviel Leute daran Interesse haben. Da leider in meinem BV noch nicht viel eingezahlt ist, bekam ich die Auskunft ich bräuchte mind. 10% Eigenkapital. Davon war allerd. bei Abschluss des Vertrags nicht die Rede. Der BV geht über 50000 Euro und ich bräuchte auch in etwa diese Summe. Ich arbeite seit kurzem als LKW-Fahrer und das Gehalt würde reichen. Gibts noch andere Möglichkeiten?Meine Eltern unterstützen mich, sind aber Rentner mit kleiner Rente.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Vorfinanzierung um Haus zu ersteigern

    Hallo Antonio.
    Bei einer Ersteigerung benötigen Sie 10% des gerichtlichen Gutachtens welches in die Justizkasse eingezahlt wird.
    Dann können Sie mitsteigern.
    Jedoch bitte erst wirklich mitbieten wenn Sie eine Finanzierungszusage der Bank haben.
    Meine aktuelle Kenntnis ist jedoch, dass Sie sich selbst um die 10% Einzahlung kümmern müssen.
    Deswegen die Frage:
    - wie hoch ist das gerichtliche Gutachten?
    - wie hoch ist Ihr monatlicher Verdienst?
    - wieviel Bausparguthaben ist momentan in dem Bausparvertrag enthalten?

  3. Avatar von matti85
    matti85 ist offline

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    Standard AW: Vorfinanzierung um Haus zu ersteigern

    Und ob das Objekt für 33% weggeht ist auch fraglich. Oft wird erstmal 70% nur zugelassen und dann ggf. bei einem weiteren Termin die 50% Marke.

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Vorfinanzierung um Haus zu ersteigern

    @matti85, korrekt. Im ersten Termin gibt es die 70% Grenze.
    Hier im Raum Stuttgart gehen jedoch Objekte auch mit 100% des gerichtlichen Gutachtens weg.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Vorfinanzierung um Haus zu ersteigern

    Hallo Antonio,
    Was hat denn der Bausparvertrag mit der Zwangsversteigerung zu tun?

    Wenn deine Wunschimmobilie einen Verkehrswert von 150.000 € hätte, müsstest du 15.000 € auf das Konto der Gerichtskasse überweisen. Das ist quasi die Eintrittskarte in das Versteigerungsverfahren. Wenn du das Objekt nicht bekommst, bekommst du dein Geld wieder zurück. Das sind die 10% von denen du schreibst und ist bei Zwangsversteigerungen schon lange üblich.

    Nun hast du einen Bausparvertrag, wo vielleicht 5.000 € drin sind. Bis dieser Bausparvertrag zur Finanzierung verwendet werden kann, muss er zugewiesen werden. Dies ist bei 30-60% der Bausparsumme der Fall. Also bei mindestens 15.000 €. Hierfür fehlen dir also auch noch mindestens 10.000 €. Ein zugewiesener Bausparvertrag kann dann aber quasi wie ein zugesagtes Immobiliendarlehen angesehen werden.

    Also am besten noch mal überlegen, ob der angedachte Weg der richtige Weg ist - oder ob ein Zwangsversteigerungsobjekt überhaupt noch in Frage kommt.
    Denn wenn du wie Bankkaufmann schreibt, vor jedem Versteigerungstermin eine Finanzierungszusage einer Bank einholen würdest, und du die jeweiligen Objekte nicht ersteigern würdest, würde so dein Schufa-Score nach und nach in den Keller gehen und eine Finanzierung bald unterbinden.

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