Gerichtsentscheidungen und Termine

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  1. Avatar von eugh
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    Standard Gerichtsentscheidungen und Termine

    Eine Übersicht zu verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen bei test.de wird dort fortlaufend aktualisiert und ist gegliedert in:

    • Klagen von Autobesitzern
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Autohändler
      • gegen Rechtsschutzversicherer

    • Klagen von Aktionären
      • gegen die Volkswagen AG
      • gegen Rechtsschutzversicherer



    Falls Ihr neue Kenntnisse über weitere Gerichtsentstermine oder Entscheidungen habt, beschreibt sie bitte in diesem Thread hier - idealerweise mit folgenden Angaben:

    • Gericht
    • Datum der Entscheidung (bzw. des Termins)
    • Aktenzeichen


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  2. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Manipuliere mal die Steuersoftware an Deinem Auto und teile das der Zulassungsstelle mit.

    Dann wirst Du sehen, daß das keineswegs ein "Kesseltreiben" ist, sondern, daß mit "zweierlei Maß" gemessen wird.

    Dobrint hat sich seinen Job nach seiner Politikerlaufbahn schon richtig verdient.

  3. Avatar von Sparky-2017
    Sparky-2017 ist offline

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    Standard AW: Pkw-Besitzer - Gerichtsentscheidungen und Termine

    Zitat Zitat von florianmeier
    Manipuliere mal die Steuersoftware an Deinem Auto und teile das der Zulassungsstelle mit.
    Das kommt darauf an, in welchem Land ich das tue...

    in in den USA z.b. Gibt es gar keine Zulassungsstellen im deutschen Sinne, sondern das "DMV", und die sind im "courthouse" untergebracht, also eine "Unterabteilung" des Gerichts.

    in den USA kann und darf ich an meinem Auto soviel rummanipulieren, wie ich möchte.

    Ich kann mir sogar selbst ein Auto bauen, eine ausgedachte Fahrgestell Nummer mit schlagbuchstaben in den Rahmen schlagen, fahre damit zum "DMV" und kann mir "Title" (fahrzeugbrief) und "Registration" (Fahrzeugschein) ausstellen lassen,
    erhalte meine "Tags" ( Nummernschilder, in New Mexico z.b. Nur eines für hinten) und kann und darf ganz legal damit fahren. Ohne TÜV und ohne vorherige technische Abnahme.

    und in den Fahrzeugpapieren steht dann nicht unter "Make & Model" zum Beispiel
    chevrolet caprice oder Volkswagen Jetta

    sondern in feinstem englisch kurz und bündig: "Homemade vehicle", zu deutsch selbstgebaut.


    Dann wirst Du sehen, daß das keineswegs ein "Kesseltreiben" ist, sondern, daß mit "zweierlei Maß" gemessen wird.
    genau da haben wir doch schon das "zweierlei mass", wenn ausgerechnet die USA als treibende und
    "den Stein ins Rollen" gebende Kraft wegen ach so schlimmer Manipulation durch Volkswagen so ein
    "fass aufmacht", aber im gleichen Atemzug selbst Manipulationen an Fahrzeugen aller Art erlaubt, was sogar so weit geht, dass der Autofahrer seinen
    "catalytic Converter" (Katalysator) ausbauen, bzw. Leerräumen darf.

    aber denn "Gericht halten wollen über Volkswagen", wobei die ganze Sache sowieso doch nur politisch-wirtschaftliche Gründe hat / hatte, weil Volkswagen einfach auch schon in den USA zu viele Markt Anteile erobert hatte durch immer mehr Verkäufe.


    Dobrint hat sich seinen Job nach seiner Politikerlaufbahn schon richtig verdient.
    nicht nur Herr dobrint , sondern auch Frau Merkel.

    P.S. Ich z.b. Habe selbst einen VW Passat Diesel mit 140 PS der laut Fahrgestell Nummer ebenfalls eine manipulierte Software haben soll. Das Auto läuft prima - wunderbar!
    warum sollte ich selbst jetzt nach Volkswagen fahren, um dort die Software (wahrscheinlich EDC-17 ?)
    überspielen lassen....

  4. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Hi eugh.
    Danke für deine Arbeit hier. Toller Job 👍
    Im Forum widerrufsjoker ist nicht mehr viel los...

