Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

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  1. Avatar von Vorsorgender
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    Standard Was tun mit Pensionskassen-Vertrag ? Bitte um Hilfe

    Guten Tag,

    ich möchte gern Tipps und Meinungen zur allg. Vorsorgesituation, gern möchte ich eventuell etwas verändern und mtl. weniger einzahlen,
    bitte um Bewertung ob das auch Sinn macht.

    Ausgangsituation:

    Familie (Alter, Mitte 30), 2 Erw., 2 Kinder (5 und 10), verheiratetWohneigentum vorhanden, auf Kredit, Restschuld < 80.000

    Altervorsorge vorhanden, wie folgt:

    1.) 100 € mtl. in Pensionskasse als Entgeltumwandlung (läuft seit 2003)
    2.) 75 € mtl. in BU-Versicherung als Entgeltumwandlung (läuft seit 2003), mit Ansparung, Rückerstattung irgendwann mal 15.000 €
    3.) Riester Ehemann (ca. 50 € mtl. vom netto - unter Einrechnung der Zulagen (2x Kinderzulagen), aktueller Wert ca. 12.000 €
    4.) Riester Ehefrau (ca. 30 € mtl. vom netto) - aktueller Wert ca. 3.000 €
    5.) Direktversicherung Ehefrau, wird komplett vom Arbeitgeber gezahlt, ohne Entgeltumwandlung


    Ich "verzichte" sozusagen seit 13 Jahren auf "mehr netto", da ich immer fleißig in die AV gebe.

    Nun bin ich an dem Punkt angelangt, wo ich überlege, die mtl. Beiträge allgemein in die AV zu reduzieren,
    evtl. dafür auch schneller den Hauskredit abzuzahlen.

    Vielleicht auch, um insgesamt mtl. 100 € mehr netto-Familieneinkommen zur Verfügung zu haben.

    Ich denke, ich zahle zuviel in die AV.


    Kann man das Pauschal sagen,

    man liest ja auch oft, dass sich die Entgeltumwandlung in Pensionskassen nicht lohnen und man diese auch durch einen Sparplan ersetzen kann.


    Was kann man tun, was kann man mit dem Pensionskassenvertrag machen? Ruhen lassen, Einzahlungen auf Null, oder Reduzieren?


    Sicher gibt es da kein Allgemeinrezept,

    würde mich aber über eure Meinungen / Hinweise / Diskussionen freuen,


    besten Dank vorab.


    Viele Grüße,

    der Vorsorgende

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Was tun mit Pensionskassen-Vertrag ? Bitte um Hilfe

    Hierzu lässt sich zunächst leider erstmal gar nichts sagen. Entscheidend ist ja nicht, wie viel sie einzahlen, sondern was einmal rauskommt. Und vor allem was ist ihr Ziel für die Altersvorsorge?

    Jemand, der mit 60 in Rente mit monatlich 3.000 € netto will muss mehr zurück legen, als jemand, der 2.000 € ab 67 will.

  3. Avatar von Vorsorgender
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    Standard Entgeltumwandlung Pensionskasse + BU reduzieren

    Hallo zusammen,

    ich möchte auf den nachstehenden Sachverhalt zurückkommen.

    Wenn ich einen Tarif nenne, könnt ihr das Produkt bewerten?

    Ich würde gern die mtl. Beiträge reduzieren.

    Kann jemand die Entwicklung der Werte beurteilen, wenn ich Zahlen nenne?

    Wie wird eine Auszahlung besteuert, wenn der Vertrag aktuell vom Brutto durch Entgeltumwandlung bespart wird?

  4. Avatar von brainy
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    Standard AW: Entgeltumwandlung Pensionskasse + BU reduzieren

    Es macht grundsätzlich wenig Sinn, Kredite zu haben und gleichzeitig zu sparen. Da hilft auch keine staatliche "Förderung".

    Kann man mit 75 EUR für eine BU sein volles Netto absichern?

    Auch eine "ich mach mal alles so ein klein wenig" Strategie scheint mir unausgereift, da Verträge meist fixe Kosten haben, die bei kleinen Beiträge die Rendite mehr verschlechtern als bei hohen.

  5. Avatar von Vorsorgender
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    Standard AW: Entgeltumwandlung Pensionskasse + BU reduzieren

    Zitat Zitat von brainy
    Es macht grundsätzlich wenig Sinn, Kredite zu haben und gleichzeitig zu sparen. Da hilft auch keine staatliche "Förderung".

