Ich habe Verluste, die aus der Umwandlung von Genussrechten in Anleihen im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Windkraftfirma Prokon entstanden sind, in der Einkommensteuererklärung angegeben. Das Finanzamt hat mir die Verluste mit der Begründung nicht anerkannt, dass diese nicht zu den Verlusten im Sinne des §20 Abs. 2 Nr. / Einkommensteuergesetz zählen.
Wer kann mir sagen, unter welcher Begründung ich Widerspruch einlegen kann ? es soll ein Verfahren vor dem BFH geben, weiß aber nicht, ob es bereits ein Urteil gibt. Ist das überhaupt relevant für mich ?
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Daukind
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Daukind
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AW: Verluste steuerlich absetzbar ?
Lehnt das Finanzamt ab, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid unter Hinweis auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren eingelegt werden. Dort geht es um die Frage, ob der Verlust aus einer entschädigungslosen, zwangsweisen Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens steuerlich zu berücksichtigen ist (Az. der Revision: VIII R 69/13). Die Vorinstanz hatte dies bejaht (FG Rheinland-Pfalz vom 23.10.2013, 2 K 2096/11 ).