  5. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    https://www.vw-schaden.de/aktuelles/...en-porsche-ein

    Porsche Cayenne Skandal - Anwälte reichen erste Klage auf Schadensersatz gegen Porsche ein
    28. Juli 2017
    Nachdem Bundesminister Dobrindt bekannt gab, dass das Modell Cayenne der Porsche AG zurückgerufen wird, erhob die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine erste Klage für einen Porsche Cayenne Fahrer. Der Geschädigte wirft der Porsche AG vor, das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen und damit manipuliert zu haben. Soweit ersichtlich, handelt es sich um bundesweit den 1. Fall, in dem ein Porsche Cayenne Käufer Klage auf Schadensersatz erhoben hat.

    Der Porsche Cayenne Käufer hatte das Fahrzeug bei einem Porsche Zentrum in Stuttgart erworben. Nachdem bekannt wurde, dass die Volkswagen AG zahlreiche Fahrzeuge manipuliert hat und es bereits beim Porsche Macan einen freiwilligen Rückruf gab, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um sich beraten zu lassen. Nachdem nunmehr bekannt wurde, dass das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf von Porsche Cayenne Modellen anordnet und ein Zulassungsverbot für neue Porsche Cayenne ausgesprochen wird, wollte sich der Geschädigte nicht weiter hinhalten lassen. Er hat deshalb Klage gegen das Porschezentrum und gegen die Porsche AG erhoben. Er wirft den Beklagten vor, ihm ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft zu haben. Der Porsche AG wirft er eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und außerdem die Verletzung von EU-Recht vor. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hätte das Fahrzeug aufgrund einer fehlerhaften EG-Übereinstimmungsbescheinigung in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Die erteilte Typengenehmigung beziehe sich nicht auf das Fahrzeug. Da dies doch geschehen ist, schuldet die Porsche AG dem Geschädigten Schadensersatz, der auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet ist. Mit seiner Klage begehrt der Kläger Rückzahlung des Kaufpreises. Er ist der Ansicht, dass die Porsche AG den vollen Kaufpreis ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurücknehmen muss.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Soweit uns bekannt ist, handelt es sich dabei um das 1. Verfahren bundesweit, in dem die Porsche AG auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Nachdem die Zeitschrift "Der Spiegel" erst kürzlich von Manipulationen bei dem Cayenne berichtet hatte, wandten sich zahlreiche Geschädigte an uns, die sich betrogen fühlen. Da die Porsche AG auf Einigungsversuche unserer Kanzlei nicht reagierte bzw. diese ablehnte, war es nunmehr an der Zeit, auch die Porsche AG gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Geschädigten ist dringend zu raten, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Chancen stehen vor dem Landgericht gut, da wir erst kürzlich ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen haben." Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät mehr als 35.000 Geschädigte des Abgasskandals und hat bereits mehr als 3.300 Klagen bundesweit gegen Händler und gegen die Volkswagen AG eingereicht. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten.

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Am letzten Montag war Verkündungstermin gg. eine VW-Audi Autohaus in Fürth (Pillenstein) und VW selbst bzgl. Abgasskandal.

    10 O 7392/16

    KV war RA Ulbrich von Robert&Ulbrich


    Denke, das Urteil werde ich noch erhalten, und dann hier einstellen...

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    mal eine andere Frage aufgrund der jetzt durch das Stuttgarter Urteil entstandene Diskussion rund um Fahrverbot etc.

    Es wird ja nun langsam bekannt, dass die Diesel-Fahrzeuge seit jeher mehr Stickstoff-Dioxid ausstossen als erlaubt bzw. homologiert.

    Kann man dagegen irgendwie noch rechtlich vorgehen? Also unabhängig davon, ob das Fahrzeug selbst vom Abgas-Skandal durch Manipulation betroffen war.

    Im konkreten Fall: Audi A4 B7, EZL 4-2008, 1.9TDI mit DPF, Euro 4

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Zitat Zitat von ducnici
    Am letzten Montag war Verkündungstermin gg. eine VW-Audi Autohaus in Fürth (Pillenstein) und VW selbst bzgl. Abgasskandal.

    10 O 7392/16

    KV war RA Ulbrich von Robert&Ulbrich


    Denke, das Urteil werde ich noch erhalten, und dann hier einstellen...
    LG Fürth?


    Sorry, aber zu Deiner Frage nach der Homologation kann ich leider nichts beitragen.



    Noch etwas anderes - aktueller Newsletter der nachfolgend genannten Organisation:




    Strafverfahren gegen Volkswagen und Bosch in Österreich

    Sehr geehrte Teilnehmer der Stiftung,

    In den letzten Monaten hat die Stichting Volkswagen Car Claim (die Stiftung) aktiv die Interessen von europäischen Fahrzeughaltern, welche auf Grund des „Dieselgates“ betroffen sind, vertreten. Die Stiftung arbeitet dabei mit verschiedenen nationalen Verbraucherorganisationen und anderen Interessensvertretungen zusammen.