    Durch 2x Kinderzulage sind die Einzahlungen in die Riester-Rente stark gemindert. - Ihre Empfehlung ist demzufolge, den Hauskredit schneller zu tilgen und schneller, weniger mtl. Belastung zu haben? Dafür keine private Altersvorsorge?

    Kann man mit 75 EUR für eine BU sein volles Netto absichern? Es gibt eine weitere BU.

    Auch eine "ich mach mal alles so ein klein wenig" Strategie scheint mir unausgereift, da Verträge meist fixe Kosten haben, die bei kleinen Beiträge die Rendite mehr verschlechtern als bei hohen.
    Das ist nicht die Strategie gewesen. Seit dem 20. Lebensjahr wird in die Pensionskasse eingezahlt, mtl. 100 € vom Brutto.

  6. Avatar von brainy
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    Standard AW: Entgeltumwandlung Pensionskasse + BU reduzieren

    Dann verrate uns die Strategie!

    Riester lohnt m.E. bei Besserverdienenden. Das sind die mit der Steuerkomponente.

    Wird die volle Zulage erreicht mit 80 EUR im Monat? Komme auf 39 TEUR brutto bei 2 Kindern ab 2008.

    Wenn es altersmäßig paßt, kann man den Riester sinnvoll zur Entschuldung einsetzen.

    Geh mal bitte davon aus, daß alles was staatlich gefördert wird, später teilweise zurückgefordert wird in Form von Steuern, Rentenkürzung oder KV-Beiträgen.

  7. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Was tun mit Pensionskassen-Vertrag ? Bitte um Hilfe

    Zitat Zitat von Vorsorgender
    Guten Tag,

    ich möchte gern Tipps und Meinungen zur allg. Vorsorgesituation, gern möchte ich eventuell etwas verändern und mtl. weniger einzahlen,
    bitte um Bewertung ob das auch Sinn macht.

    Ausgangsituation:

    Familie (Alter, Mitte 30), 2 Erw., 2 Kinder (5 und 10), verheiratetWohneigentum vorhanden, auf Kredit, Restschuld < 80.000

    Altervorsorge vorhanden, wie folgt:

    1.) 100 € mtl. in Pensionskasse als Entgeltumwandlung (läuft seit 2003)
    2.) 75 € mtl. in BU-Versicherung als Entgeltumwandlung (läuft seit 2003), mit Ansparung, Rückerstattung irgendwann mal 15.000 €
    3.) Riester Ehemann (ca. 50 € mtl. vom netto - unter Einrechnung der Zulagen (2x Kinderzulagen), aktueller Wert ca. 12.000 €
    4.) Riester Ehefrau (ca. 30 € mtl. vom netto) - aktueller Wert ca. 3.000 €
    5.) Direktversicherung Ehefrau, wird komplett vom Arbeitgeber gezahlt, ohne Entgeltumwandlung


    Ich "verzichte" sozusagen seit 13 Jahren auf "mehr netto", da ich immer fleißig in die AV gebe.

    Nun bin ich an dem Punkt angelangt, wo ich überlege, die mtl. Beiträge allgemein in die AV zu reduzieren,
    evtl. dafür auch schneller den Hauskredit abzuzahlen.

    Vielleicht auch, um insgesamt mtl. 100 € mehr netto-Familieneinkommen zur Verfügung zu haben.

    Ich denke, ich zahle zuviel in die AV.


    Kann man das Pauschal sagen,

    man liest ja auch oft, dass sich die Entgeltumwandlung in Pensionskassen nicht lohnen und man diese auch durch einen Sparplan ersetzen kann.


    Was kann man tun, was kann man mit dem Pensionskassenvertrag machen? Ruhen lassen, Einzahlungen auf Null, oder Reduzieren?


    Sicher gibt es da kein Allgemeinrezept,

    würde mich aber über eure Meinungen / Hinweise / Diskussionen freuen,


    besten Dank vorab.


