Hallo,
ich habe bei der Sparkasse ein Premiensparbuch. Jetzt ist der Sparkasse aufgefallen, dass sie in den letzten 6 Jahren die Premien falsch berechnet hat und ich soll die zuviel erhaltenen Premien zurückzahlen.
Meine Frage hierzu wäre, kann die Sparkasse wirklich für die ganzen 6 Jahre das Geld zurückverlangen oder gibt es hier auch eine Verjährung. Immerhin hat sich ja hier die Sparkasse verrechnet. Ich selber muss ja auch meine Kontoauszüge immer überprüfen und kann nicht nach 6 Jahren kommen und eine falsche Buchung zurückbuchen lassen.
Ich selber muss ja auch meine Kontoauszüge immer überprüfen und kann nicht nach 6 Jahren kommen und eine falsche Buchung zurückbuchen lassen.
Ja und Nein. Auch wenn eine Rückbuchung nicht mehr möglich ist, muss noch lange nicht der Zivilrechtliche Anspruch verjährt sein... Die Forderung bleibt also bestehen, muss allerdings anderweitig eingetrieben werden.
Zitat von MagicMike
Verjährung ist im Allgemeinen 3 Jahre.
Die Verjährung tritt immer am 1. Januar ein. Schulden die am 2. Januar entstehen, verjähren also erst nach knapp 4 Jahren.
Interessante Geschichte. Was ist daraus geworden? Diese Sache erschüttert ja auch im allgemeinen die Geschäftsgrundlage zwischen Bank und dir. Musstest/Hast du die Zinsen zurückgezahlt?