    Wie im Newsletter vom 13.06.2017 angekündigt, hat die Stiftung aktiv nach alternativen Wegen gesucht, um die Unterbrechung der Verjährung außerhalb der Niederlande zu sichern. Der österreichische Rechtsvertreter der Stiftung, BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH hat bereits zuvor eine umfangreiche Strafanzeige gegen die nunmehr Verdächtigen eingebracht. Zeitgleich hat der Verein für Konsumenteninformation aus Österreich (VKI) auf die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten gedrängt.

    Heute hat der VKI bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft offiziell die Ermittlungstätigkeiten gegen unter anderen gegen die Volkswagen AG und die Robert Bosch GmbH aufgenommen hat. Die Stiftung begrüßt die offizielle Eröffnung des Ermittlungsverfahrens, welches die Stiftung als Erfolg für die vertretene Interessensgruppe der Stiftung und Ihrer Partner sieht. Bereits seit 2015 besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem VKI und der Stiftung.

    Die Möglichkeit die Verjährung zu unterbrechen

    Ein anhängiges Strafverfahren gegen die Robert Bosch GmbH sowie die Volkswagen AG bietet den Teilnehmern der Stiftung, die Möglichkeit sich am Strafverfahren zu beteiligen.

    Das österreichische Ermittlungsverfahren bietet Geschädigten, die Möglichkeit ihren Schaden mittels Schriftsatz („Privatbeteiligtenanschluss“) geltend zu machen. Damit wird die Verjährung der Ansprüche unterbrochen. Diese Unterbrechungswirkung wird sich nunmehr zumindest auf die im österreichischen Strafverfahren genannten Beschuldigten (ua. Volkswagen AG und die Robert Bosch GmbH) erstrecken. Dies ist ein großer Erfolg im Interesse aller geschädigten Fahrzeughalter.

    Die Stiftung arbeitet an einem möglichen Angebot für die Teilnehmer, um einen kostengünstigen Anschluss an das österreichische Strafverfahren anbieten zu können. Sobald ein diesbezügliches Angebot vorliegt, werden wir Sie mittels Newsletter umgehend informieren.

    Weitere Informationen

    Die Stiftung wird alle registrierten Teilnehmer laufend über Neuigkeiten über den Newsletter und die Homepage informieren:

    www.stichtingvolkswagencarclaim.com und www.derclaim.nl Auf unserer Homepage können Sie sich kostenlos registrieren.


    Mit besten Empfehlungen

    Stichting Volkswagen Car Claim

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Gehört eigentlich nicht hierher, aber trotzdem:
    https://www.handelsblatt.com/politik/.../20132488.html

    Dieselgipfel

    Politik gibt sich mit Software-Update zufrieden


    Datum: 01.08.2017 11:26 Uhr•
    Update: 01.08.2017, 13:19 Uhr•

    Bund und Länder kommen den Autobauern entgegen: Beim Dieselgipfel wird die teure Hardware-Umrüstung von Dieselfahrzeugen erst einmal ausgespart. Einer staatlichen Kaufprämie erteilt die Politik jedoch eine Absage.
    Das war es für die Baumot/Twintec Umrüstung.

    Ich muss schnell wieder weg hier - zum Kübeln...



    Eins noch: Herr Resch von der DUH hat bereits weitere Klagen angekündigt, falls es keine vernünftigen Umrüstungen geben wird. Siehe auch Pressekonferenz der DUH vom 31.08.2017:https://youtu.be/z1xvLHeTapw

    Sowie folgende Pressemitteilung desselben Tags:
    https://www.duh.de/pressemitteilung/n...setzung-eines/

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Hier ein Hinweis auf ein m.E. wichtiges Urteil des EuGH, ergangen bereits vor bekanntwerden des Abgasskandals:

    EuGH, 19.11.2014 - C-404/13

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:


    1. Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat danach, um die mit dieser Richtlinie festgelegte Frist für die Einhaltung der in ihrem Anhang XI festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid um höchstens fünf Jahre verlängern zu können, verpflichtet ist, ein entsprechendes Ersuchen zu stellen und einen Luftqualitätsplan zu erstellen, wenn sich angesichts der vorliegenden Daten und trotz der Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung durch diesen Staat objektiv zeigt, dass diese Grenzwerte in einem bestimmten Gebiet oder Ballungsraum innerhalb der festgelegten Frist nicht eingehalten werden können. Die Richtlinie 2008/50 enthält keine Ausnahme von der aus ihrem Art. 22 Abs. 1 folgenden Verpflichtung.