    Viele Grüße,

    der Vorsorgende
    Hallo,

    ich möchte dir keine Empfehlung geben, aber dafür ein paar Hinweise:

    Wenn du 100 EUR über Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse einzahlst müsste das folgende Auswirkungen haben:

    1. Dein Arbeitgeber muss für die 100 EUR seinen Anteil für die Renten- (9,35 %), Arbeitslosen- (1,5 %), Kranken- (7,3 %) und Pflegepflichtversicherung (1,1275 %) nicht bezahlen (Gesamt: 19,28 EUR). => Wenn du mit deinem Gehalt die BBG nicht überschreitest.
    2. Du als Arbeitnehmer musst für die 100 EUR deinen Anteil zzgl. der 1,1 % für den Zusatzbeitrag nicht bezahlen (Gesamt: 20,38 EUR). => Wenn du mit deinem Gehalt die BBG nicht überschreitest.
    3. Aus 1. und 2. folgt, dass deine gesetzliche Rente, das Arbeitslosengeld 1 und das Krankengeld niedriger ausfällt, weil du ja auch weniger Beiträge gezahlt hast. Das kann von Nachteil sein, weil du im Versicherungsfall (arbeitslos, krank) die Beiträge für die Pensionskasse (und die BU) weiterhin bezahlt werden sollten, weil sich sonst die vereinbarte Versicherungsleistung reduziert.
    4. Du als Arbeitnehmer musst für diese 100 EUR keine Einkommensteuer, Soli, und Kirchensteuer bezahlen.


    Man könnte es so beschreiben, dass du einen Teil deiner Sozialversicherungsbeiträge (20,38 EUR), ein Teil von deinem Nettogehalt sowie ein Teil deiner zu zahlenden Steuern (Netto + Steuern = 100 EUR - 20,38 EUR) in eine private Versicherung einbezahlst. Du verlierst einen Teil der Arbeitgeberzuschüsse (19,28 EUR) für die Sozialversicherungsbeiträge. Deine gesetzliche Rente wird niedriger, aber du hast eine zusätzliche private Rente. Hier ist zu beachten, dass gesetzliche und private Rente unterhalb der BBG die Beiträge für die Kranken- (15,7 %) und Pflegepflichtversicherung (2,55 %) zu zahlen sind. Bei der gesetzlichen Rente erhält man einen KV-Zuschuss (7,3 %), aber von der private Rente nicht.

    Je mehr du verdienst bzw. je höher dein Steuersatz ist, desto kleiner ist der Anteil, den du netto einzahlen musst (Steuern + Netto = 100 EUR - 20,38 EUR).

    • Der Arbeitgeber wird bei den Lohnnebenkosten entlastet.
    • Die Versicherung erhält einen Teil von deinem Netto, einen Teil deiner SV-Beiträge und einen Teil deiner zu zahlenden Steuern
    • Du hast eine niedrigere gesetzliche Rente, ein niedrigeres Krankengeld und ein niedrigeres Arbeitslosengeld aber dafür eine zusätzliche private Rente


    Wenn du jetzt die Beiträge auf 0 reduzieren würdest, würde dein Netto nicht um 100 EUR ansteigen. Du musst ja die Sozialversicherungsbeiträge von 20,38 EUR bezahlen. Du erhältst aber auch wieder die Arbeitgeberzuschüsse von 19,28 EUR, die aber abgeführt werden. Zusätzlich sind noch die Steuern mit dem jeweiligen Steuersatz für die 100 EUR abzuführen.

    Für die BU, für die 75 EUR über Entgeltumwandlung bezahlst, gilt im Prinzip das gleiche. Die Versicherungsleistung ist halt eine andere.

    Wenn man jetzt weiter ins Detail gehen wöllte, könnte man ermitteln wie viele Renteneckpunkte (oder wie das heißt) man verloren hat, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber für 100 EUR seit 2003 keine RV-Beiträge entrichtet haben. Man könnte dann auch ermitteln um wie viel die gesetzliche Rente niedriger ausfällt. Das wäre mit Aufwand verbunden aber auch sehr interessant. In der Rentenauskunft, die man jährlich erhält, müsste beschrieben sein, wie die Renteneckpunkte berechnet werden und welchen Geldwert ein Renteneckpunkt hat.

  8. Avatar von Malapascua
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    Standard AW: Was tun mit Pensionskassen-Vertrag ? Bitte um Hilfe

    Zitat Zitat von Vorsorgender
    ich möchte gern Tipps und Meinungen zur allg. Vorsorgesituation, gern möchte ich eventuell etwas verändern und mtl. weniger einzahlen,
    bitte um Bewertung ob das auch Sinn macht.
    Dazu solltest du uns die Gehälter verraten, wann ihr in Rente gehen wollt und wie viel Geld ihr dann zur Verfügung haben wollt.

    Endgeldumwandlung ist nur über der Beitragsbemessungsgrenze der RV sinnvoll.

  9. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Was tun mit Pensionskassen-Vertrag ? Bitte um Hilfe

    Und wie sieht es mit Entgeltumwandlung aus?

  10. Avatar von Tikonteroga
    Tikonteroga ist offline

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    Standard AW: Was tun mit Pensionskassen-Vertrag ? Bitte um Hilfe

    Zitat Zitat von Malapascua

    Endgeldumwandlung ist nur über der Beitragsbemessungsgrenze der RV sinnvoll.
    Das ist auch meine aktuelle Meinung.

  11. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Zitat Zitat von Tikonteroga
    Das ist auch meine aktuelle Meinung.
    Fein, Meinungen sind ja immer etwas mehr oder weniger Besonderes. Gibt es dazu auch noch die passende Begründung?

  12. Avatar von Tikonteroga
    Tikonteroga ist offline

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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Fein, Meinungen sind ja immer etwas mehr oder weniger Besonderes. Gibt es dazu auch noch die passende Begründung?
    Okay hier die Begründung:

    1. Von dem Einkommen, dass die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (2017: 6350 EUR p. M., alte Bundesländer) überschreitet, werden keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und für die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Dies gilt sowohl für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil. Wenn also dieser Teil über eine Entgeltumwandlung in eine Versicherung eingezahlt wird, mindert dies weder die gesetzliche Rente, das Arbeitslosengeld noch das Krankengeld.
    2. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, mit einem Einkommenssteuersatz von 42 % versteuert wird ist sehr hoch. Wenn dieser Anteil über Entgeltumwandlung in eine Versicherung eingezahlt wird, ist der Anteil, den man vom Netto einzahlen muss im Verhältnis sehr gering und die Steuerersparnis sehr hoch.
    3. Für das Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann etwa nicht der Arbeitnehmeranteil der RV-Beiträge (2017: 68 %) als Vorsorgepauschale steuermindernd angerechnet werden, weil keine RV-Beiträge gezahlt wurden.


    Grüße

  13. Avatar von brainy
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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Da man nicht weiß, um wieviel die gesetzliche Rente durch das Zahlen der Gehaltsumwandlung vermindert wird, sind das alles nur Mutmaßungen. Oder hat das schon mal einer berechnet?

    Irgendwie scheint es mir "wenig clever" keine KV/PV Beiträge einzusparen, später aber auf die Privatrente KV/PV (AG+AN) zu zahlen, da man unter BBG KV als Rentner "verdient".

    Daher: M.E. ein Produkt für den, der unter der BBG KV verdient, da gerade die Sozialabgabenersparnis das Feature dieses Produktes ist.

    Natürlich hast Du mit Deinen o.a. Argumenten recht, aber ...

    Hast Du Dir mal die 68% (es sind wohl 82% für 2016) "von was" angesehen? Meisterhafter Taschenspielertrick der Bundesregierung, da mit dem AG-Anteil "rumgespielt" wird, um die Absetzbarkeit deutlich zu verringern.

    AG+AN Anteil zusammen zu 82% angesetzt, dann vollen(!) AG-Anteil runter. M.E. Betrug am Steuerbürger.

    Oder sollen das die 68% sein? 84%+84%=168% - 100% AG = 68%?

    Meine Erfahrung: der Staat verschenkt so gut wie nichts.

  14. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Die Höhe der Rente richtet sich nach im wesentlichen nach Ihren durch Beiträge versicherten Arbeitsdiensten. Diese rechnen wir in Entgeltpunkte um. Ihrem Rentenkonto schreiben wir einen Entgeltpunkt gut, wenn sie ein Jahr lang genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten (zurzeit 37.103 EUR) erzielt haben.
    Beispiel 1: (2017)

    1.200 EUR / 37.103 EUR = 0,0323 Entgeltpunkte

    Um die Höhe der Rente zu ermitteln, werden alle Entgeltpunkte zusammengezählt und mit dem so genannten aktuellen Rentenwert vervielfältigt. Der aktuelle Rentenwert beträgt zurzeit 31,03 EUR in den alten [...] Bundesländern.
    Beispiel 2: (2017)

    0,0323 Entgeltpunkte * 31,03 EUR = 1,00 EUR

    Wenn man das jetzt für jedes Jahr von einschließlich 2003 bis einschließlich 2017 mit den entsprechenden Werten für Durchschnittseinkommen und Rentenwert rechnet kommt man auf:

    0,5652 Entgeltpunkte (2003-2017)

    0,5652 Entgeltpunkte * 31,03 EUR = 17,54 EUR (2003-2017)

    Zur Berechnung ihrer künftigen Rente ermitteln wir die durchschnittlichen Entgeltpunkte für die letzten 5 Kalenderjahre.
    0,0340 Entgeltpunkte (5-Jahres-Durchschnitt)