    2. Wenn sich zeigt, dass die in Anhang XI der Richtlinie 2008/50 festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid in einem bestimmten Gebiet oder Ballungsraum eines Mitgliedstaats nach dem in diesem Anhang festgelegten Datum, dem 1. Januar 2010, nicht eingehalten werden können, ohne dass dieser Mitgliedstaat gemäß Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 um eine Fristverlängerung ersucht hätte, lässt die Erstellung eines Luftqualitätsplans nach Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie für sich genommen nicht die Annahme zu, dass dieser Staat dennoch den ihm nach Art. 13 dieser Richtlinie obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist.



    3. Hat ein Mitgliedstaat die Anforderungen aus Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50 nicht eingehalten und auch nicht um eine Fristverlängerung gemäß den in Art. 22 dieser Richtlinie vorgesehenen Bedingungen ersucht, obliegt es dem gegebenenfalls angerufenen zuständigen nationalen Gericht, gegenüber der nationalen Behörde jede erforderliche Maßnahme, wie eine Anordnung, zu erlassen, damit diese Behörde den nach dieser Richtlinie erforderlichen Plan gemäß den in der Richtlinie vorgesehenen Bedingungen erstellt.
    An diese Vorlage knüpft m.E. auch eine Klage der DUH gegen das Land Hessen:

    VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12.WI - ebenfalls schon lange vor dem Abgasskandal:

    Leitsatz

    Ein Umweltverband ist im Rahmen der Luftreinhalteplanung klagebefugt.

    Tenor:

    Das Land Hessen wird verpflichtet, den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im Stadtgebiet Darmstadt einhält.

    Die Kosten des Verfahrens hat das beklagte Land zu tragen.

    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

    Die Sprungrevision wird zugelassen.
    So ging das Verfahren vor das Bundesverwaltungsgericht: BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12:
    Pressemitteilung

    Nr. 60/2013
    BVerwG 7 C 21.12

    05.09.2013


    Umweltverbände können Luftreinhalteplan einklagen

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen können.


    Der Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt sieht für die Verminderung der Schadstoffkonzentration von Feinstaub und Stickoxiden verschiedene insbesondere verkehrsbezogene Maßnahmen wie z.B. Durchfahrt- und Nachtfahrtverbote für Lkw vor. Die geltenden Grenzwerte für Stickoxide werden an den drei am stärksten belasteten Straßenzügen gleichwohl auf absehbare Zeit nicht eingehalten. Auf die Klage eines Umweltverbandes hat das Verwaltungsgericht das beklagte Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für NO2 vorsieht; zu den in Betracht kommenden Maßnahmen zählt etwa auch die Einführung einer Umweltzone. Mit seiner Sprungrevision machte das Land in erster Linie geltend, dass der klagende Umweltverband ungeachtet des Unionsrechts nicht klagebefugt und die Klage demnach bereits unzulässig sei.


    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sprungrevision des Landes zurückgewiesen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Aarhus-Konvention fordert das Unionsrecht einen Zugang von Umweltverbänden zu den Gerichten zur effektiven Durchsetzung des europäischen Umweltrechts. Bei Beachtung dieser Leitlinie kann das deutsche Recht so ausgelegt werden, dass den nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbänden ein Recht auf Beachtung der Vorgaben des zur Umsetzung einer unionsrechtlichen Richtlinie erlassenen Luftreinhalterechts eingeräumt ist, das sie gerichtlich geltend machen können. Auf der Grundlage der tatsächlichen Annahmen des Verwaltungsgerichts, die das Bundesverwaltungsgericht zugrunde zu legen hatte, war auch die Sachentscheidung nicht zu beanstanden.


    BVerwG 7 C 21.12 - Urteil vom 05. September 2013

    Vorinstanz:
    VG Wiesbaden 4 K 165/12.WI(1) - Urteil vom 16. August 2012
    DUH - Feuer frei!

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Und es wird noch schlimmer (immer noch OT, mir aber Wurscht):

    VW soll sich Kredite erschlichen haben

    Stand: 01.08.2017 13:17 Uhr

    Volkswagen muss sich gegen neue Vorwürfe im Abgasskandal rechtfertigen. Der Konzern erhielt öffentliche Kredite, um saubere Motoren zu entwickeln. Das Geld soll jedoch in Motoren geflossen sein, deren Abgaswerte später manipuliert wurden.
    ...
    Mehr dazu dort:
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/olaf-vw-101.html

  12. Avatar von manniboi
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Nicht zu vergessen: https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/
    Urteil vom 16.10.17 "Das Land*gericht Biele*feld verurteilte VW zum Schaden*ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid*riger Schädigung. Der Hersteller muss jetzt einen VW Tiguan 2.0 TDI zurück*nehmen und den Kauf*preis abzüglich einer auf der Grund*lage einer Gesamt*fahr*leistung von 250 000 Kilo*metern errechneten Nutzungs*entschädigung erstatten. "

  13. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Ein Hinweis für Dieselgate-Geschädigte:

    Der Diesel-Widerrufsjoker führt leichter zum Ergebnis als Schadensersatzklagen.