    0,0340 Entgeltpunkte * 31,03 EUR = 1,06 EUR

    Wenn wir davon ausgehen, dass der TE 35 Jahre alt ist noch 32 Jahre bis zur Rente hat, dann wären dies:

    0,0340 Entgeltpunkte * 32 Jahre = 1,088 Entgeltpunkte

    Wenn wir jetzt Entgeltpunkte der vergangenen Jahre mit den berechneten künftigen Entgeltpunkten aufsummiert kommt man auf:

    0,5652 Entgeltpunkte + 1,088 Entgeltpunkte = 1,6532 Entgeltpunkte (Insgesamt)

    1,6532 Entgeltpunkte * 31,03 EUR = 51,30 EUR (Insgesamt)

    Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von 51,30 EUR tatsächlich höher ausfallen.
    Quellen: Die Entwicklung von Durchschnittsverdienst und Rentenwert kann man sich unter Wikipedia anschauen.

    Also nach der "Hochrechnung" so wie ich sie durchgeführt habe, sollten durch die Entgeltumwandlung von monatlich 100 EUR, wenn der TE 35 Jahre alt ist, in der Rentenauskunft ~ 51,30 EUR weniger ausgewiesen sein. Wenn ich richtig gerechnet habe ....

  15. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Zitat Zitat von brainy
    Irgendwie scheint es mir "wenig clever" keine KV/PV Beiträge einzusparen, später aber auf die Privatrente KV/PV (AG+AN) zu zahlen, da man unter BBG KV als Rentner "verdient".

    Daher: M.E. ein Produkt für den, der unter der BBG KV verdient, da gerade die Sozialabgabenersparnis das Feature dieses Produktes ist.
    Also nach meinen Verständnis ist die Entgeltumwandlung gerade bei bei einem Einkommen unterhalb der BBG KV nicht sinnvoll. Bei einem Einkommen unter der BBG KV (2017: 52.200 EUR) müssen Beiträge für die Kranken-, Pflegepflicht-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichtet werden.


    1. Da durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen sinkt, sinkt auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sowie auf die Alters- und Erwerbsminderungsrente.
    2. Da durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen und auch das Nettoeinkommen sinkt, fällt der Anspruch auf Krankengeld niedriger aus.
    3. Bei einem Einkommen unterhalt der BBG KV ist das zu versteuernde Einkommen und somit auch der Steuersatz (Progression!) relativ niedrig. Somit würde bei einer Entgeltumwandlung die Steuerersparnis relativ niedrig ausfallen und man müsste einen relativ großen Teil durch das Nettogehalt bezahlen.
    4. Die Beiträge des Arbeitnehmers zur Kranken- (7,3 % * 0,96 + 1,1 % Zusatzbeitrag) und Pflegepflichtversicherung (1,275 % + 0,25 % Zusatzbeitrag) lassen sich in voller Höhe von der Steuer absetzen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen und somit auch der Steuersatz (Progression!) reduziert. Wenn dann ein Teil des Entgelts umgewandelt wird, dann ist der Anteil, der vom Netto der in die Versicherung geht relativ hoch und der Anteil der gesparten Steuern ist relativ niedrig.
    5. Die Beiträge des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung (2017: 68 %) lassen sich von der Steuer absetzen.


    Ich würde es auch eher so interpretieren, dass die "Sozialabgabenersparnis" eher kein "Feature" ist, sondern dass es ein Anzeichen dafür ist, dass die Entgeltumwandlung unter ungünstigen Bedingungen angewendet wird.

    Bei einem Einkommen unterhalb der BBG KV ist im Vergleich m. M. nach eine Riester-Rente sinnvoller. Diese hat 1. keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld 1, Krankengeld sowie die Alters- und Erwerbsminderungsrente und 2. lassen sich ebenfalls Steuern sparen. Außerdem erhält man pauschale Zuschüsse und das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch. Dieses Prinzip, dass ja auch beim Kindergeld angewendet wird, ist ja so wie ich das verstanden habe gerade für niedrige Einkommen gedacht.

    Zitat Zitat von brainy

    Hast Du Dir mal die 68% (es sind wohl 82% für 2016) "von was" angesehen? Meisterhafter Taschenspielertrick der Bundesregierung, da mit dem AG-Anteil "rumgespielt" wird, um die Absetzbarkeit deutlich zu verringern.

    AG+AN Anteil zusammen zu 82% angesetzt, dann vollen(!) AG-Anteil runter. M.E. Betrug am Steuerbürger.

    Oder sollen das die 68% sein? 84%+84%=168% - 100% AG = 68%?

    Meine Erfahrung: der Staat verschenkt so gut wie nichts.
    Ja, es ist nur ein anderer Rechenweg und der Staat verschenkt tatsächlich nichts. Der Arbeitnehmeranteil der Rentenbeiträge lässt sich steuerlich absetzen, da die Rentenbezüge später wieder versteuert werden ...

  16. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Die Argumentation ist richtig, aber ein wenig zu sehr auf die "soziale Matratze" (Krankengeld, EU-Rente, ALG) fixiert. Lowperformer brauchen auch keine Altersvorsorge.

    Wenn man während der Ansparphase keine Sozialabgaben einspart und später voll die Rente voll kv und pv (- rd. 20%!) muß, schaffe ich das nicht mehr, mir das Modell schönzurechnen.

    Die "Superkeule der Vermittler" Steuerersparnis zieht m.E. auch nicht, da die Steuerkurve recht flach ist. Rechne mal mit null Steuerersparnis, denn den 20% Kv/Pv-Nachteil, wird die Steuerdifferenz NIEMALS ausgleichen.

    Ja, richtig, obwohl man derzeit nur 68% der Rentenbeiträge von der Bemessungsgrundlage abziehen kann, muß man 100% der späteren Rente versteuern. Das versteht die Regierung unter "Generationengerechtigkeit".

  17. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Zitat Zitat von florianmeier
    Die Argumentation ist richtig, aber ein wenig zu sehr auf die "soziale Matratze" (Krankengeld, EU-Rente, ALG) fixiert. Lowperformer brauchen auch keine Altersvorsorge.

    Wenn man während der Ansparphase keine Sozialabgaben einspart und später voll die Rente voll kv und pv (- rd. 20%!) muß, schaffe ich das nicht mehr, mir das Modell schönzurechnen.

    Die "Superkeule der Vermittler" Steuerersparnis zieht m.E. auch nicht, da die Steuerkurve recht flach ist. Rechne mal mit null Steuerersparnis, denn den 20% Kv/Pv-Nachteil, wird die Steuerdifferenz NIEMALS ausgleichen.

    Ja, richtig, obwohl man derzeit nur 68% der Rentenbeiträge von der Bemessungsgrundlage abziehen kann, muß man 100% der späteren Rente versteuern. Das versteht die Regierung unter "Generationengerechtigkeit".
    Geistige "lowperformer" sollten ihren Pauschalmüll auch nicht ungefiltert in Foren absondern dürfen. Dürfen sie ja trotzdem, du bist ein gutes Beispiel.
    Wir haben in Deutschland nach wie vor den Paragraphen 226 des SGB V, dort ist unter anderem die Nicht Beitragspflicht für Kleinrenten geregelt.
    Insbesondere für die von dir so freundlich als "lowperformer" Betitelten durchaus ein Anreiz.

  18. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Die Grenze von rd. 150 EUR monatlich ist selbst für den TE, der 100 EUR spart, völlig irrelevant.

    @matthew: Du sonderst zu fast 100% verletzenden Müll ab.

  19. Avatar von Matthew Pryor
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    Zitat Zitat von florianmeier
    Die Grenze von rd. 150 EUR monatlich ist selbst für den TE, der 100 EUR spart, völlig irrelevant.

    @matthew: Du sonderst zu fast 100% verletzenden Müll ab.
    Als wenn du zu bewerten hättest, was irrelevant ist und was nicht. Du kanntest mutmaßlich bis zu meinem Post diese Option gar nicht, aber du haust ja gerne einfach mal einen raus. Auch so wird man groß und stark, ganz ohne Spinat.
    Verletzend? Mag sein, trifft dann den/die Richtigen. Frag doch mal einen Geringverdiener, wie Hip der das findet, sich von irgendeinem daher gelaufenen Honk als "lowperformer" titulieren lassen zu dürfen.

  20. Avatar von Malapascua
    Malapascua ist offline

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    Standard AW: Ich bitte um Bewertung der allg. Vorsorgesituation - Tipps, etc.

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Verletzend? Mag sein, trifft dann den/die Richtigen. Frag doch mal einen Geringverdiener, wie Hip der das findet, sich von irgendeinem daher gelaufenen Honk als "lowperformer" titulieren lassen zu dürfen.
    Der Geringverdiener wird in der Regel nicht genug Deutsch sprechen um das zu verstehen.

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