    Was ist der Widerrufsjoker?

    Wie vielleicht vielen schon von Immobiliendarlehen bekannt, waren auch die Autokredite mit Widerrufsbelehrungen zu versehen. Auch hatten die Autobanken Informationspflichten zu erfüllen. Entsprachen die Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen und/oder wurden die Informationspflichten nicht erfüllt, hörte die eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsfrist nicht auf zu laufen. D.h., der Widerruf des Darlehens ist heute noch möglich.


    Im Fall der Autodarlehen bringt der Widerruf auch den Kaufvertrag zu Fall, da beide sog. verbundene Geschäfte bilden. Der Widerruf des Darlehens bewirkt somit sowohl die Aufhebung des Darlehens als auch die Auflösung des Kaufvertrags. Bei der Rückabwicklung tritt die Autobank an die Stelle des Verkäufers. Im Ergebnis erhält der Autokäufer/Darlehensnehmer seine Anzahlung und die Raten zurück und gibt seinen Wagen der Bank. Ggf. hat er sich die gefahrenen Kilometer anzurechnen. Die Restschuld muss er nicht zahlen. Er wird also so gestellt, als hätte er nie gekauft.


    Vorteil: Keine Beweisschwierigkeiten, kein Gutachterkrieg, keine engen Verjährungsfristen.


    Es gibt bereits zwei Urteile: LG Berlin 4 O 150/16 und LG Arnsberg I-2 O 45/17.


    Mir liegen mehrere Autokreditverträge vor, u.a. der VW Bank und der Mercedes Bank. Alle enthalten Fehler.

    Mehr Informationen
    hier
    .
    Wenn diese Verlinkung nicht gerne gesehen ist, bitte ich um Nachricht des Moderators.

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Herr Rechtsanwalt Schweers,


    da Sie aber das Urteil am LG Berlin nicht selbst erstritten haben,
    sondern Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus Trier,

    erlaube ich mir einen link mit Bericht über diesen Fall von dessen Seite hier rein zu setzen.


    https://www.lehnen-sinnig.de/widerruf...art-8-55936-e/

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Nichts dagegen, Herr ducnici!

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Aktuell stimmt die Baumot AG mit dem Kraftfahrtbundesamt die exakte Prüfungsdurchführung ab. Quelle Facebook: Nicolai Braun liebes Baumot-Team, laut focus-online habt ihr keine ABE für die Dieselnachrüst-Aktion am Start. Wie sieht das jetzt konkret aus? Ohne ABE wird niemand euer System einbauen lassen können (auf wessen Kosten auch immer). Bitte eine Info dazu. Verwalten Gefällt mirWeitere Reaktionen anzeigen · Antworten · 1 W Baumot Group AG Baumot Group AG Hallo Herr Braun, aktuell stimmen wir mit dem KBA die exakte Prüfungsdurchführung (bzgl. EMV und Diagnose) ab. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: "Kommenden Freitag kommen die zuständigen Minister im Kanzleramt zusammen. Finden sie dort keine Lösung, soll sie am Montag der Koalitionsausschuss suchen. Nach mehr als zwei Jahren Hinhaltetaktik soll jetzt alles ganz schnell gehen."

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Werte Mitleser,

    gibt es ein gerichtlich angeordnetes Gutachten, dass sich mit vom Software-Update verursachten Folgeschäden auseinandersetzt?

    Oder lässt es VW hierauf nicht ankommen und zeigt Vergleichsbereitschaft vor der endgültigen Beauftragung des Gutachters?

    MfG,

    S.

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Letztere Fragen haben sich nun von selbst beantwortet.

  19. Avatar von S. Schweers
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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Das ist wohl Negativrekord:

    Kürlich in einem Verfahren vor dem LG Berlin i.S. VW-Schadensersatz eine Ladung zum

    30.09.2020

    erhalten.

    Ohne Worte.

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    Standard AW: Gerichtsentscheidungen und Termine

    Die Juristen-Kaste spielt mal wieder auf Zeit. Wie fast immer.

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